# taz.de -- Freispruch für ungarische Kamerafrau: Nur eine Bagatelle
       
       > Die Bilder gingen um die Welt: Eine ungarische Kamerafrau tritt auf
       > Flüchtlinge ein. Jetzt hob ein Gericht die Verurteilung wegen
       > Landfriedensbruchs auf.
       
 (IMG) Bild: Auf einem Video ist deutlich zu sehen, wie die Kamerafrau den Flüchtlingen zusetzt
       
       Budapest dpa | Ungarns Oberster Gerichtshof (OGH) hat eine Kamerafrau
       freigesprochen, [1][die im September 2015 während der Arbeit absichtlich
       nach davonlaufenden Flüchtlingen getreten hatte]. Im Oktober des Vorjahrs
       war Petra Laszlo noch wegen Landfriedensbruchs rechtskräftig zu einer
       Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht hob das Urteil am Dienstag
       in einem Revisionsverfahren jedoch auf, wie das Portal „magyarhang.org“
       berichtete.
       
       Laszlo, die damals für den zur rechtsradikalen Jobbik-Partei gehörenden
       Internet-Fernsehsender N1TV arbeitete, hatte auf dem Höhepunkt der
       Flüchtlingsbewegung nach Europa mit ihrem Verhalten Empörung ausgelöst.
       
       Videos anderer Journalisten zeigten, wie sie einem Flüchtling mit einem
       Kind im Arm ein Bein stellte, woraufhin dieser samt Kind zu Boden fiel.
       Außerdem war zu sehen, wie sie einem kleinen Mädchen gegen das Schienbein
       trat.
       
       Der Jobbik-Sender kündigte ihr daraufhin. Später entschuldigte sich die
       heute 42-Jährige, behauptete aber zugleich, nur aus Angst vor den
       Flüchtlingen so gehandelt zu haben. Diese hatten im Grenzort Röszke bei
       Szeged eine Absperrung ungarischer Grenzpolizisten durchbrochen. Später
       fand Laszlo Arbeit bei Medien, die der rechts-nationalen Regierung von
       Ministerpräsident Viktor Orban nahestehen.
       
       Den Freispruch im Revisionsverfahren begründeten die OGH-Richter damit,
       dass Laszlos Vergehen nicht den Straftatbestand des Landfriedensbruches
       erfüllt habe. Zu diesem hätte gehört, dass die Tat die öffentliche Ruhe und
       Ordnung störe, was bei Laszlos Vergehen nicht der Fall gewesen sei. Bei der
       Tat der Kamerafrau habe es sich vielmehr um ein Ordnungsvergehen gehandelt.
       Dieses sei aber inzwischen verjährt.
       
       31 Oct 2018
       
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