# taz.de -- AfD Bremen verklagt Ex-Mitglied: Die AfD ist kein Opfer
       
       > Ohne Aussicht auf Erfolg klagt der AfD-Vorstand gegen ein Ex-Mitglied,
       > das Zusammenarbeit mit undemokratischen Organisationen kritisierte.
       
 (IMG) Bild: Schon beim Parteitag im Juni wirkte der AfD-Landesvorstand Frank Magnitz etwas kopflos, als er die Öffentlichkeit ausschloss und handgreiflich gegenüber Journalist*innen wurde
       
       Bremen taz | Eine weitere Güteverhandlung zwischen der AfD und einem
       Ex-Mitglied ist gescheitert – die dritte allein in dieser Woche. Der
       Landesvorstand der AfD klagt auf Unterlassung gegen das ehemalige Mitglied
       Frank Regener. Der [1][hatte bekannt]: „Ich finde es unerträglich, dass der
       Landesvorstand sich mit Gruppierungen gemein macht, die vom
       Verfassungsschutz als demokratiefeindlich eingestuft werden und
       entsprechend unter Beobachtung stehen. Hierzu zähle ich die Identitäre
       Bewegung, Bürger in Wut und die patriotische Plattform.“
       
       Dass die die lokalpolitisch aktiven Rechtspopulisten von den Bürgern in Wut
       (BiW) in dieser Aufzählung auftauchen, ist ein Irrtum: Die BiW werden nicht
       vom Verfassungsschutz beobachtet. Daran versucht auch die AfD mit ihrer
       Klage anzuknüpfen. Aber Regener hat seinen Fehler längst eingeräumt und
       klargestellt. Er hat sogar schon eine Unterlassungserklärung gegenüber den
       BiW abgegeben, die Behauptung nicht zu wiederholen.
       
       Die Vorsitzende Richterin der siebten Zivilkammer des Landgerichts, Claudia
       Göhrs, ließ am Donnerstag folgerichtig durchscheinen, dass die Klage der
       AfD formal, aber auch inhaltlich wenig Aussicht auf Erfolg hat. Zunächst
       monierte sie, dass der Parteivorstand um den Bundestagsabgeordneten Frank
       Magnitz nicht einmal eine ladungsfähige Anschrift angegeben hatte, über
       die man im Zweifel die Kosten des Verfahrens vollstrecken könne. Schon
       deswegen sei die Klage unzulässig.
       
       Weiterhin führte die Richterin aus, warum die Klage auch inhaltlich ins
       Leere läuft. Denn, so Göhrs, „gegen den ersten Satz ist kein Gras
       gewachsen, das scheint richtig zu sein“. Tatsächlich belegen [2][eine
       Reihe] [3][von Hinweisen] [4][enge Verbindungen] zu der vom
       Verfassungsschutz beobachteten rechtsextremen Identitären.
       
       [5][Seit September] beobachtet der Verfassungsschutz in Bremen und
       Niedersachsen aufgrund der Verflechtungen sogar die Nachwuchsorganisation
       der AfD. Beim zweiten Teil der Aussage liegen die Dinge laut Richterin
       Göhrs ein wenig anders: Zwar sei es falsch, dass die BiW vom
       Verfassungsschutz beobachtet würden – aber abgesehen vom Widerruf dieser
       Aussage sei das zu keinem Zeitpunkt eine Rechtsverletzung gewesen, aus der
       sich Ansprüche für die AfD ergeben könnten: Sie sei hier ja nicht das
       Opfer.
       
       Dennoch drängte die AfD auf ein Urteil. Am 8. November soll das Urteil im
       Saal 117 verkündet werden. Auf die geringen Erfolgsaussichten angesprochen,
       kündigte Magnitz bereits an, in Berufung zu gehen.
       
       Insgesamt laufen derzeit sieben Verfahren vorm Landgericht, in denen die
       AfD Beklagte, Klägerin oder beigeordnet ist. Nach einer anderen Verhandlung
       ist es wahrscheinlich, dass die AfD-Führung Ausschlussverfahren gegen
       unliebsame Mitglieder zurücknehmen muss, weil sie wohl unrechtmäßig waren
       ([6][taz berichtete]).
       
       18 Oct 2018
       
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 (DIR) [2] /Identitaeren-Kader-als-AfD-Mitarbeiter/!5498788
 (DIR) [3] /AfD-Abgeordneter-sympathisiert-mit-IB/!5446922
 (DIR) [4] /!5467632/
 (DIR) [5] /Innenminister-kuendigt-Beobachtung-an/!5529860
 (DIR) [6] /AfD-Bremen-verklagt-sich-selbst/!5540794
       
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