# taz.de -- Dreckige Diesel-Fahrzeuge in Berlin: Ein Fahrverbot liegt in der Luft
       
       > Am Dienstag entscheidet das Verwaltungsgericht über eine Klage der
       > Deutschen Umwelthilfe auf Fahrverbote. Der Senat hat offenbar schon
       > Straßen ausgewählt.
       
 (IMG) Bild: Was hier reinkommt, kommt dreckig hinten wieder raus
       
       Die Senatsverkehrsverwaltung hat offenbar Pläne für Dieselfahrverbote in
       der Schublade. Das berichtet der RBB, der sich auf interne Papiere der
       Behörde von Senatorin Regine Günther (parteilos, für Grüne) beruft.
       
       Demnach würden für 30 Streckenabschnitte an 21 Straßen Fahrverbote
       „geprüft“. Der Grund: Nach „aufwändigen Berechnungen“, wie es beim RBB
       heißt, gehe die Verwaltung davon aus, dass ihre derzeitigen Maßnahmen zur
       Verringerung der Luftbelastung mit Stickstoffdioxid – in erster Linie Tempo
       30 an einigen Hauptverkehrsstraßen – nicht ausreichten. Auf der Prüfliste
       stünden deshalb unter anderem Abschnitte der Leipziger und der
       Friedrichstraße in Mitte, der Hermannstraße in Neukölln sowie des Spandauer
       Damms in Charlottenburg.
       
       Die Verwaltung bestätigte das erwartungsgemäß nicht. Sie teilte aber mit,
       es sei nicht auszuschließen, dass das Berliner Verwaltungsgericht „uns
       Fahrverbote auferlegt“. „Als verantwortungsvolle Verwaltung prüfen wir,
       welche Implikationen Fahrverbote zum Beispiel für die umgebenden Straßen
       hätten, welche Ausnahmeregelungen getroffen werden müssten und welche
       Diesel-Normen betroffen wären.“
       
       Das Verwaltungsgericht wird am Dienstag voraussichtlich über eine
       sogenannte Verpflichtungsklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
       entscheiden, die die Aufnahme von Fahrverboten in den für 2019 anstehenden
       Luftreinhalteplan fordert. In anderen Städten war die DUH mit ähnlichen
       Klagen erfolgreich.
       
       Es sei „unser Ziel, die Grenzwerte ohne Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge zu
       erreichen“, beteuert die Senatsverwaltung. Die Auswirkung des Tempolimits
       an fünf Straßen sei noch offen – genau genommen wurde es noch gar nicht auf
       allen Abschnitten eingeführt. Gleichzeitig räumt man ein, dass unklar sei,
       ob sich die Stickoxidgrenzwerte ohne Fahrverbote einhalten ließen. Auch das
       „Diesel-Paket“ der Regierung habe daran „nichts grundsätzlich geändert“.
       
       Diese Einschätzung deckt sich mit der der Kontrahentin vor Gericht:
       DUH-Anwalt Peter Kremer sagte der taz, die von der Bundesregierung am
       Dienstag vorgestellten Maßnahmen änderten nichts an der Prognose der
       Grenzwertüberschreitungen, weil sie „auf dem freiwilligen Verhalten
       Dritter“ beruhten. Sprich: Solange kein Dieselhalter sein Fahrzeug umrüsten
       oder gegen ein saubereres eintauschen muss, kann niemand verlässlich
       berechnen, welche Auswirkungen das Paket auf die Luftqualität hätte.
       
       Kremer sagte der taz, man könne nicht abschätzen, wie das Berliner Gericht
       entscheiden werde, ob es Fahrverbote für einzelne Straßen oder gar die
       gesamte Umweltzone vorziehe. Die DUH präferiert die Umweltzone, weil sich
       ein Durchfahrverbot auf einzelnen Straßenabschnitten kaum kontrollieren
       lasse. Grundsätzlich, so der Jurist, könne er sich aber „eine
       Fahrverbot-Vermeidung gerade schlecht vorstellen“.
       
       Günther hatte bereits im [1][taz-Interview] im Juni über den
       Tempo-30-Versuch gesagt, es sei „absehbar, dass wir an sehr hoch belasteten
       Straßen nicht unter die Grenzwerte kommen werden. Wenn sich das
       bewahrheitet, werden wir zusätzlich über Fahrverbote nachdenken.“
       
       5 Oct 2018
       
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