# taz.de -- EU blockiert UN-Abkommen: Menschenrechte müssen warten
       
       > Die UN verhandelt über ein Abkommen für die menschenrechtliche
       > Regulierung der Wirtschaft. Doch die EU blockiert das mit
       > Verfahrensfragen.
       
 (IMG) Bild: Die Lieferkette einer Jeans ist lang – Menschenrechte sollen an jedem Abschnitt gelten
       
       Frei zugängliche Notausgänge und Schutzkleidung für Arbeiten mit
       gefährlichen Substanzen sind nur zwei Beispiele für die Umsetzung von
       Menschenrechten in Unternehmen. Und zwei Beispiele für Standards, die immer
       wieder missachtet werden, was aber in der globalisierten Wirtschaft nur
       schwer zu ahnden ist.
       
       Deshalb verhandeln die Vereinten Nationen (UN) derzeit wieder über [1][ein
       völkerrechtliches Abkommen], das Staaten dazu verpflichten soll, die
       Menschenrechte entlang internationaler Lieferketten gesetzlich zu schützen.
       Bei der Sitzung des UN-Menschenrechtsrates in Genf will die EU den
       Verhandlungsprozess am Freitag allerdings mit formalen Einwänden zumindest
       zum Stocken bringen.
       
       Verhandelt wird in der „Offenen zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe des
       Menschenrechtsrates zur Verhandlung eines Abkommens über verbindliche
       Menschenrechtsnormen für Unternehmen“. Der Menschenrechtsrat der UN
       etablierte sie 2014 gegen die Stimmen Deutschlands und anderer nördlicher
       Industriestaaten. Seitdem gab es drei Verhandlungsrunden, am 15. Oktober
       soll die vierte beginnen.
       
       Einige EU-Staaten stören sich am Vorsitz [2][Ecuadors]. Das Land hatte
       gemeinsam mit Südafrika den Prozess angestoßen. In seinem ersten, von
       Menschenrechtsverbänden gelobten Entwurf für ein Abkommen hatte Ecuador
       einen Internationalen Gerichtshof und harte Sanktionsmöglichkeiten
       vorgesehen. Seine Gegenspieler kritisierten das.
       
       ## Formale Fehler
       
       Bei der aktuellen Sitzung wollen die EU-VertreterInnen nun ein Statement
       vorlegen, in dem sie der Offenen Arbeitsgruppe vorwerfen, in den bisherigen
       Runden formale Fehler begangen zu haben. Unter anderem müssten die
       Vorsitzenden der Gremien laut den Verfahrensregeln für Hauptausschüsse der
       UN-Vollversammlung in New York in geheimer Abstimmung gewählt werden.
       
       Der ecuadorianische Botschafter sei aber bisher stets per Akklamation zum
       Vorsitzenden bestimmt worden. Das gilt allerdings durchaus als zulässig,
       wenn die Mitgliedstaaten des jeweiligen Gremiums nicht auf einer geheimen
       Wahl bestehen.
       
       Zudem behaupten die VertreterInnen der EU, das Verhandlungsmandat der
       Arbeitsgruppe müsse vom Menschenrechtsrat überprüft und erneuert werden.
       Dieser Vorwurf ist nicht neu, bereits 2017 waren Deutschland und andere
       EU-Staaten mit dem Versuch gescheitert, das Mandat auf diese Weise zu
       verändern und aufzuweichen.
       
       ## Unverständliches Vorgehen der EU
       
       Dass die deutsche Bundesregierung treibende Kraft bei dem Versuch ist, den
       Prozess über die EU ins Wanken zu bringen, bestätigten UN-Diplomaten
       anderer EU-Staaten der taz.
       
       Die Treaty Alliance, eine Koalition internationaler
       Nichtregierungsorganisationen für ein UN-Abkommen mit möglichst
       verbindlichen Menschenrechtsnormen, findet das Vorgehen der EU
       unverständlich. Schließlich habe der ecuadorianische Vorsitzende in seinem
       inzwischen vorgelegten zweiten Entwurf zahlreiche Änderungswünsche
       aufgenommen.
       
       Er enthält keine direkten Verpflichtungen mehr für Unternehmen, sondern nur
       noch für Staaten. Und er signalisiert Flexibilität bei Strafen und
       Sanktionen. Von einem Internationalen Gerichtshof ist keine Rede mehr.
       
       21 Sep 2018
       
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