# taz.de -- Abschiebung nach Tunesien: Sami A. soll zurück nach Deutschland
       
       > Die Abschiebung des mutmaßlichen Ex-Leibwächters von Osama bin Laden sei
       > „grob rechtswidrig“, urteilt das Gericht. Nun soll Sami A. zurückgeholt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Der Abschiebeflug startete am Freitagmorgen in Düsseldorf
       
       Düsseldorf/Berlin dpa | Die Abschiebung des Ex-Leibwächters von
       Al-Kaida-Anführer Osama bin Laden nach Tunesien soll nach einer
       Gerichtsentscheidung rückgängig gemacht werden. Sie stelle sich als „grob
       rechtswidrig dar und verletzt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien“,
       teilte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Freitag mit. Deshalb sei
       Sami A. „unverzüglich auf Kosten der Ausländerbehörde in die Bundesrepublik
       Deutschland zurückzuholen“. Gegen den Beschluss könne Beschwerde beim
       Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.
       
       Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte
       Sami A. war am Freitagmorgen in Begleitung von Bundespolizisten mit einer
       Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland [1][geflogen worden].
       Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden, dass
       er vorerst nicht abgeschoben werden dürfe. Sein Verbot hatte das Gericht
       mit fehlender Sicherheit für Sami A. vor Folter in Tunesien begründet.
       
       Das Gericht informierte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf)
       erst über seine Entscheidung, als Sami A. bereits im Flugzeug saß. Dass
       diese Entscheidung erst am Freitag an das Bamf ging, sei darauf
       zurückzuführen, dass alle beteiligten Behörden trotz mehrfacher Anfragen
       des Gerichts, den Zeitpunkt der geplanten Abschiebung nicht bekanntgegeben
       hätten, teilte das Verwaltungsgericht mit.
       
       Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums hatte in Berlin gesagt
       Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei „nach Beendigung der
       Rückführung informiert, sprich mit Übergabe an die tunesischen Behörden“
       informiert worden. Das Bundesinnenministerium habe die Behörden in
       Nordrhein-Westfalen bei der Abschiebung unterstützt. Die Entscheidung über
       die Abschiebung liege in diesem Fall aber in NRW.
       
       Das NRW-Flüchtlingsministerium berief sich auf eine dem Abschiebeverbot
       vorangegangene Entscheidung einer anderen Kammer des Verwaltungsgerichts
       vom Mittwoch. Darin sei die Abschiebungsandrohung des Ausländeramts der
       Stadt Bochum für rechtmäßig erachtet worden. „Auf Grundlage dieses
       Beschlusses ist die Rückführung nach Tunesien durchgeführt worden“, heißt
       es in der Mitteilung des Ministeriums. Laut Verwaltungsgericht
       Gelsenkirchen dient die Abschiebungsandrohung „lediglich der rechtlichen
       Vorbereitung der tatsächlichen Abschiebung“.
       
       Ein Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte in Berlin, das Ministerium sei am
       vergangenen Montag über den geplanten Abschiebeflug informiert worden. Die
       deutsche Botschaft in Tunis habe daraufhin beim tunesischen
       Außenministerium diesen Flug angemeldet.
       
       Das Flugzeug mit Sami A. an Bord landete am Freitagmorgen 8.11 Uhr Ortszeit
       auf dem Flughafen Enfidha bei Hammamet. Die tunesischen Behörden ermitteln
       nach eigenen Angaben, ob A. an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland
       beteiligt gewesen ist. Er stehe unter Arrest, sagte ein Sprecher des
       tunesischen Justizministeriums der dpa.
       
       Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum
       Studium nach Deutschland gekommen. Im Jahr 2000 soll er eine militärische
       Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten und
       zeitweise zur Leibgarde von Osama bin Laden gehört haben. Bin Laden ist der
       Gründer des Terrornetzwerks Al-Kaida. Er wurde 2011 in Pakistan von einem
       US-Kommando getötet.
       
       Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger
       betätigt haben. Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten. Die
       Bundesanwaltschaft hatte laut Gericht gegen ihn ein strafrechtliches
       Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber mangels hinreichenden Tatverdachts
       wieder eingestellt.
       
       13 Jul 2018
       
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