# taz.de -- Mutmaßlicher Bin-Laden-Leibwächter: Nach Tunesien abgeschoben
       
       > Der mutmaßliche Islamist und Bin-Laden-Leibwächter Sami A. ist nach
       > Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte ein Gericht kurz zuvor anders
       > entschieden.
       
 (IMG) Bild: Sami A. wurde am Freitag mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus abgeschoben
       
       Berlin afp/dpa | Das Bundesinnenministerium hat die Abschiebung des
       mutmaßlichen Islamisten [1][Sami A.] nach Tunesien bestätigt. A. sei am
       Freitagmorgen nach Tunesien abgeschoben und den dortigen Behörden übergeben
       worden, sagte eine Sprecherin des Ministeriums in Berlin. Bei dem Mann soll
       es sich um einen früheren Leibwächter des 2011 getöteten Al-Kaida-Führers
       Osama bin Laden handeln. In Tunesien wurde er umgehend in Gewahrsam
       genommen, wie der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Staatsanwaltschaft
       gegenüber der Nachrichtenagentur AFP sagte.
       
       Die Sprecherin des deutschen Innenministeriums verwies ausdrücklich darauf,
       dass die Verantwortung für die Abschiebung beim Land Nordrhein-Westfalen
       liege. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen veröffentlichte am Freitag
       einen Beschluss vom Vortag, wonach der mutmaßliche Leibwächter Bin Ladens
       vorläufig nicht abgeschoben werden könne.
       
       Das Verwaltungsgericht hatte sein Verbot mit fehlender Sicherheit für Sami
       A. vor Folter in Tunesien begründet. Es liege keine diplomatisch
       verbindliche Zusicherung der tunesischen Regierung vor, dass dem Tunesier
       im Falle der Rückkehr keine Folter drohe. Ein Sprecher des Auswärtigen
       Amtes sagte, das Ministerium sei am vergangenen Montag über den geplanten
       Abschiebeflug informiert worden. Die deutsche Botschaft in Tunis habe
       daraufhin beim tunesischen Außenministerium diesen Flug angemeldet.
       
       Das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium hatte nach eigenen
       Angaben keine Kenntnis von dem Abschiebeverbot. Die Rückführung von Sami A.
       nach Tunesien sei auf der Grundlage eines früheren Beschlusses des
       Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen erfolgt, teilte das Ministerium am
       Freitag mit.
       
       „Die ausländerrechtliche Entscheidung, ob jemand zu welchem Zeitpunkt
       zurückgeführt werden kann, liegt beim Land“, sagte die Sprecherin des
       Bundesinnenministeriums. Auch eine mögliche Rückholung des Mannes, wenn die
       Abschiebung aufgrund des Gerichtsbeschlusses ohne gültige Rechtsgrundlage
       durchgeführt wurde, sei „Sache von NRW“ und des Gerichts.
       
       Die Sprecherin fügte hinzu: „Wenn den Behörden ein gerichtlicher Beschluss
       bekannt ist, dass eine Abschiebung nicht vollzogen werden darf, dann kann
       nicht abgeschoben werden.“ Fragen zu dem Fall müssten an die Behörden in
       Nordrhein-Westfalen gerichtet werden.
       
       Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) sei am Freitagmorgen „nach
       Beendigung der Rückführung informiert“ worden, sagte die Sprecherin weiter.
       Es habe eine „enge Zusammenarbeit“ zwischen dem Land und dem Bund in dem
       Fall gegeben. Demnach war an der Abschiebung die Bundespolizei beteiligt,
       wie das üblicherweise der Fall sei.
       
       13 Jul 2018
       
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