# taz.de -- Polizei Berlin: Keine Kiffer im Streifendienst
       
       > Die Polizei lehnt einen Bewerber ab, der Cannabis konsumiert hat. Das
       > Verwaltungsgericht bestätigt das. Hanfverband: Ungerecht.
       
 (IMG) Bild: Besser abstinent am Steuer als Pappe weg und abgeschleppt
       
       Kein Wunder, dass die Polizei Nachwuchsprobleme hat. Dass männliche
       Bewerber von vornherein ausscheiden, wenn sie kleiner als 1,65 Meter sind,
       mag man noch verstehen. Aber Menschen, die in ihrer Freizeit ab und an
       Cannabis konsumieren? Wie am Montag bekannt wurde, hat das
       Verwaltungsgericht Berlin eine entsprechende Entscheidung der
       Polizeibehörde bestätigt, die einen Bewerber deshalb abgelehnt hatte.
       
       Der 40-jährige Antragsteller hatte sich 2017 um seine Einstellung in den
       mittleren Dienst der Polizei beworben. Bei einer Blutuntersuchung im
       September 2017 wurde bei ihm ein höherer Wert des Cannabis-Abbauprodukts
       THC-Carbonsäure gefunden. Deshalb lehnte die Polizeibehörde die Einstellung
       ab.
       
       Im März 2018 erneuerte der Mann seine Bewerbung. Dabei trug er vor, keine
       Drogen mehr zu konsumieren. Wieder wurde er abgelehnt, diesmal sogar, ohne
       dass sein Blut vorher untersucht wurde. Der Bewerber klagte gegen die
       Ablehnung, das Verwaltungsgericht indes gab der Polizei recht.
       
       Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setze die umfassende Eignung
       eines Bewerbers voraus, befand das Gericht. Die Polizei habe dabei „einen
       weiten Einschätzungsspielraum“, heißt es in der Pressemitteilung des
       Verwaltungsgerichts. Cannabiskonsum könne die Fahrtüchtigkeit
       beeinträchtigen. Autofahren zähle aber zu den Aufgaben von
       Polizeivollzugsbeamten. Deshalb sei ein Bewerber, der vor weniger als einem
       Jahr Cannabis konsumiert habe, nicht uneingeschränkt polizeidienstfähig.
       Angesichts der festgestellten Blutwerte sei die Behauptung des
       Antragstellers, kein Konsument zu sein, auch nicht glaubhaft.
       
       ## Feierabendbier wird toleriert
       
       Der deutsche Hanfverband (DHV) findet die Entscheidung ungerecht. Nicht nur
       aus grundsätzlichen Erwägungen, wie Geschäftsführer Florian Rister
       erklärte: „Bewerber, die abends ein Bierchen trinken, werden von der
       Polizeibehörde schließlich auch toleriert.“ Das habe auch für einen
       Feierabendjoint zu gelten.
       
       Aber sind Werte von 300 ng/ml THC-Carbonsäure, die der 40-Jährige bei der
       Blutuntersuchung hatte, für einen Feierabendjoint nicht ein bisschen viel?
       
       Rister sagt, der Wert lasse auf zwei bis drei Joints schließen. Aber deren
       Konsum sei eine Woche bis drei Monate vor der Blutentnahme erfolgt. Der
       Schluss, der Mann sei für den Polizeiberuf nicht geeignet, weil er
       fahruntüchtig sei, lasse sich daraus nicht ziehen.
       
       ## Eine Woche nicht Auto fahren
       
       Laut Straßenverkehrsordnung würde lediglich als fahruntüchtig gelten, wer
       aktives THC im Blut habe. Aktives THC halte sich dort maximal zehn Tage.
       Der Nachweis von aktivem THC führt laut Rister zum Entzug des
       Führerscheins. Um sicherzugehen, so der Geschäftsführer des Hanfverbands,
       sollten Kiffer nach dem Konsum von Cannabis eine Woche lang kein Auto
       fahren.
       
       Würden andere Branchen an Bewerber ähnliche Maßstäbe anlegen wie die
       Polizei, ließen sich kaum noch Kraftfahrer finden, meint Rister. Er kenne
       einige Polizisten, die gelegentlich Cannabis konsumierten.
       
       Wenn jemand wegen Drogenkonsums im Dienst auffalle, habe das ein
       Disziplinarverfahren zur Folge, erklärte Polizeisprecher Thomas Neuendorf
       auf taz-Nachfrage. „Alkoholmissbrauch ist aber deutlich häufiger.“
       
       16 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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