# taz.de -- Kommentar Cannabis und Polizeidienst: Pflichtkiffen für Polizeianwärter!
       
       > Ein Bewerber darf in Berlin nicht Polizist werden, weil er THC geraucht
       > hat. Das ist doch einfach nur albern und unwürdig.
       
 (IMG) Bild: Kurz vor den Abschlussprüfungen beliefern Beamte die Polizeiakademie
       
       Als der US-amerikanische Schriftsteller und Gonzo-Journalist Hunter S.
       Thompson 1970 für das Amt des Sheriffs in Aspen, Colorado kandidierte,
       sicherte er den WählerInnen zu, dass er im Dienst kein Meskalin konsumieren
       würde. „Freak Power“ war das Motto der Zeit, die politische Relevanz jener
       Kampagne unbestritten.
       
       Mit seiner Wahlplattform, die sich auch gegen die damals beginnende
       Gentrifizierung Aspens wandte, wurde Thompson knapp geschlagen. Das
       politische Establishment aus Republikanern und Demokraten bündelte alle
       Kräfte, um den prominenten Drogenfreund an der Übernahme des Sheriffsamts
       zu hindern.
       
       In Berlin braucht es fast 50 Jahre später nicht einmal ein offensives
       Bekenntnis zum Konsum, um vom Polizeidienst ausgeschlossen zu werden. Eine
       reguläre [1][Blutuntersuchung vor der Einstellung beweist die private
       Nutzung von Cannabis] – und schwups ist es vorbei mit dem Traum von der
       Karriere in Uniform.
       
       Es lässt sich natürlich fragen, ob wir wirklich Ordnungshüter brauchen, die
       nicht einmal wissen, wie viele Tage sie nach einem Joint warten sollten,
       bis sie ihr Blut unter ein Mikroskop geben. Warum privater Alkoholkonsum
       aber weniger einschränkend sein soll als ein bisschen THC, das bleibt, wie
       so oft, unbeantwortet.
       
       ## Keine Waffen, dafür Dope
       
       Gewiss, Schusswaffen sollten weder Betrunkene noch Bekiffte mit sich
       führen. Aber auch hier lässt sich von Thompson, immerhin einem echten
       Waffennarren, lernen. In seinem Wahlprogramm hieß es: „Der Sheriff sollte
       in der Öffentlichkeit niemals bewaffnet sein. Jede Ausschreitung,
       Schießerei und jedes Blutbad in der jüngeren Vergangenheit wurde von
       schießgeilen Bullen in Angstzuständen ausgelöst.“
       
       Unbewaffnete Beamte, warum nicht? Dazu ließe sich in einer Steigerungsform
       der gelegentliche Genuss bestimmter Substanzen vielleicht nicht als
       Hinderungsgrund, sondern eher als Voraussetzung für die Zulassung zum
       Polizeidienst definieren. „Entspannt euch“ statt „Rührt euch“.
       
       16 Jul 2018
       
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