# taz.de -- Kommentar Geschäfte mit dem Gedenken: Der Ball liegt bei den Pfeffersäcken
       
       > Gedenken sollte sein an der Hamburger Stadthausbrücke, aber nur, wie’s
       > denn dem neuen Eigentümer gefällt. Aber was, wenn es sich reibt an
       > Investoreninteressen?
       
 (IMG) Bild: Gefoltert und gequält, und das auch in Polizeiuniform: In Hamburg geschah das im Nationalsozialismus eben gerade hier
       
       Hommage an das Leben“, so haben, ausgerechnet, die Projektentwickler dieses
       ihrer Projekte überschrieben. Was sollen sie auch machen, wo ihnen – und
       wohl mehr noch: denen, deren Geld sie da verbauen – partout nur
       Immergleiches einfällt? Shopping, als „exklusiv“ zu vermarktendes, also per
       Verkauf schnellstmöglich Rendite abwerfendes Wohnen und etwas Hotellerie:
       Die Mischung, die da an der Stadthausbrücke Gestalt annimmt, ist kein
       Alleinstellungsmerkmal; nicht in diesen Zeiten und ganz sicher nicht in
       dieser Stadt.
       
       Das dafür entkernte Gebäude aber, das 2009 ein CDU-Senat an die Firma
       Quantum verkaufte, ist etwas Besonderes, wenn auch auf eine hier allzu oft
       anzutreffende Weise: Gefoltert und gequält, und das auch in Polizeiuniform,
       wurde während des Nationalsozialismus vielerorts im Deutschen Reich. In
       Hamburg geschah das eben gerade hier, im langjährigen Hauptquartier von
       Geheimer Staats-, aber auch ganz normaler Polizei.
       
       Nun war diese Besonderheit auch denen irgendwie bewusst, die vor fast zehn
       Jahren dieses Stückchen städtisches Tafelsilber zu Markte trugen: Doch,
       doch, Gedenken sollte sein an der Stadthausbrücke, aber nur, wie’s denn dem
       neuen Eigentümer gefällt. An der dafür auch nur unter einigem Gewürge
       gefundenen Regelung haben nun Menschen Kritik geäußert, die sich auskennen
       mit so was: Historiker von Rang, aber auch einer, der einst Hamburgs
       Polizei leitete.
       
       Im Kern rühren sie an einer juristischen Frage: Ist das, was Quantum als
       Gedenkort abgerungen wurde, auch genug im Sinne des damaligen Kaufvertrags?
       Dazu verhalten könnte sich, als Vertragspartnerin, die Stadt Hamburg: Sie
       könnte es anders sehen als Quantum; sie könnte diesen Konflikt, so sie ihn
       denn sähe, unabhängig klären lassen – vom Gericht.
       
       Und damit sind wir wieder im Politischen. Wie steht es ums Gedenken, wenn
       es sich reibt an Investoreninteressen? Wie viel Anstand haben die
       angeblichen Pfeffersäcke, wenn gerade nicht Sonntag ist – und keine Rede zu
       halten?
       
       1 Jul 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alexander Diehl
       
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