# taz.de -- Der Berliner Wochenkommentar II: Kein Maulkorb für den Senator
       
       > Die Berliner AfD ist mit dem Versuch, Justizsenator Dirk Behrendt
       > gerichtlich den Mund verbieten zu lassen, vor dem
       > Landesverfassungsgerichtshof gescheitert.
       
 (IMG) Bild: Berlins Justizsenator Dirk Behrendt darf weiter eine Meinung haben
       
       Ein Justizsenator, der öffentlich erklärt, seinen Pflichten als Dienstherr
       nachzukommen, und der den konkreten Anlass auf Nachfrage erläutert, ist der
       [1][AfD] also schon nicht mehr „neutral“ genug. Ihr Versuch, [2][Dirk
       Behrendt] (Grüne) gerichtlich den Mund verbieten zu lassen, weil er
       bestimmte Äußerungen eines AfD-Kandidaten, der in Berlin Staatsanwalt war,
       als grenzwertig ansah, ist am Mittwoch klar gescheitert. Die Strategie,
       politische Gegner einzuschüchtern und nach Möglichkeit zum Schweigen zu
       bringen, steht trotzdem weiterhin als Herausforderung für alle
       demokratischen Kräfte im Raum.
       
       Auf juristischem Wege geht die Berliner AfD den Regierenden Bürgermeister
       für einen Tweet an. Mit einer Flut von parlamentarischen Anfragen wird
       Druck auf zivilgesellschaftliche Organisationen ausgeübt, die sich für
       Offenheit und Demokratie engagieren.
       
       Und was geschieht, wenn die missbräuchliche Ausnutzung parlamentarischer
       und juristischer Werkzeuge nicht mehr genügt, lässt sich in Sachsen-Anhalt
       beobachten. Aus dem dortigen Landtag berichten MitarbeiterInnen anderer
       Parteien von subtilen Drohungen und körperlichen Übergriffen durch
       Abgeordnete und Mitarbeiter der AfD.
       
       Zu glauben, dass diese Partei zu zähmen, irgendwie in den demokratischen
       Prozess integrierbar wäre, verkennt in sträflicher Naivität, dass die AfD
       genau diesen Prozess und seine Institutionen zerstören will. Der Berliner
       Landesverband will dabei fürs Erste unbedingt die Fassade einer
       bürgerlich-konservativen Partei wahren, deshalb auch der
       Fraktionsausschluss gar zu rechtsradikal auftretender einzelner
       Abgeordneter. Es ist aber nicht mehr als das: Fassade, ein bisschen Lack,
       unter dem die Verachtung für Demokratie und Weltoffenheit immer wieder
       durchscheint.
       
       Der Landesverfassungsgerichtshof hat in seiner einstimmigen Entscheidung
       zugunsten des Justizsenators keinen Zweifel daran gelassen, dass er sich
       nicht dafür instrumentalisieren lässt, unter falschem Vorzeichen die
       fragilen Mechanismen des zivilen politischen Meinungsstreites auszuhebeln.
       
       Man darf sich wünschen, dass alle demokratisch verfassten Institutionen, ob
       nun politisch, juristisch oder zivilgesellschaftlich, genauso überlegt
       deutlich machen, dass der Bedrohung von Freiheit und Demokratie zu jeder
       Zeit mit Überzeugung, Entschiedenheit und ohne Angst entgegenzutreten ist.
       
       7 Jul 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Schwerpunkt-AfD-in-Berlin/!t5299773
 (DIR) [2] https://twitter.com/Dirk_Behrendt
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Daniél Kretschmar
       
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