# taz.de -- Theresa Mays Brexit erklärt: Freihandeln nach dem Ausstieg
       
       > Die britische Premierministerin Theresa May will nach dem Brexit eine
       > enge Zusammenarbeit mit der EU. Wie das gehen soll, ist umstritten.
       
 (IMG) Bild: Die Frau mit dem Plan: Premierministerin Theresa May
       
       Brexit-Fahrplan: Am 23. Juni 2016 stimmten die Briten in einer
       Volksabstimmung für den Austritt aus der EU. Am 29. März 2017 aktivierte
       die britische Regierung den Artikel 50 der EU-Verträge, der den EU-Austritt
       nach zwei Jahren nach sich zieht – also am 29. März 2019.
       
       Brexit-Gesetz: Ein EU-Austrittsgesetz, das den Austrittstermin festschreibt
       und sämtliche an die EU übertragenen Kompetenzen ab da nach Großbritannien
       zurückholt, wurde nach monatelangem Hin und Her im britischen Parlament
       [1][am 20. Juni 2018 endgültig verabschiedet.]
       
       Austrittsvereinbarung mit der EU: Am 8. Dezember 2017 einigten sich
       Großbritannien und die EU auf die Modalitäten des Austritts an sich, vor
       allem in Finanzfragen. Danach begannen die Gespräche über das zukünftige
       Verhältnis zwischen der EU und Großbritannien. Sie sind nur wenig
       vorangekommen.
       
       Übergangsfrist: Erst einmal vereinbarten beide Seiten am 19. März 2018 eine
       Übergangsfrist bis Ende 2020, in der bestehende Regelungen automatisch
       weiter gelten, wenn sie nicht durch neue ersetzt worden sind. Dies ersetzt
       aber keine langfristige Vereinbarung.
       
       Zukünftige Beziehungen: Für die Zeit nach dem Brexit strebt Großbritannien
       eine enge Zusammenarbeit mit der EU in Sicherheitsfragen an sowie ein
       Freihandelsabkommen. Zusätzliche Vereinbarungen sollen Handelsbarrieren
       zwischen Großbritannien und der EU verhindern. Wie das gehen soll, wenn
       Großbritannien mit dem Brexit auch den Europäischen Binnenmarkt und die
       EU-Zollunion verlässt, ist seit Monaten umstritten – unter anderem, weil es
       keine Kontrollen an der grünen Grenze und zukünftigen EU-Außengrenze
       zwischen der Republik Irland und Nordirland geben soll.
       
       Neuer Vorschlag von May: [2][Die britische Regierung hat am 6. Juli unter
       anderem vorgeschlagen:]
       
       – anstelle des europäischen Binnenmarkts: ein „gemeinsames Regelwerk“
       zwischen EU und Großbritannien für den gesamten Warenverkehr, dazu
       „andauernde Harmonisierung“ durch die britische Seite und für den
       Streitfall „unabhängige Schiedssprüche“;
       
       – anstelle der EU-Zollunion: eine „Zollvereinbarung“, die eigene britische
       Außenhandelsabkommen ermöglicht, aber zugleich Großbritannien und die EU
       als gemeinsames Zollgebiet belässt, indem die Briten auf für die EU
       bestimmte Waren EU-Regeln anwenden.
       
       Und jetzt? Am 12. Juli legt Großbritannien ein Weißbuch mit den Details
       vor. Am 16. Juli beginnen die Gespräche darüber in Brüssel. Bis Oktober
       soll eigentlich ein Abkommen stehen, aber als wahrscheinlicher gilt eine
       Einigung kurz vor Weihnachten – wenn überhaupt. Das Abkommen muss auch vom
       Europaparlament und vom britischen Parlament gebilligt werden. Beide Seiten
       intensivieren parallel dazu ihre Vorbereitungen für einen „No-Deal-Brexit“
       am 29. März 2019 – also einen Austritt ohne Abkommen, womit auch die
       bereits getroffenen Vereinbarungen hinfällig wären.
       
       8 Jul 2018
       
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