# taz.de -- Kommentar G20-Gerichtsurteil: Zweierlei Maß, geteiltes Recht
       
       > Hamburgs Ankündigung, den Unrechtsstaaten dieser Welt zu zeigen, dass
       > sich ein Gipfel auch rechtsstaatlich durchführen lässt, muss als
       > gescheitert gelten.
       
 (IMG) Bild: An einem Ort wie diesem ist Unrecht geschehen: G20-Gefangenensammelstelle
       
       Es ist eine Klatsche für die Polizei, für Einsatzführer Hartmut Dudde und
       auch für Innensenator Andy Grote (SPD). [1][Manche Ingewahrsamnahme von
       G20-GegnerInnen war rechtswidrig], das, was den Betroffenen in der
       Gefangenensammelstelle widerfuhr, sowieso. Festgenommene wurden ihrer
       Freiheit beraubt, Richter standen zu spät oder gar nicht zur Verfügung, die
       Festgesetzten wurden schikaniert und um den Schlaf gebracht.
       
       Hamburgs vollmundige Ankündigung, den Diktatoren und Unrechtsstaaten dieser
       Welt zu zeigen, dass sich ein Gipfel auch rechtsstaatlich durchführen
       lässt, er muss nach den jüngsten Gerichts-Urteilen endgültig als
       gescheitert gelten.
       
       Dabei ist noch keine einzige Anklage gegen PolizistInnen erhoben worden,
       die im Einsatz G20-GegnerInnen oder Unbeteiligte verletzten. Dass diese
       Ermittlungen soviel länger dauern, als die Verfahren gegen die „linken
       Chaoten“, lässt ebenfalls Zweifel an der rechtsstaatlichen Aufarbeitung des
       Gipfels aufkommen. Da wird nach Kräften verschleppt, verzögert und
       eingestellt.
       
       Nimmt man die harten Urteile gegen G20-Flaschenwerfer und die
       unverhältnismäßig langen Untersuchungshaftzeiten für die Beschuldigten
       hinzu, fällt die Bilanz, ein knappes Jahr nach G20, eindeutig aus: Es gibt
       zweierlei Maß, zweierlei Recht. PolizistInnen und AktivistInnen werden
       nicht mit derselben Elle gemessen.
       
       Spannend bleibt die Aufarbeitung der Vorfälle rund um das Schulterblatt, in
       das Polizeikräfte nicht einrückten, weil sie angeblich vom Hausdach mit
       Brandbeschleunigern beschossen wurden. Die Rechtfertigung für eine
       dramatische polizeiliche Unterlassungssünde. Die vermeintlichen
       Molotow-Cocktail-WerferInnen wurden gefilmt und auch gefasst. Doch
       Strafverfahren, die auch zur Überprüfung der polizeilichen Lagebeurteilung
       führen würden, gibt es bislang nicht. Dafür existieren nur zwei mögliche
       Erklärungen: Die Ermittler haben so geschlampt, dass es zur Anklage nicht
       reicht, oder aber, es gibt etwas zu verbergen. Beides Alternativen, die den
       Rechtsstaat weiter demontieren.
       
       20 Jun 2018
       
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