# taz.de -- G20-Prozess nach Laserpointer-Einsatz: Polizei-Piloten mit Glasaugen
       
       > Ein 27-Jähriger soll einen Polizeihubschrauber geblendet haben. Doch das
       > Gericht hat Zweifel an der Geschichte. Hat die Besatzung gelogen?
       
 (IMG) Bild: Polizeihubschrauber über Hamburg: Wurden die Piloten wirklich geblendet?
       
       Hamburg taz | Was können Polizisten sich erlauben? Trotz Videoaufnahmen
       prügelnder Polizisten beim G20-Gipfel in Hamburg ist bisher keiner der
       uniformierten Täter verurteilt worden. Obwohl Zeugen und Geschädigte mehr
       als 100 Anzeigen eingereicht haben, hat die Staatsanwaltschaft elf Monate
       später gegen keinen einzigen Beamten Anklage erhoben. Die Strafverfolgung
       konzentriert sich auf die Verdächtigen aus der linken Szene.
       
       Einer der spektakuläreren Strafprozesse in der Folge von G20 wirft nun eine
       neue Frage auf: Wie dreist dürfen Polizisten bei Zeugenaussagen lügen, ohne
       dass ihnen etwas geschieht? Der Fall ist bekannt: Es geht um den
       mutmaßlichen Laserangriff auf einen Polizeihubschrauber, der am Vorabend
       des Gipfeltreffens über Altona kreiste.
       
       „Mordversuch“, titelte die Boulevardpresse damals. Ein 27-jähriger
       Tatverdächtiger habe einen Laserpointer auf einen Polizeihubschrauber
       gerichtet und die Piloten geblendet. Er habe den Absturz des Hubschraubers
       billigend in Kauf genommen. Es war die schwerste Anschuldigung im
       Zusammenhang mit den G20-Ereignissen. Der Tatverdacht lautete auf
       „versuchten Mord“. Amtsrichter Johann Krieten unterschrieb den Haftbefehl
       und schickte den Familienvater in Untersuchungshaft. Dort blieb Nico B.
       fast fünf Monate.
       
       Der Prozess wird ihm schließlich wegen „versuchten gefährlichen Eingriffs
       in den Luftverkehr“ und „gefährlicher Körperverletzung“ gemacht. Der erste
       Pilot habe „mehrere Sekunden lang“ nichts mehr sehen können, heißt es in
       der Anklageschrift. Der Täter habe „in dem Bewusstsein“ gehandelt, eine
       „konkrete Gefährdung des Hubschraubers und der Besatzung herbeiführen zu
       können“, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft.
       
       ## Aus Polizeiaussagen werden Tatsachen gemacht
       
       Der Angeklagte selbst äußerte sich zu dem Geschehen nicht. Die Hamburger
       Morgenpost stellte die Theorie auf, er habe mit dem Laserangriff gegen den
       Hubschrauberlärm protestieren wollen. Seine vierjährige Tochter habe
       deshalb nicht schlafen können.
       
       Die polizeilichen Ermittlungen sind in der Hand der „Soko Schwarzer Block“,
       die nach dem G20 von der Hamburger Polizei eingerichtet wurde. Nichts
       spricht allerdings dafür, dass der Angeklagte an den in Teilen
       gewalttätigen Straßenprotesten beteiligt war.
       
       Der Prozess begann Ende November vor dem Amtsgericht Altona. Die Welt
       berichtet über den Ablauf des Tatgeschehens aus Sicht der Piloten, im
       Indikativ. „Gegen 22.47 Uhr wurde der Hubschrauber mit einem grünen
       Laserstrahl angegriffen (…) Das Licht in der Kabine des
       Polizeihubschraubers färbte sich grün. Pilot Michael M. klagte: ‚Ich bin
       am Auge getroffen worden!‘ Er fragte seinen Kollegen: „‚Kannst du
       übernehmen?‘ Doch Co-Pilot Erich H. konnte es nicht. Auch er war mit dem
       Laserstrahl im rechten Auge getroffen worden (…) Der erste Pilot Michael
       M. konnte mehrere Sekunden lang nichts sehen. Er drehte den Hubschrauber
       nach rechts aus dem Laserstrahl, um einer weiteren Blendung zu entgehen.
       Während des Blindflugs verlor ‚Libelle2‘ etwa 300 Fuß (rund 100 Meter) an
       Höhe. Erst dann hatte der Pilot den Hubschrauber wieder im Griff,“ schreibt
       die Zeitung am 30. 11. 2017.
       
       Presse und Staatsanwaltschaft folgten den Angaben der Polizisten im
       Cockpit: vom Laserstrahl am rechten Auge getroffen, bis zu zehn Sekunden
       nichts gesehen, 300 Fuß Höhenverlust, Kollision mit anderen Fluggeräten
       wäre möglich gewesen. „Bei dieser Aktion hätte es viele Tote geben können,“
       resümierte die Bild.
       
       ## Die Richterin ist von den Äußerungen nicht überzeugt
       
       Ein halbes Jahr, 17 Prozesstage und ein Gutachten später stellt sich der
       Fall ganz anders dar. Der taz liegt ein „rechtlicher Hinweis“ des
       Amtsgerichts Altona vor. Darin schreibt die Vorsitzende Richterin: „Das
       Gericht ist derzeit nicht mit der erforderlichen Sicherheit davon
       überzeugt, dass der Pilot Herr M. und der Copilot Herr H. von einem
       Laserstrahl getroffen worden sind, so wie es in der Anklage beschrieben
       wird. Zum jetzigen Zeitpunkt würde das Gericht eine etwaige Verurteilung
       des Angeklagten darauf nicht stützen.“
       
       Was ist geschehen? In der Hauptverhandlung sind Widersprüche und
       Gegenbeweise aufgetaucht, die die Glaubwürdigkeit der beiden
       Hubschrauberpiloten in Frage stellen. Die Verteidiger Oliver Klostermann
       und Bernd Wagner werteten den in die Bordkamera eingebauten Höhenmesser
       aus. Dieser zeigte keinen Höhenverlust des Hubschraubers in Folge der
       „Laserattacke“. Der Höhenmesser sei „immer kaputt“, soll Pilot M. sich vor
       Gericht gerechtfertigt haben.
       
       Zweifel an der Version der Hubschrauberbesatzung weckte auch die Analyse
       der im Cockpit aufgezeichneten Wortwechsel. Als Reaktion auf den angeblich
       lebensgefährlichen Angriff habe laut Audiodatei der von der bayerischen
       Polizei zum G20 nach Hamburg abgestellte Pilot seelenruhig im Hinblick auf
       den Angreifer gesagt: „Jetzt gucken wir mal, wo der Depp sitzt.“ So
       schildert es Verteidiger Wagner. Auf einen „schlagartigen Höhenverlust“
       oder gar einen drohenden Absturz liefere die Audiodatei „keine Hinweise“.
       
       Der bayerische Pilot und sein Hamburger Copilot hatten beide eine
       sekundenlange Blendung „des rechten Auges“ beschrieben. Dieser Darstellung
       mochte der vom Gericht hinzugezogene Sachverständige nicht ohne Weiteres
       folgen. Das sei nur glaubwürdig, wenn beide Piloten links ein Glasauge
       hätten, teilte der Gutachter mit. Denn entweder würden beide Augen
       geblendet oder keines. Im Übrigen bezweifelte der Sachverständige
       grundsätzlich, dass der Strahl eines Disco-Lasers, wie er in der Wohnung
       des Angeklagten sichergestellt wurde, über eine Entfernung von 1.500 Metern
       die Hubschrauberbesatzung blenden und für mehrere Sekunden ihrer Sehkraft
       berauben konnte. Das mutmaßliche Corpus Delicti war ein handelsüblicher
       Disco-Laser, den man laut Verteidigung für 11 Euro legal bei Amazon
       bestellen kann.
       
       ## Verteidiger vermutet abgesprochene Aussagen
       
       Auffällig, ergänzt Verteidiger Bernd Wagner, sei das Aussageverhalten der
       Hubschrauberbesatzung gewesen. So habe Pilot M. in einer ersten Vernehmung
       zu Protokoll gegeben, es habe „keine konkrete Gefahr“ für den Hubschrauber
       bestanden und damit auch keine Notwendigkeit für ihn, das Steuer zu
       übergeben. In einer späteren Einlassung habe der Pilot dann gesagt, er sei
       bis zu 10 Sekunden geblendet worden, habe schlagartig an Höhe verloren,
       habe nichts mehr gesehen und habe das Steuer auch nicht an seinen Kollegen
       übergeben können. „Der Hamburger Copilot hat diese Angaben bis in die
       Details der Wortwahl wiederholt“, berichtet Wagner. Zum Beispiel habe er
       genau wie der Pilot ausgesagt, er sei nach der Laserattacke „matschig“ im
       Kopf gewesen.
       
       Im Hubschrauber flog noch ein dritter Polizist mit, dessen Aufgabe darin
       bestand, die Bordkamera zu bedienen. Der Beamte bestätigte vor Gericht die
       Schilderungen seiner beiden Kollegen. „Es kommt sehr selten vor, dass es
       der Verteidigung gelingt, den Wahrheitsgehalt von sich gegenseitig
       bestätigenden Aussagen dreier Polizisten zu erschüttern“, meint
       Strafverteidiger Wagner.
       
       Nach seiner Auffassung müsste die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen
       die drei Polizisten wegen Falschaussage vor Gericht einleiten. Das hat die
       Staatsanwaltschaft bislang nicht getan. „Ermittlungsverfahren gegen die
       beiden Piloten sind von Amts wegen bislang nicht eingeleitet worden. Eine
       abschließende Prüfung wird nach vollständiger Würdigung aller Beweismittel
       erfolgen“, teilte eine Sprecherin auf Anfrage mit. Zu der „noch nicht
       abgeschlossenen Beweisaufnahme“ wolle die Staatsanwaltschaft im Übrigen
       keine Stellungnahme abgeben. Rechtsanwalt Bernd Wagner stellt der
       Staatsanwaltschaft ein Armutszeugnis aus. „Man stelle sich eine Frau vor,
       die behauptet, vergewaltigt worden zu sein,“ gibt er zu bedenken. “ Wenn so
       viele objektive Gegenbeweise auftauchen wie hier und sie sich so in
       Widersprüche verstricken würde wie die Polizisten, dann gäbe es sofort ein
       Verfahren wegen Falschbeschuldigung gegen diese Frau. Aber beim G20 scheint
       vieles anders zu sein.“
       
       Den Hamburger Innensenator Andy Grote (SPD) erschüttern die neuen
       Erkenntnisse nicht. Bei einer Anhörung des G20-Sonderausschusses am 31. Mai
       wiederholte er die Behauptung, die Piloten seien „geblendet“ worden und der
       Fall sei „wirklich lebensgefährlich“ gewesen. Zu diesem Zeitpunkt lag der
       „rechtliche Hinweis“ des Amtsgerichts bereits vor.
       
       ## Nico B. könnte trotzdem verurteilt werden
       
       Die Staatsanwaltschaft will nach wie vor eine Verurteilung von Nico B.
       erreichen. Das Gericht hält zwar die Aussagen der Hubschrauberbesatzung für
       unglaubwürdig. Eine Verurteilung des Angeklagten sei, so heißt es in dem
       „rechtlichen Hinweis“, aber dennoch möglich. In Betracht kämen ein
       versuchter gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr und eine versuchte
       Körperverletzung. Grundlage hierfür wäre nicht mehr die von den Piloten
       behauptete „Blendung“, sondern das einige Momente später von der Bordkamera
       aufgezeichnete Geschehen. Während sich der Hubschrauber der Quelle der
       Laserstrahlen näherte, konnte der Bordkameramann erneuten „Laserbeschuss“
       aufzeichnen.
       
       Die Verteidigung bestreitet diese von der Kamera dokumentierten
       „Anstrahlungen“ nicht. Allerdings hätten sie keine Relevanz, weil diese
       Strahlen „nur den metallenen Boden des Hubschraubers getroffen“ hätten,
       meint Rechtsanwalt Wagner. „Inzwischen wissen wir, dass es beim G20
       Dutzende Fälle gab, in denen Menschen mit Laserpointern Polizeihubschrauber
       angestrahlt haben, ohne dass es zu Zwischenfällen kam. Zur Anklage wurde
       nur dieser eine Fall gebracht.“
       
       An diesem Mittwoch sollen im Prozess gegen Nico B. die Plädoyers gehalten
       werden.
       
       12 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Stefan Buchen
       
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