# taz.de -- Gericht beurteilt G20-Polizeieinsatz: Unbegründeter Polizeigewahrsam?
       
       > Am Dienstag wird erstmals das Vorgehen der Polizei gegen DemonstrantInnen
       > beim G20-Gipfel rechtlich überprüft. Der Anlass ist eine Klage von acht
       > ItalienerInnen.
       
 (IMG) Bild: Willkommen in Hamburg: Eine Zelle der G20-Gefangenensammelstelle
       
       HAMBURG taz | Elf Monate ist der G20-Gipfel her. Im Zuge der juristischen
       Aufarbeitung sind bereits Dutzende DemonstrantInnen, denen Gewalttaten
       vorgeworfen werden, inhaftiert, angeklagt und verurteilt worden. Von den
       Polizisten, die zugelangt haben sollen, stand bisher kein einziger vor
       Gericht. Dafür wurden bereits 52 Ermittlungsverfahren eingestellt, weil
       laut Staatsanwaltschaft entweder „kein strafbares Verhalten der Beamten
       vorlag“ oder weil „PolizistInnen Zwangsmittel einsetzen dürfen“.
       
       Am Dienstag nun geht es vor dem Verwaltungsgericht erstmals um die
       Rechtmäßigkeit eines Polizeieinsatzes. Acht ItalienerInnen, die am 8. Juli
       2017 in Polizeigewahrsam genommen und in die Gefangenensammelstelle (Gesa)
       gebracht wurden, klagen an. Sie wurden festgenommen und mussten eine Nacht
       in der Gesa verbringen, obwohl ihnen kein strafbares Verhalten vorgeworfen
       wurde.
       
       Grundlage der Kontrolle und anschließenden Ingewahrsamnahme der acht
       ItalienerInnen am Rande der „Grenzenlose Solidarität statt G20“-Demo am
       Holstenwall war Paragraf 13 des Hamburger Gesetzes zum Schutz der
       öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Danach darf „eine Person in Gewahrsam
       genommen werden, wenn diese Maßnahme (…) unerlässlich ist, um die
       unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer
       Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die Allgemeinheit oder
       einer Straftat zu verhindern“. Doch genau dieser Sachverhalt, so die acht
       KlägerInnen, sei nicht gegeben gewesen.
       
       Die ItalienerInnen fordern nun Schadenersatz. Sie gehen davon aus, dass sie
       nur deshalb kontrolliert wurden, weil sie in das Profil passten, wonach die
       Polizei nach südeuropäisch aussehenden DemonstrantInnen Ausschau hielt.
       Denn bei ihnen vermuteten sie die größte Gewaltbereitschaft.
       
       Nach taz-Informationen verweisen die Beamten auf dunkle Kleidung, die sie
       angeblich bei den KlägerInnen gefunden hatten. Die ItalienerInnen werfen
       der Polizei außerdem zahlreiche Schikanen und Grundrechtsverletzungen vor.
       
       Vor Gericht sollen nun mehrere am Einsatz beteiligte Polizisten vernommen
       werden. Doch warum wurden MedienvertreterInnen darüber nicht informiert –
       wie es etwa bei den Verfahren gegen Flaschenwerfer der Fall war? Bei den
       Strafprozessen gegen G20-KritikerInnen informierte die Staatsanwaltschaft
       Presse und Rundfunk ausgiebig über jedes anstehende Verfahren.
       
       Doch am Verwaltungsgericht gibt es keine Staatsanwälte. Der Sprecher des
       Verwaltungsgerichts, Jan Stemplewitz, verweist darauf, „dass das Gericht
       grundsätzlich die Öffentlichkeit von Verfahren vorab nicht informiert“. Bei
       Prozessen wie diesem würden „meist schon die Anwälte der Kläger die Medien
       informieren“.
       
       Passiert das, entscheiden somit allein die Anwälte der Beklagten oder
       Kläger darüber, über welche handverlesenen JournalistInnen die
       Öffentlichkeit von einem Verfahren erfährt. Geschieht das aber nicht, ist
       eine mediale Kontrolle quasi ausgeschlossen.
       
       4 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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