# taz.de -- Ingewahrsamnahme von G20-Gegner: Festhalten war rechtswidrig
       
       > Ein Italiener war bei den G20-Protesten in Hamburg über Nacht
       > festgehalten worden. Das Verwaltungsgericht entschied nun: das war nicht
       > zulässig.
       
 (IMG) Bild: Die für den G20 eingerichtete Gefangenensammelstelle in Hamburg
       
       Hamburg dpa | Die Ingewahrsamnahme eines Italieners, der im Juli gegen den
       Hamburger G20-Gipfel demonstriert hatte, war rechtswidrig. Das hat das
       Hamburger Verwaltungsgericht am Dienstag entschieden, nachdem es sich knapp
       elf Monate nach dem von Krawallen überschatteten Gipfel erstmals in einer
       mündlichen Verhandlung mit der Problematik auseinandergesetzt hatte. Das
       Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
       
       Der Kläger war zusammen mit mehreren Landsleuten bei der Demonstration von
       der Polizei kontrolliert und anschließend für eine Nacht in der eigens für
       den Gipfel eingerichteten Gefangenensammelstelle festgehalten worden.
       Sieben weitere Italiener aus der Gruppe [1][hatten Klage eingereicht]. In
       ihren Fällen soll das Urteil schriftlich ergehen, wie das Gericht
       mitteilte.
       
       Die Kammer sei zu dem Schluss gekommen, dass die Ingewahrsamnahme nach dem
       allgemeinen Polizeirecht schon deshalb unzulässig gewesen sei, weil der
       Kläger als Versammlungsteilnehmer anzusehen war und daher dem Schutz des
       Versammlungsrechts unterstand. Außerdem sei die Annahme, dass von ihm eine
       unmittelbare Gefahr ausgegangen sei, nicht durch Tatsachen gerechtfertigt
       gewesen. Zudem sei nicht unverzüglich eine richterliche Entscheidung
       eingeholt worden.
       
       Grundlage der Ingewahrsamnahme war das Hamburger Gesetz zum Schutz der
       öffentlichen Sicherheit und Ordnung, das eine solche Maßnahme nur zulässt,
       „um die unmittelbar bevorstehende Begehung oder Fortsetzung einer Straftat
       oder einer Ordnungswidrigkeit von erheblicher Bedeutung für die
       Allgemeinheit zu verhindern“. Während des Gipfels waren mehr als 120
       Menschen auf dieser Grundlage von der Polizei in der Gefangenensammelstelle
       festgehalten worden.
       
       6 Jun 2018
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gericht-beurteilt-G20-Polizeieinsatz/!5507587
       
       ## TAGS
       
 (DIR) G20-Prozesse
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) G20-Gipfel
 (DIR) Protest
 (DIR) Schwerpunkt Polizeikontrollen in Hamburg
 (DIR) G20-Prozesse
 (DIR) G20-Prozesse
 (DIR) Schwerpunkt G20 in Hamburg 
 (DIR) G20-Prozesse
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Kommentar G20-Gerichtsurteil: Zweierlei Maß, geteiltes Recht
       
       Hamburgs Ankündigung, den Unrechtsstaaten dieser Welt zu zeigen, dass sich
       ein Gipfel auch rechtsstaatlich durchführen lässt, muss als gescheitert
       gelten.
       
 (DIR) G20-Aufarbeitung: Zur Jagd auf Italiener geblasen
       
       Erstmals urteilt ein Hamburger Gericht, das Vorgehen der Polizei während
       des G20 sei „grob rechtswidrig“ gewesen
       
 (DIR) Gericht beurteilt G20-Polizeieinsatz: Unbegründeter Polizeigewahrsam?
       
       Am Dienstag wird erstmals das Vorgehen der Polizei gegen DemonstrantInnen
       beim G20-Gipfel rechtlich überprüft. Der Anlass ist eine Klage von acht
       ItalienerInnen.
       
 (DIR) Fragwürdige Polizeitaktik bei G20-Demo: Der Senat mauert
       
       Waren vermummte Polizisten unter den „Welcome to Hell“-Demonstranten? Das
       wollte die Linke in einer Anfrage wissen, bekam vom Hamburger Senat aber
       keine Antwort.
       
 (DIR) Durchsuchungen wegen G20-Protesten: Razzia in vier Ländern
       
       Die Polizei hat in vier europäischen Staaten Wohnungen durchsucht. Es geht
       um Verdächtige, die an G20-Ausschreitungen beteiligt gewesen sein sollen.