# taz.de -- G20-Prozess nach Laserpointer-Einsatz: Mildes Urteil am Ende der Hysterie
       
       > Ein 27-Jähriger, der während G20 einen Polizeihubschrauber per Laser
       > attackiert haben soll, erhält eine kleine Bewährungsstrafe.
       
 (IMG) Bild: Die Anklage wegen „versuchten Mordes“ wurde schnell fallengelassen
       
       Hamburg taz | Der Angeklagte im Hamburger „Laserpointer-Verfahren“ ist am
       Mittwoch vom Amtsgericht Hamburg-Altona zu einer Bewährungsstrafe von einem
       halben Jahr verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der
       27-jährige Nico B. am späten Abend des 6. Juli 2017, während des Hamburger
       G20-Gipfels, mit einem Laserpointer auf den Polizeihubschrauber „Libelle 2“
       gezielt und damit eine Blendung der Piloten und eine zeitweise
       Einschränkung ihrer Flugfähigkeit zumindest „billigend in Kauf“ genommen
       habe.
       
       Einen Vorsatz, die Piloten zu verletzen und einen Unfall zu verursachen,
       konnte die Strafkammer nicht erkennen. Da der Versuch der Körperverletzung
       und der Gefährdung des Luftverkehrs – so die Delikte, wegen derer Nico B.
       verurteilt wurde – zudem untauglich gewesen ist, eine Körperverletzung und
       eine Luftverkehrsgefährdung praktisch nicht hatte stattfinden können, blieb
       das Gericht an der untersten Grenze der vom Gesetz vorgesehenen
       Strafzumessung.
       
       Als strafmildernd für den Angeklagten bewertete Richterin Nina-Alexandra
       Seidler seine fünfmonatige Untersuchungshaft, die sich angesichts des
       Urteils nun als sehr überzogen darstellt. Auch „die Vorverurteilung des
       Angeklagten“ durch eine Hamburger Boulevardzeitung, die den Angeklagten nur
       grob gepixelt und somit zumindest für Freunde, Bekannte und Kollegen gut
       erkennbar als potenziellen Mörder ins Blatt gehoben hatte, wurde
       strafmildernd im Urteilsspruch begründet.
       
       Die Aussagen der beiden Piloten der „Libelle“, die behaupteten, jeweils am
       rechten Auge geblendet worden zu sein, befand die Richterin als nicht so
       glaubhaft, dass sich darauf eine Verurteilung stützen ließe. Ein
       Sachverständiger hatte dargelegt, dass bei „einem Treffer“ die ganze
       Pilotenkanzel gleichmäßig erleuchtet würde, ein gebündelter Strahl auf
       jeweils nur ein Auge nicht möglich wäre.
       
       ## „G20-Hysterie“
       
       Dass der Hubschrauber, wie von beiden Piloten behauptet, aufgrund
       zeitweiliger Flugunfähigkeit abgesackt sei, bezweifelte das Gericht
       ebenfalls: Der Höhenmesser hatte kein Absacken angezeigt. Allerdings
       unterstellte die Richterin den Beamten keine absichtliche Falschaussage,
       sondern nur einen Irrtum.
       
       Verteidiger Bernd Wagner hatte zuvor nicht nur auf Freispruch für seinen
       Mandanten plädiert, sondern auch den Polizeipiloten vorgeworfen, sie hätten
       sich abgesprochen und augenscheinlich gelogen, um Nico B. zu belasten. Das
       ganze Verfahren sei von der „G20-Hysterie“ geprägt gewesen – in der
       Ermittlungstätigkeit, aber auch in der medialen Aufarbeitung.
       
       Ein Jahr auf Bewährung hatte Staatsanwalt Mittenzwei für den 27-Jährigen
       gefordert, nachdem er zunächst Anklage wegen „versuchten Mordes“ erhoben
       hatte, diesen Tatvorwurf allerdings hatte fallen lassen müssen. Die
       Täterschaft des Angeklagten sei „durch Indizien“ belegt. Ein Beleg dafür
       sei ein nicht autorisiertes Zeitungsinterview der Lebensgefährtin des
       Angeklagten, in dem ihr die Aussage zugeschrieben wurde, der Angeklagte
       habe auf den Hubschrauber gezielt, ohne jemanden verletzen zu wollen.
       
       Die Frau hatte vor Gericht ihre Aussage nicht wiederholt, Nico B. nur
       Angaben zur Person gemacht, die Anwälte seine Täterschaft bestritten.
       Staatsanwalt und Verteidigung können nun Berufung oder Revision gegen das
       Urteil einlegen.
       
       20 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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