# taz.de -- Mobilitätsgesetz: Konsens in Grün
       
       > Mit knapp 50 Änderungen verlässt das Mobilitätsgesetz den
       > parlamentarischen Beratungsprozess. Gute Laune bei den Grünen.
       
 (IMG) Bild: Der fährt – und besser ist es. Denn künftig darf die BVG ihre Busspuren räumen
       
       Wenn wieder mal ein Falschparker die Busspur blockiert, muss die
       Busfahrerin künftig nicht mehr die Polizei rufen – sie meldet es einfach
       per Funk an ihre Zentrale, und die schickt einen Abschleppwagen. Zumindest
       kann sie das tun, denn so steht es in der letzten Fassung des
       Mobilitätsgesetzes, das nach langem Hickhack wohl am Donnerstag durch den
       Verkehrsausschuss gewunken und Ende des Monats verabschiedet wird.
       
       Die BVG-Lizenz zum „Umsetzen“ („Abschleppen“ in Amtsdeutsch) ist eine der
       knapp 50 von den Koalitionsfraktionen vereinbarten Änderungen. Viele sind
       eher unspektakuläre Formulierungsanpassungen. Beachtung verdienen am
       ehesten der neue Passus, dass die Fahrradstaffel der Polizei nicht nur in
       zentralen Bezirken, sondern in der ganzen Stadt eingesetzt werden soll,
       sowie die Offenlegung aller Echtzeit-Verkehrsdaten. Davon versprechen sich
       die GesetzgeberInnen mehr Wettbewerb um „komfortable Mobilitätsapps“ auch
       von nicht kommerziellen Anbietern.
       
       ## Grüne: „Konsens der Koalition“
       
       Die Grünen hatten am Mittwoch extra die Presse ins Abgeordnetenhaus
       geladen, um noch einmal zu präsentieren, was laut Fraktionschefin Antje
       Kapek „für uns das größte Reformvorhaben der gesamten Legislatur“ sei. Man
       habe viel Kraft hineingesteckt, so Kapek, wolle jetzt aber „keine
       Gewinner-Verlierer-Kommunikation betreiben“: „Was jetzt vorliegt, ist der
       Konsens der Koalition.“
       
       Vor zwei Wochen hatte die SPD für Aufruhr gesorgt, als sie das Fehlen des
       Autoverkehrs im Entwurf monierte. In der ebenfalls neuen Präambel dessen,
       was offiziell „Gesetz zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur
       Mobilitätsgewährleistung“ heißt, werden nun zwar die Anforderungen des
       „Motorisierten Individualverkehrs“ erwähnt – allerdings auch der „Vorrang
       des Umweltverbundes“ aus Bahn, Bus, Fahrrad und Fuß.
       
       ## CDU: „Murks“
       
       Das, was die Grünen gestern als Erfolgsgeschichte verkauften, sehen manche
       naturgemäß etwas anders. Der verkehrspolitische Sprecher der CDU-Fraktion,
       Oliver Friederici, der auch die des Radikalismus unverdächtige
       Verkehrssenatorin Regine Günther immer wieder als „Anti-Auto-Senatorin“
       bezeichnet, trug aber schon sehr dick auf: „Die Koalition zerlegt
       eigenhändig ihr sogenanntes Mobilitätsgesetz“, so Friederici, „mit ihren 50
       Änderungsanträgen bleibt von dem ursprünglichen Entwurf praktisch nichts
       mehr übrig. Der Entwurf war schlecht abgestimmt, miserabel vorbereitet,
       Auto-, Wirtschafts- und Fußgängerverkehr sind weiterhin nicht
       berücksichtigt.“ Es folgen „Flickschusterei“, „Murks“ und „Schlimmer geht
       nimmer“.
       
       Tatsächlich ist alles andere als neu, dass Fuß-, Wirtschafts- und nun auch
       noch der Autoverkehr in einem zweiten Anlauf ins Gesetz gehoben werden
       sollen. Antje Kapek vermisste denn auch nur eines: das Verbandsklagerecht,
       das im Referentenentwurf der Verkehrsverwaltung noch enthalten war, aber
       später von der Senatskanzlei herausgekegelt wurde.
       
       Die Fraktionschefin, die gerne darauf verweist, dass sich ihre holländische
       Schwiegermutter derzeit in Berlin nicht aufs Rad traue, verriet, sie habe
       ob der bevorstehenden Verabschiedung „schon seit Wochen gute Laune“. Dass
       viele RadaktivistInnen sich fragten, „wann denn endlich der erste Eimer
       grüne Farbe auf die Straße gekippt werde“, könne sie verstehen, aber: „Ich
       denke, die Verwaltung will das richtig machen, gleich ganz viele Eimer
       Farbe bestellen und dann loslegen.“
       
       Zu Beginn der Legislatur, erinnerte sie, seien in der Verkehrsverwaltung
       zwei Mitarbeiter für Radinfrastruktur zuständig gewesen. Mittlerweile seien
       es 50.
       
       6 Jun 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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