# taz.de -- EU kontra Trumps Iran-Sanktionen: Unternehmen zwischen den Fronten
       
       > Die USA plant, Handel mit Iran zu sanktionieren. Die EU will sich dagegen
       > wehren – mit einem Gesetz von 1996. Die Wirtschaft reagiert reserviert.
       
 (IMG) Bild: Im Streit mit den USA über Sanktionen gegen den Iran geht die EU auf Konfrontationskurs
       
       Berlin taz | Am Freitag hat die EU-Kommission damit begonnen,
       Abwehrmaßnahmen gegen Sanktionen der USA beim Handel mit dem Iran
       einzuleiten. Die deutsche Wirtschaft reagiert verhalten auf diesen Versuch,
       europäische Firmen gegen den Iran-Bann von US-Präsident Donald Trump zu
       schützen. Unternehmen drohen im [1][Streit zwischen EU und USA um das
       Atomabkommen mit dem Iran] zwischen die Fronten zu geraten.
       
       Die Maßnahmen der EU greifen innerhalb von zwei Monaten, wenn die
       Mitgliedsstaaten und das EU-Parlament keinen Einspruch erheben, teilte die
       Kommission mit. Der Hintergrund: Die RegierungschefInnen der EU-Staaten
       wollen nicht zulassen, dass europäische Firmen wegen ihrer Geschäfte mit
       dem Iran Schwierigkeiten mit den USA bekommen. Donald Trump hat die
       US-Maßnahmen gegen den Iran für allgemeinverbindlich erklärt, es handelt
       sich um sogenannte extraterritoriale Sanktionen. Das heißt: Sie gelten auch
       für nicht-amerikanische Firmen. Europäischen Unternehmen drohen Strafen in
       den USA, wenn sie sich nicht an die Sanktionen halten.
       
       Die EU will Unternehmen vor Strafen schützen. Deshalb haben die
       Regierungschefinnen [2][beim EU-Spitzentreffen in Sofia beschlossen, die
       sogenannte Blocking Regulation zu reaktivieren]. Dieses Gesetz wurde 1996
       wegen eines Streits mit den USA unter Präsident Bill Clinton um
       extraterritoriale Sanktionen erlassen. Seinerzeit ging es ebenfalls um den
       Iran sowie um Libyen und Kuba. Es ist aber nicht in Kraft getreten, weil
       die EU und die USA ein Stillhalteabkommen vereinbarten. Aus diesem Grund
       gibt es weder Erfahrungen mit der Durchsetzung noch einschlägige
       Interpretationen.
       
       Das Gesetz verbietet europäischen Firmen, sich dem Handelsverbot der USA zu
       fügen. Unternehmen, die Niederlassungen im Iran schließen oder
       Geschäftsbeziehungen abbrechen, müssen mit Strafen rechnen. Gleichzeitig
       sieht die Blocking Regulation vor, dass Gerichtsentscheidungen zur
       Durchsetzung von US-Strafen wegen Missachtung der Sanktionen gegen den Iran
       in der EU nicht anerkannt werden. Außerdem ermöglicht sie Entschädigungen
       für Unternehmen, die von den USA bestraft werden. Jetzt besteht die Gefahr,
       dass Firmen in eine Zwickmühle geraten: Ignorieren sie die Sanktionen,
       kommen sie in den USA in die Bredouille. Folgen sie Trump, droht Ärger in
       der EU.
       
       ## Industrie gegen konkurrierende Gesetze
       
       Wirtschaftsvertreter sehen das Vorhaben deshalb mit gemischten Gefühlen.
       „Für die Bundesregierung und die EU muss vorrangiges Ziel sein,
       konkurrierende Gesetzeslagen in Europa und den USA zu vermeiden“, sagt
       Dieter Kempf, Präsident des Bundesverbands der Deutschen Industrie. Dass
       die EU das Blocking-Gesetz reaktiviere, sei nachvollziehbar. Wie es sich
       auswirke, sei aber unklar, kritisierte er.
       
       Zu den Unternehmen, die bislang Geschäfte im Iran betreiben und in den USA
       aktiv sind, gehören vor allem deutsche Maschinenbauer. Ihr Verband, der
       VDMA, begrüßt zwar die Entscheidung der EU, das Problem der
       extraterritorialen Sanktionen anzugeben. Verbandsvertreter sind aber
       skeptisch, auch weil das Gesetz noch nie angewandt wurde.
       
       Unternehmen können deshalb nicht einschätzen, was auf sie zukommt. „Bei
       solchen Regeln steckt der Teufel oft im Detail“, sagt Ulrich Ackermann,
       Leiter der VDMA-Abteilung Außenwirtschaft. „Wir werden die Verordnung nun
       analysieren, um ihre Auswirkungen belastbar beurteilen zu können.“ Es sei
       aber klar, dass die Blocking Regulation keinen allumfassenden Schutz
       gewährleiste. „Sie soll die am Irangeschäft interessierten EU-Unternehmen
       unterstützen und ihre Risiken reduzieren. Eine vollständige Kompensation
       der möglichen finanziellen Verluste durch US-Sanktionen wird es aber nicht
       geben“, erklärte Ackermann.
       
       18 May 2018
       
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