# taz.de -- Böhmermann-Schmähgedicht: Dreiviertelsieger Erdoğan
       
       > Das Oberlandesgericht Hamburg hat bestätigt, dass das
       > Anti-Erdoğan-Schmähgedicht zu weiten Teilen rechtswidrig ist.
       
 (IMG) Bild: Der türkische Präsident darf auch in Zukunft nicht in Versform von Böhmermann beleidigt werden
       
       Auch das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hat dem Satiriker Jan Böhmermann
       untersagt, 18 von 24 Zeilen seines Gedichts „Schmähkritik“ zu wiederholen.
       Das Gericht bestätigte damit eine Entscheidung des Hamburger Landgerichts
       vom Februar 2017. Böhmermann will gegen das Urteil weitere Rechtsmittel
       einlegen, sagte sein Anwalt.
       
       Jan Böhmermann hatte das Gedicht Ende März 2016 in seiner Sendung Neo
       Magazin Royale vorgetragen. Dort heißt es unter anderem, dass der türkische
       Präsident Recep Tayyip Erdogan „Ziegen fickt“ und „Kinderpornos schaut“.
       Erdogan klagte auf Unterlassung, das Gedicht verletze seine Menschenwürde.
       
       Es folgte das Drei-Viertel-Verbot durch das Landgericht, zunächst als
       einstweilige Anordnung, dann auch in der Hauptsache. Damit waren aber beide
       Seiten nicht zufrieden. Erdogan wollte ein Totalverbot erreichen, während
       Böhmermann die Untersagung gänzlich beseitigen wollte.
       
       Doch nun bestätigte das OLG das erstinstanzliche Urteil in vollem Umfang.
       Das hatte sich schon in der mündlichen Verhandlung im Februar angedeutet
       als der Vorsitzende OLG-Richter Andreas Buske lobte, das zu prüfende Urteil
       sei „sorgfältig begründet“.
       
       ## OLG prüfte Satz für Satz
       
       Auch das OLG prüfte das Gedicht Satz für Satz. „Weder die Sendung insgesamt
       noch das Gedicht bildet ein einheitliches, untrennbares Werk, dessen
       Zulässigkeit nur insgesamt beurteilt werden könnte“, erklärte Buske.
       
       Bei der Satz-für-Satz-Prüfung wurde dann jeweils das Persönlichkeitsrecht
       Erdogans mit der Meinungsfreiheit Böhmermanns abgewogen. Dabei wurde
       insbesondere die Verwendung „herabsetzender Bilder aus dem Intim- und
       Sexualbereich“ verboten.
       
       Untersagt sind also weiterhin Zeilen wie: „Sein Gelöt stinkt schlimm nach
       Döner, selbst ein Schweinefurz riecht schöner.“ Die von Böhmermann
       vorangestellte Erklärung, er habe nur zeigen zu wollen, welche Arten
       rechtlich unzulässiger Äußerungen es gebe, könne derart schwere Eingriffe
       in das Persönlichkeitsrecht Erdogans nicht rechtfertigen, so das OLG.
       
       Erlaubt bleiben dagegen Zeilen wie „Kurden treten, Christen hauen“, hier
       gehe es um echte Kritik an Erdogans Politik. Ob das Gedicht von der
       Kunstfreiheit geschützt ist, ließ das OLG offen. Es hätte sich wohl kein
       anderes Urteil ergeben als bei der Prüfung an der Meinungsfreiheit.
       
       ## Böhmermann will bis zum Bundesverfassungsgericht
       
       Das OLG Hamburg ließ gegen sein Urteil keine Revision zu. Gegen die
       Nichtzulassung kann Böhmermann aber noch Rechtsmittel einlegen, die
       angesichts der grundsätzlichen Bedeutung des Falles auch durchaus Erfolg
       haben könnten.
       
       Nächste Instanz wäre dann der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Doch
       Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hat klargemacht, dass sein Mandant auf
       jeden Fall auch das Bundesverfassungsgericht anrufen wird, wenn sein
       Gedicht nicht vollständig erlaubt wird.
       
       Dort dürfte der vertrackte Fall auch gut aufgehoben sein. Denn was macht
       man mit einem, der die abscheulichsten Sachen sagt – angeblich nur um zu
       zeigen, was in Deutschland verboten ist? Einem Filou wie Böhmermann lässt
       man das vielleicht noch durchgehen, vor allem wenn es einen Politiker wie
       Erdogan trifft, der sich immer mehr zum Despoten entwickelt.
       
       Doch die Justiz darf eben nicht nach Sympathie entscheiden. Sie muss
       Maßstäbe entwickeln, die auch dann brauchbare Ergebnisse liefern, wenn ein
       rechter Künstler Böhmermanns Methode auf den israelischen Staatschef
       anwenden würde.
       
       15 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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