# taz.de -- Verfassungsgericht zu Schmähgedicht: Böhmermann unterliegt
       
       > Der TV-Satiriker ist in Karlsruhe mit einer Beschwerde gescheitert. Sein
       > 2016 vorgetragenes Gedicht über den türkischen Staatschef Erdoğan bleibt
       > teils verboten.
       
 (IMG) Bild: Darf nicht mehr das ganze Erdoğan-Gedicht vortragen: Satiriker und Moderator Jan Böhmermann
       
       Karlsruhe dpa | Der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann ist mit einer
       Verfassungsbeschwerde zu seinem Gedicht „Schmähkritik“ über den türkischen
       Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan aus dem Jahr 2016 erfolglos geblieben. In
       einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss des
       Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe hieß es: „Die Verfassungsbeschwerde
       wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg
       hat.“ Eine weitere Begründung gab es nicht. Die Entscheidung ist
       unanfechtbar. Böhmermann hatte 2019 Verfassungsbeschwerde eingelegt.
       
       Der heute 40-Jährige hatte das Gedicht vor fast sechs Jahren am 31. März
       2016 in seiner TV-Satireshow „Neo Magazin Royale“ im öffentlich-rechtlichen
       Sender ZDFneo vorgetragen und Erdogan darin unter anderem mit Sex mit
       Tieren in Verbindung gebracht. Böhmermanns Gedicht führte zu einem
       diplomatischen Eklat zwischen Deutschland und der Türkei. Und es begann
       eine Debatte darüber, was Satire darf.
       
       Erdoğan wehrte sich vor [1][Gericht gegen Böhmermann und erzielte einen
       Teilerfolg]. In dem Fall ging es im Kern um die verfassungsrechtlich
       geschützte Kunst- sowie Meinungsfreiheit auf der einen und dem
       Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Nach [2][Urteilen von Hamburger
       Gerichten] in den vergangenen Jahren wurden große Teile des Gedichts
       verboten. Die betreffenden Passagen enthielten demnach schwere
       Herabsetzungen, für die es in Person und Verhalten Erdoğans keinerlei
       tatsächliche Anhaltspunkte gebe. Das gesamte Gedicht wurde aber nicht
       verboten. Der türkische Präsident wollte erreichen, dass das Gedicht
       insgesamt untersagt wird.
       
       Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte 2019 die Beschwerde Böhmermanns dagegen,
       dass eine Revision nicht zugelassen worden war, zurückgewiesen. Danach zog
       Böhmermann vor das höchste Verfassungsgericht.
       
       10 Feb 2022
       
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