# taz.de -- Reaktionen auf Atom-Entschädigung: „Erneut kassieren die Konzerne“
       
       > Umweltverbände begrüßen, dass die AKW-Laufzeiten nicht verlängert werden.
       > Die hohe Entschädigung für die Betreiber lehnen sie aber ab.
       
 (IMG) Bild: Das Atomkraftwerk Grundremmingen
       
       Berlin taz | Der Gesetzentwurf des Bundesumweltministeriums zur
       Entschädigung der AKW-Betreiber RWE und Vattenfall, [1][über den die taz am
       Montag berichtet hat], ist auf ein durchwachsenes Echo gestoßen. Der
       Umweltverband BUND begrüßte die grundsätzliche Linie, auf jegliche
       Laufzeitverlängerung zu verzichten. „Dennoch bleibt der Entwurf weit hinter
       unseren Erwartungen zurück“, sagte BUND-Atomexperte Thorben Becker. „Das
       Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt, dass eine Entschädigung in
       Höhe des entgangenen Gewinns nicht erforderlich ist. Genau dies sieht der
       Gesetzentwurf nun aber vor.“
       
       Der Sprecher der Anti-Atom-Initiative Ausgestrahlt, Jochen Stay, erklärte,
       das Gesetz reihe sich ein in frühere atompolitische Fehlentscheidungen.
       „Erneut kassieren die Konzerne.“ Für die Grünen wies die
       Umweltausschuss-Vorsitzende Sylvia Kotting-Uhl die Verantwortung für die
       Zahlung der Kanzlerin zu.
       
       „Dass Vattenfall und RWE für den Atomausstieg 2011 überhaupt entschädigt
       werden müssen, liegt an der schwarz-gelben Laufzeitverlängerung von 2010“,
       sagte sie. „Merkel hat mit ihrem Hin und Her die Unterschrift der Konzerne
       unter den rot-grünen Atomausstieg leichtfertig in die Tonne getreten.“ Das
       sieht auch SPD-Energieexpertin Nina Scheer so: „Der verfassungsgerichtlich
       auferlegte Gesetzesänderungsbedarf unterstreicht, wie unverantwortlich und
       gemeinwohlfeindlich die von schwarz-gelb durchgeboxten
       Laufzeitverlängerungen waren“, sagte sie der taz.
       
       Mit der geplanten Novelle des Atomgesetzes reagiert das Umweltministerium
       auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom Dezember 2016. Darin
       war den AKW-Betreibern RWE und Vattenfall ein Anspruch auf Entschädigung
       zugesprochen worden. Hauptgrund ist, dass sie die Reststrommengen, die
       ihnen beim rot-grünen Atomausstieg im Jahr 2002 zugesagt worden waren,
       unter dem schwarz-gelben Atomausstieg von 2011 nicht vollständig
       produzieren können. Als Lösungsmöglichkeiten hatte das Gericht eine
       Laufzeitverlängerung, einen zwangsweisen Handel mit Reststrommengen
       zwischen den Betreibern oder eine finanzielle Entschädigung genannt.
       
       ## Frist bis zum 30. Juni
       
       Das Umweltministerium lehnt nicht nur eine explizite Laufzeitverlängerung
       ab, sondern auch die Pflicht zur Strommengenübertragung. Diese hätte
       verhindert, dass einige AKWs früher als vom Gesetz gefordert abgeschaltet
       werden müssen, weil ihre Reststrommengen verbraucht sind.
       
       Grünen und Umweltverbänden reicht dieser Verzicht auf eine Pflicht nicht.
       Sie fordern, die Strommengenübertragung zwischen verschiedenen Betreibern
       zu verbieten, um den Ausstieg zu beschleunigen. „Angesichts der zunehmenden
       Risiken alternder Reaktoren wäre dies auch verfassungskonform umsetzbar“,
       meint Jochen Stay.
       
       Das Bundeswirtschaftsministerium, das auch für die Energiepolitik zuständig
       ist, wollte den Gesetzentwurf des in Atomfragen federführenden
       Umweltministeriums am Montag auf Anfrage nicht bewerten. „Laufende
       Abstimmungen kommentieren wir nicht“, sagte eine Sprecherin. Mit großem
       Widerstand gegen den vorliegenden Entwurf wird nach Informationen aus
       Regierungskreisen aber nicht gerechnet. Zudem drängt die Zeit: Das
       Bundesverfassungsgericht hatte für die Umsetzung seines Urteils eine Frist
       bis zum 30. Juni dieses Jahres gesetzt.
       
       30 Apr 2018
       
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 (DIR) Malte Kreutzfeldt
       
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