# taz.de -- Vattenfall klagt gegen Deutschland: Regierung lehnt Schiedsverfahren ab
       
       > Die GroKo hält die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg jetzt erst recht für
       > unzulässig. Sie begründet dies mit einem EuGH-Urteil.
       
 (IMG) Bild: Das AKW Krümmel in Geesthacht (Schleswig-Holstein)
       
       Die Bundesregierung stellt die Vattenfall-Klage zum Atomausstieg nun ganz
       grundsätzlich infrage und beruft sich dabei auf ein Urteil des Europäischen
       Gerichtshofs (EuGH) vom März. Das erklärte Wirtschaftsstaatssekretär Thomas
       Bareiß (CDU) in einer parlamentarischen Antwort auf eine Anfrage der
       Linksfraktion, die der taz vorliegt.
       
       Vattenfall hat 2012 die Bundesrepublik vor dem Schiedsgericht der Weltbank
       (ICSID) in Washington verklagt. Das schwedische Unternehmen verlangt von
       Deutschland 4,4 Milliarden Euro plus Zinsen. Durch den beschleunigten
       Atomausstieg nach der Nuklearkatastrophe von Fukushima seien seine
       Reststrommengen entwertet worden.
       
       Zwar hat das Bundesverfassungsgericht Vattenfall 2016 bereits Schadenersatz
       zugesprochen. Doch der schwedische Energiekonzern verlangt vor dem
       Schiedsgericht ein Mehrfaches davon. Dabei beruft sich Vattenfall auf den
       Energiecharta-Vertrag von 1994, der ausländische Investoren in der
       Energiebranche vor Enteignung und unfairer Behandlung schützt.
       
       Eigentlich sollte das Washingtoner Urteil im ersten Quartal 2018 verkündet
       werden. Doch dann eröffnete das ICSID-Schiedsgericht das Verfahren erneut
       und bat um Stellungnahmen zum EuGH-Urteil „Achmea“. Darin hatte der EuGH
       bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten beanstandet. Mit
       der Begründung: Die darin vorgesehenen Schiedsgerichte könnten das EU-Recht
       anders auslegen als der EuGH.
       
       ## Eigentlich findet sie Investitionsschutzabkommen gut
       
       Der Vattenfall-Konzern erklärte schnell, dass das EuGH-Urteil für den
       multilateralen Energiecharta-Vertrag keine Bedeutung habe, da dort die EU
       selbst eine der Vertragsparteien sei. Doch wie würde sich die
       Bundesregierung positionieren? Eigentlich findet sie
       Investitionsschutzabkommen gut, doch im Vattenfall-Streit könnte ihr das
       EuGH-Urteil gelegen kommen.
       
       Der Linken-Abgeordnete Klaus Ernst fragte die Bundesregierung und bekam
       jetzt Antwort. Wenn der Europäische Gerichtshof Investitionsschutzabkommen
       zwischen zwei EU-Staaten für unzulässig hält, dann sei dies auch auf Klagen
       im Rahmen der Energiecharta übertragbar, so Staatssekretär Bareiß. Das
       heißt: Die Klage eines Unternehmens aus dem EU-Staat Schweden gegen den
       EU-Staat Deutschland wäre auch im Kontext der Energiecharta ein Verstoß
       gegen EU-Recht. Die Bundesregierung habe erneut beantragt, die Klage von
       Vattenfall abzuweisen.
       
       Klaus Ernst ist das noch nicht genug: „Die Bundesregierung sollte sich aus
       der Energiecharta und der Paralleljustiz für Konzerne insgesamt
       verabschieden.“
       
       6 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Atomkraft
 (DIR) Energiewende
 (DIR) Vattenfall
 (DIR) EuGH
 (DIR) Atomausstieg
 (DIR) Atomausstieg
 (DIR) Lobbyismus
 (DIR) Atomausstieg
 (DIR) Atomausstieg
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Streit um Entschädigung für Atomausstieg: Etappensieg für Vattenfall
       
       Das Schiedsgericht der Weltbank urteilt über Schadensersatz wegen des
       deutschen AKW-Aus. Es hält sich für interne EU-Konflikte zuständig.
       
 (DIR) Wechsel zwischen Politik und Konzernen: Gut geölte Beziehungen
       
       In der EU gibt es zwischen Politik und Energieindustrie sehr enge
       Verbindungen. Eine neue Studie fordert bessere Regeln für den
       Seitenwechsel.
       
 (DIR) Reaktionen auf Atom-Entschädigung: „Erneut kassieren die Konzerne“
       
       Umweltverbände begrüßen, dass die AKW-Laufzeiten nicht verlängert werden.
       Die hohe Entschädigung für die Betreiber lehnen sie aber ab.
       
 (DIR) Zahlungen an AKW-Betreiber: Geld statt längerer Laufzeiten
       
       Das Umweltministerium will RWE und Vattenfall mit rund einer Milliarde für
       den Atomausstieg entschädigen – weit weniger als von ihnen gefordert.