# taz.de -- Medien und die G20-Straftäterverfolgung: Der Journalist, dein Freund und Helfer
       
       > Bei der Verfolgung mutmaßlicher G20-Straftäter leisten einige Hamburger
       > Medien der Polizei gute Dienste und fungieren als willfährige
       > Hilfssheriffs.
       
 (IMG) Bild: Eine Verurteilung des 27-Jährigen, der einen Polizeihubschrauber mit einem Laserpointer attackiert haben soll, ist ohne die MoPo-Reporter kaum denkbar
       
       Hamburg taz | Die Zeugin fühlte sich nicht wohl. Sie sei, so ließ die
       Polizeireporterin der Hamburger Morgenpost (MoPo), Anastasia I., ihren Arzt
       dem Amtsgericht in Hamburg-Altona mitteilen, derzeit „arbeitsunfähig“. Das
       hatte die seit Langem krankgeschriebene Journalistin allerdings schon vor
       Wochen der Richterin mitgeteilt, ihre Aussage aber trotzdem zugesagt.
       
       Erst nachdem ihre Vorgesetzten in der Redaktion [1][durch einen
       taz-Artikel] davon Wind bekommen hatten, dass die Reporterin und ihr
       Kollege Rüdiger G. sich als Zeugen im „G20-Prozess“ gegen Nico B. angedient
       hatten, zog die Journalistin es vor, sich hinter ihrer Krankschreibung zu
       verstecken. Das war am vergangenen Mittwoch. Dass die beiden KollegInnen
       sich ohne Absprache mit der Redaktionsspitze aus eigenem Antrieb bei der
       Staatsanwaltschaft als Belastungszeugen angeboten hatten, kam in der MoPo
       nicht gut an – verstößt es doch gegen alle journalistischen Grundsätze und
       Gepflogenheiten. Vor Gericht haben Journalisten ein umfangreiches
       Zeugnisverweigerungsrecht. Sie sollen über Prozesse berichten, nicht aktiv
       in sie eingreifen.
       
       Doch eine Verurteilung des 27-jährigen Nico B., dem vorgeworfen wird, am
       Abend der „Welcome-to-Hell“-Demo einen Polizeihubschrauber mit einem
       Laserpointer attackiert zu haben, ist ohne die beiden MoPo-Reporter kaum
       denkbar. Nach dem Angriff hatten sie [2][ein Interview mit Annika S.]*, der
       Lebensgefährtin von Nico B., geführt. „Ihm war nicht bewusst, dass er
       jemandem schaden könnte“, nimmt sie darin ihren Partner in Schutz,
       behauptet damit aber auch seine Täterschaft. Ein Zitat, so räumte Rüdiger
       G. vor Gericht ein, das die Interviewte nie autorisiert habe.
       
       Vor der Polizei hat die Frau diese Aussage nicht wiederholt und sich auf
       ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Auch der Angeklagte schweigt. Da
       beide den Laserpointer auf den Helikopter hätten richten können, ist das
       Interview ein zentrales Beweismittel, auf dem die Staatsanwälte ihre
       Anklage gegen Nico B. aufbauen und auf dem eine mögliche Verurteilung fußen
       könnte.
       
       ## TV-Rohmaterial für die Ermittler
       
       Kein Einzelfall: Seit dem G20-Gipfel im vergangenen Juli wurde in vielen
       Hamburger Redaktionen der Grundsatz, dass Journalisten Staatsanwaltschaft
       und Polizei kontrollieren, über Bord geworfen. Viele Medien signalisieren
       den Strafverfolgungsbehörden stattdessen: der Journalist, dein Freund und
       Helfer. Immer mehr Medienschaffende gefallen sich darin, bei der Enttarnung
       mutmaßlicher G20-„Krawallmacher“ mitzumischen.
       
       So forderte die Polizei [3][im Zuge der G20-Ermittlungen zahlreiche
       Medienhäuser auf], ihr nicht veröffentlichtes Bildmaterial zur Verfügung zu
       stellen, um StraftäterInnen zu identifizieren. Die öffentlich-rechtlichen
       Anstalten lehnten mit dem Hinweis ab, das Material diene der
       Berichterstattung und nicht der Strafverfolgung. Andere Medien aber, etwa
       die RTL-Gruppe und mindestens eine TV-Produktionsfirma, kamen der
       polizeilichen Bitte nach und lieferten Rohmaterial an die Ermittler.
       
       Als die Polizei Ende 2017 104 Fotos von Verdächtigen veröffentlichte und
       damit die größte Öffentlichkeitsfahndung in der Geschichte der
       Bundesrepublik startete, druckten fast alle Hamburger Zeitungen die
       Porträts ab – ohne nachzuprüfen, was gegen die Abgebildeten vorliegt. Die
       Bild-Zeitung hob das Bild einer 17-Jährigen, deren Privatsphäre aufgrund
       ihres Alters unter besonderem Schutz steht, auf die Titelseite und
       brandmarkte sie als [4][„Krawall-Barbie“]. Der Presserat billigte das
       Vorgehen des Boulevardblattes später gar als presserechtlich in Ordnung.
       
       Für die Polizei lohnt sich dieser Schulterschluss mit den Hamburger Medien.
       Mehr als zwei Dutzend Verdächtige wurden dank der multimedialen Hilfe
       identifiziert. Weil das lief wie geschmiert, kündigten die Ordnungshüter
       bereits die nächste öffentliche Großfahndung gegen G20-Täter für die
       kommenden Wochen an.
       
       *Name geändert
       
       3 May 2018
       
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