# taz.de -- Laserpointer gegen Polizeihubschrauber: Reporter helfen der Polizei
       
       > Im G20-Verfahren gegen Nico B., der einen Hubschrauber per Laserpointer
       > traktiert haben soll, assistieren zwei ReporterInnen der
       > Staatsanwaltschaft.
       
 (IMG) Bild: Opfer der Laser-Attacke: der Polizeihubschrauber „Libelle 2“
       
       Hamburg taz | Sind Journalisten Hilfssheriffs? In der strafrechtlichen
       Nachlese der G20-Krawalle stellte sich diese Frage, als mehrere Hamburger
       Tageszeitungen die durch die Polizei verbreiteten Fotos von 107
       „Tatverdächtigen“ abdruckten und sich somit aktiv an der größten
       Öffentlichkeitsfahndung in der Geschichte der Republik beteiligten.
       
       Im Verfahren gegen Nico B., der von der Staatsanwaltschaft beschuldigt
       wird, am Abend der „Welcome to Hell“-Demo einen Polizeihubschrauber mit
       einem Laserpointer attackiert zu haben, spielen zwei Polizei-ReporterInnen
       eine noch aktivere Rolle – zugunsten der Anklage.
       
       Vor dem Altonaer Amtsgericht äußert sich der Angeklagte Nico B. bislang
       nicht, und auch seine Lebensgefährtin Annika S.*, die als Zeugin, aber auch
       als Täterin in Frage kommt, schweigt bislang gegenüber den
       Ermittlungsbehörden. Da sie mit dem Angeklagten eine gemeinsame Tochter hat
       und sich zudem selber belasten könnte, besitzt sie ein umfangreiches
       Aussageverweigerungsrecht.
       
       Kurz nach Laserpointer-Angriff auf den Polizeihubschrauber „Libelle2“ von
       einem Dachgauben-Fenster aus hatte die Hamburger Morgenpost ein Interview
       mit der Frau veröffentlicht, in dem sie den Vater der gemeinsamen Tochter
       zwar in Schutz nimmt, seine Täterschaft aber behauptet.
       
       Mit den Worten: „Ihm war nicht bewusst, dass er jemandem schaden könnte“,
       wird Annika S. zitiert. Die gemeinsame vierjährige Tochter habe durch den
       Helikopter-Lärm nicht einschlafen können. „Nico war hilflos. Er wollte,
       dass der Hubschrauber etwas weiter wegfliegt. Als die Lichter ausgingen,
       war ihm klar, dass er ihn getroffen hatte und hat sofort damit aufgehört.
       Es tut ihm furchtbar leid“, wird die Frau in der Mopo weiter zitiert.
       
       ## Zitat war nicht autorisiert
       
       Vor Gericht räumte Fotoreporter Rüdiger G. vorige Woche ein, dass dieses
       Zitat vor der Veröffentlichung nicht – wie vorher zugesagt – mit Annika S.
       abgesprochen und von dieser autorisiert worden war. Man habe sie
       telefonisch nicht mehr erreicht, um das abzustimmen.
       
       Nach Darstellung der Verteidigung von Nico B. soll das Reporterteam die
       Lebensgefährtin zu einer Aussage gedrängt haben. Es soll ihre Wohnung
       regelrecht belagert haben und dabei so massiv aufgetreten sein, dass sich
       die Frau genötigt sah, sich in ihrer Wohnung zu verstecken und die Klingel
       abzustellen.
       
       Die beiden Reporter hätten sie jedoch auf dem Weg zum Kindergarten
       abgefangen. Mit diesem Verhalten, „das presserechtlich nicht gedeckt“ sei,
       wie Rechtsanwalt Bernd Wagner sagte, habe sich das Reporterteam
       möglicherweise sogar der „Nachstellung“ strafbar gemacht.
       
       Rüdiger G. stellt die Situation ganz anders da. Er und seine Kollegin
       hätten bei Annika S. geklingelt, diese habe sofort geöffnet, aber zunächst
       keine Zeit für das Gespräch gehabt. So habe man sich für den Nachmittag
       verabredet, an dem die Frau schließlich bereitwillig Auskunft gegeben habe.
       
       ## Mopo nahm den Vorwurf nicht zurück
       
       In der Netzversion des auf diesem Gespräch fußenden Artikels, die auch
       heute noch online ist, lautet die Schlagzeile: „Mord-Versuch mit Laser! Er
       attackierte nachts G20-Hubschrauber“. Darunter befindet sich ein dem
       Facebook-Account des Angeklagten entnommenes Bild, das „so grob verpixelt
       ist, dass alle seine Freunde und Verwandten den Angeklagten mit Sicherheit
       erkannt haben“, sagt Wagner.
       
       Der Anwalt kritisierte vor Gericht, dass die Morgenpost nie darüber
       berichtet habe, dass der von ihr in die Öffentlichkeit getragene
       Mordversuchs-Vorwurf schon bald vom Tisch war. „Andere Medien haben das
       klargestellt, nur die Mopo hat keine Wiedergutmachung geleistet“, moniert
       der Anwalt.
       
       Ungewöhnlich: Die beiden ReporterInnen haben sich von sich aus bei der
       Staatsanwaltschaft als Zeugen angedient. „Wir haben uns entschlossen,
       diesen Schritt aktiv zu tun, bevor die Ermittlungsbehörden auf uns
       zutreten“, sagt Rüdiger G. – eine für Journalisten außerordentlich enge
       Zusammenarbeit mit der Anklagebehörde.
       
       Am Mittwoch, den 25.4., wird sich die Autorin des Mordvorwurfs-Artikels,
       die Reporterin Anastasia I. vor Gericht erstmals äußern. *Name geändert
       
       25 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Carini
       
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