# taz.de -- Urteil zu U-Haft für Aktivisten: G20-Gegner bekommt Entschädigung
       
       > Konstantin P. wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er sich bei
       > seiner Festnahme wehrte. Der Staat muss ihn nun für die U-Haft
       > entschädigen.
       
 (IMG) Bild: Szene aus Hamburg vom 8. Juli 2017 (Archivbild)
       
       Hamburg taz | Er ist der erste im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel
       Angeklagte, dem eine staatliche Entschädigung zugesprochen wurde: Der
       21-jährige G20-Gegner Konstantin P. wurde am Dienstag zu einer Geldstrafe
       von 400 Euro verurteilt. Da er bereits vier Monate in Untersuchungshaft
       saß, sprach ihm die Richterin einen finanziellen Ausgleich von 2.600 Euro
       zu.
       
       Ob davon etwas übrig bleibt, nachdem P. einen Teil der Verfahrenskosten
       tragen muss, ist allerdings unklar. Die Anwält*innen kündigten zudem an, in
       Berufung zu gehen. P. war anfänglich vorgeworfen worden, am 8. Juli zwei
       Glasflaschen auf Polizist*innen geworfen zu haben. Nachdem die
       Hauptbelastungszeugen, vier Beamte einer hessischen Beweis- und
       Festnahmeeinheit (BFE), ihn aber weder auf Videos identifizieren, noch den
       Tathergang schildern konnten, blieb nur der Vorwurf bestehen, P. habe
       Widerstand bei seiner Festnahme geleistet: Als die vier Polizisten den
       schmächtigen jungen Mann zu Boden gebracht hatten, habe er mit den Beinen
       gestrampelt.
       
       Die Anwält*innen hatten Freispruch gefordert – unter anderem, weil sie die
       Glaubwürdigkeit der Polizisten für zweifelhaft hielten. Im Dezember war
       herausgekommen, dass die Beamten zur Vorbereitung ihrer Aussagen einen
       [1][Aktenordner einsehen konnten], der auf dem Polizeipräsidium stand und
       die Aussagen mehrerer Kollegen enthielt.
       
       Aber auch die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen eher torpediert als
       gewissenhaft geführt: Sie hatte den Zeugen per Email einen Fragenkatalog
       geschickt. So war es den Polizisten zumindest möglich, sich in Ruhe
       abzusprechen und vorzubereiten. P.s Anwältin nannte das „eine Frechheit“.
       Hier könne man deutlich sehen, wie im Zusammenhang mit G20 die
       Gewaltenteilung aufgehoben und der Rechtsstaat in die Knie gegangen sei.
       
       P. hat noch ein anderes Gerichtsverfahren laufen: Nachdem der russischen
       Staatsbürger P. aus der Untersuchungshaft entlassen worden war, hatte die
       Ausländerbehörde versucht, ihn abzuschieben. Damit verbunden wäre eine
       fünfjährige Wiedereinreisesperre in den Schengenraum. P. legte Widerspruch
       ein, das Verwaltungsgericht hat noch nicht entschieden.
       
       8 May 2018
       
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