# taz.de -- Kommentar Hausräumung im Wedding: Bewohner sind Kollateralschaden
       
       > Wenn der Bezirk Mitte sich um die Gesundheit der BewohnerInnen des
       > geräumten Hauses sorgt, warum kümmert er sich nicht um ihren Verbleib?
       
 (IMG) Bild: Polizisten bereiten die Räumung des Hauses Kameruner/Ecke Lüderitzstraße vor
       
       Schön, dass es ab 1. Mai ein Gesetz gibt, mit dem die Politik endlich eine
       Handhabe gegen Hausbesitzer bekommt, die ihre Immobilie aus spekulativen
       Gründen leer stehen lassen. Und das am Montag geräumte Haus im Wedding ist
       auch ein gutes Beispiel dafür, dass Überbelegung und gezielte Verwahrlosung
       in der Tat eine Form von „Zweckentfremdung“ sind.
       
       Eigentum verpflichtet, heißt es so schön im Grundgesetz. Wer diesem
       Grundsatz zuwiderhandelt und Schrottimmobilien zu Wucherpreisen vermietet,
       sollte mindestens mit temporärer Enteignung und treuhänderischer Verwaltung
       seines Besitzes rechnen müssen – das ist Wohnungspolitik ganz im Sinne der
       betroffenen MieterInnen.
       
       Andererseits macht es sich der Bezirk Mitte jetzt aber auch ein bisschen
       einfach. Denn er hat sich, um ein Exempel zu statuieren, ein Haus
       ausgesucht, in dem sich gar keine MieterInnen befinden – sondern
       BewohnerInnen, die nie offizielle Mietverträge hatten.
       
       Die wurden weder vorher über die Räumung informiert, noch scheint sich
       jetzt jemand dafür zu interessieren, was aus ihnen wird. Erst lässt man sie
       jahrelang mit ihrem Problem allein, obwohl bekannt ist, in welch schlechtem
       Zustand das Haus ist und dass sie Wucherpreise für einzelne Zimmer zahlen
       mussten. Dann setzt man dem skandalösen Treiben endlich ein Ende – und die
       BewohnerInnen enden quasi als „Kollateralschaden“ auf der Straße.
       
       Denn kurzfristig werden sie zwar vom Sozialamt untergebracht,
       längerfristige Ansprüche aber werden die meisten als EU-Bürger aber kaum
       bei hiesigen Ämtern durchsetzen können – auch wenn diese Rechtspraxis bei
       ExpertInnen umstritten ist. Der Bezirksbürgermeister hat es direkt nach der
       Räumung gesagt: Gegebenenfalls müssten die früheren BewohnerInnen eben in
       ihre Heimatländer zurückkehren, wenn sie keine neue Wohnung finden. Eine
       Politik im Sinne der BewohnerInnen ist das wohl eher nicht.
       
       17 Apr 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Susanne Memarnia
       
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