# taz.de -- DNA-Spuren an Tatorten: Mit Haut, Herkunft und Haar
       
       > Im Bund soll die erweiterte DNA-Analyse eingeführt werden. Doch die
       > Hinweise auf Haar- und Hautfarbe des Täters sind nicht ganz präzise.
       
 (IMG) Bild: Die DNA-Analyse liefert nicht wenige Daten. Gesichtert sind sie nicht wirklich (Archivbild 2010)
       
       Wird Polizeiarbeit künftig so aussehen? An einer vergewaltigten und
       ermordeten Frau werden Spermaspuren des mutmaßlichen Täters gefunden. Eine
       DNA-Analyse der Spur ergibt: Der Täter war etwa 45 Jahre alt, hat
       wahrscheinlich braune Augen, dunkles Haar und helle Hautfarbe. Wenn der
       Tatort in einer Großstadt war, könnte die Polizei mit der Analyse zwar
       wenig anfangen, denn es gäbe Tausende Männer mit diesen Merkmalen. Anders
       sähe es aber aus, wenn die Spur wahrscheinlich von einem etwa 60-Jährigen
       mit dunkler Hautfarbe stammt. Das wäre ein echter Ermittlungsansatz.
       
       Doch noch sind solche erweiterten DNA-Analysen verboten. Tatort-DNA darf
       nur jenseits der Erbanlagen im „nicht-codierenden“ Bereich untersucht
       werden. Das so gewonnene unverwechselbare DNA-Profil wird dann mit der DNA
       von Verdächtigen und der DNA-Datei des Bundeskriminalamts abgeglichen. Wenn
       dies keinen Treffer ergibt, dann ist die DNA-Ermittlung bislang zu Ende.
       
       Die Große Koalition will dies nun ändern. Im Koalitionsvertrag heißt es:
       „Die DNA-Analyse wird im Strafverfahren auf äußerliche Merkmale (Haar,
       Augen, Hautfarbe) sowie Alter ausgeweitet.“ Im Bereich der inneren
       Sicherheit ist das wohl das spektakulärste Vorhaben für die neue
       Wahlperiode. Parallel dazu will Bayern die erweiterte DNA-Analyse auch in
       seinem Polizeigesetz verankern.
       
       Ausgelöst wurde die Debatte durch den baden-württembergischen
       Justizminister Guido Wolf (CDU). Nach dem [1][Mord an der Studentin Maria
       L. in Freiburg] brachte er im Februar 2017 einen Gesetzentwurf in den
       Bundesrat ein, der die erweiterte DNA-Analyse erlauben sollte. Dabei war
       der Mord nach dem Fund eines auffällig gefärbten Haars mithilfe von
       Videoaufnahmen in der Straßenbahn längst aufgeklärt. Der damalige
       Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) reagierte damals eher zurückhaltend.
       Seine Nachfolgerin Katarina Barley (SPD) hat sich zu dem Vorhaben noch
       nicht geäußert.
       
       ## Günstig für die Landtagswahl
       
       Bayern ist schon weiter. Ende Januar legte Innenminister Joachim Herrmann
       (CSU) einen Entwurf für die Änderung des bayerischen Polizeigesetzes vor.
       Mit dabei die Zulassung der erweiterten DNA-Analyse. Am kommenden Mittwoch
       wird das Vorhaben im Münchener Innenausschuss beraten, Mitte Mai wird es
       wohl im Plenum beschlossen. Bayern vorn – so gefällt es der CSU.
       
       Doch was soll die erweiterte DNA-Analyse in einem Polizeigesetz, wenn es um
       die Abwehr künftiger Gefahren geht? Bisher war die neue Technik immer zur
       Aufklärung von Straftaten diskutiert worden. Die Spur am Tatort gibt es
       eben erst nach der Tat und nicht schon vorher. Innenminister Herrmann
       verwies dagegen auf die Möglichkeit, dass die Polizei auf die
       Bombenwerkstatt eines „unbekannten potenziellen Bombenbauers“ stößt und mit
       den dort gefunden Spuren den Mann suchen und Anschläge verhindern kann.
       Praktisch relevant ist das wohl eher nicht.
       
       Aber in Bayern sind am 14. Oktober Landtagswahlen, und im Vorfeld will die
       CSU der Polizei jede irgendwie in Betracht kommende Befugnis einräumen.
       Schon im Vorjahr wurden die elektronische Fußfessel und unbefristete
       Vorsorgehaft für Gefährder eingeführt. Im aktuellen Polizeigesetzespaket
       kommen zum Beispiel der Zugriff auf Clouddaten und der Einsatz von Drohnen
       hinzu. Die Stärkung der Polizei bei der Gefahrenabwehr ist für die CSU vor
       allem deshalb interessant, weil hierfür ein Landesgesetz genügt. Die
       Strafprozessordnung, die die Ermittlungen nach einer Straftat regelt, ist
       dagegen ein Bundesgesetz.
       
       Und natürlich interessiert sich die CSU auch für Bundespolitik. Schließlich
       ist CSU-Chef Horst Seehofer jetzt Bundesinnenminister. Und es wird wohl
       nicht lange dauern, bis er seine Kabinettskollegin Katarina Barley fragt,
       wann sie endlich dem bayerischen Vorbild folgt. Es muss nur ein
       aufwühlender Mord passieren …
       
       ## Analyse überschätzt
       
       Die CSU wäre aber nicht die CSU, wenn sie nur einen Vorschlag aus
       Baden-Württemberg aufgreifen würde. Sie schlägt natürlich auch eine
       Verschärfung vor. Nach ihrer Vorstellung sollten DNA-Spuren auch auf die
       „biogeografische Herkunft“ untersucht werden können. Einen entsprechenden
       Änderungsantrag brachte Bayern schon 2017 im Bundesrat ein. Der
       Gesetzentwurf zum heimischen Polizeigesetz erlaubt die Herkunftsanalyse
       ebenfalls. Die CSU verweist darauf, dass die Prognose der Herkunft
       besonders zuverlässig sei. Mit 99,9-prozentiger Genauigkeit könne eine
       Aussage über den Kontinent gemacht werden, von dem der Spurenverursacher
       stammt.
       
       Andere Methoden sind weniger präzise: Die Augenfarben Blau oder Braun
       können mit einer Wahrscheinlichkeit von 90 bis 95 Prozent prognostiziert
       werden, so eine Aufstellung des Bundeskriminalamts. Bei Mischfarben
       (inklusive Grau und Grün) ist die Wahrscheinlichkeit deutlich niedriger.
       Die Haarfarbe kann mit einer Wahrscheinlichkeit von 70 Prozent (Blond) bis
       87 Prozent (Schwarz) festgestellt werden. Allerdings bezieht sich der Test
       auf die Haarfarbe im Jugendalter, durch Krankheiten und Alterung kann sich
       die Haarfarbe auch verändern. Auch auf die Hautpigmentierung kann
       geschlossen werden, mit einer Wahrscheinlichkeit von 98 Prozent für weiße
       Hautfarbe, 95 Prozent für schwarze Hautfarbe und 84 Prozent für
       „Mischformen“.
       
       Die Wissenschaftlerinitiative STS@Freiburg warnt, dass die
       Leistungsfähigkeit der erweiterten DNA-Analyse überschätzt werde. Selbst
       wenn die Analyse mit einer Genauigkeit von 98 Prozent darauf hindeute,
       dass der Täter zu einer kleinen Minderheit gehört, können 2 Prozent der
       Mehrheit doch eine größere Gruppe sein. Es bestehe die Gefahr, dass sich
       die Polizei bei entsprechenden Ergebnissen vorschnell auf die Fahndung nach
       Minderheitsangehörigen beschränkt. Die Wortwahl der Befürworter zeigt, dass
       diese Gefahr durchaus besteht. So will Minister Herrmann mit der
       erweiterten DNA-Analyse den möglichen Täterkreis „eingrenzen“ und
       Unverdächtige „ausscheiden“. Dabei geht es doch nur um mehr oder weniger
       präzise Prognosen, die der Polizei allenfalls eine Priorisierung ihrer
       Ermittlungsansätze erlauben.
       
       Kritisiert wird auch, dass die erweiterte DNA-Analyse zur Stigmatisierung
       von Minderheiten führen könne. In der Praxis werde sie vor allem bei
       ungewöhnlichen Merkmalen wie dunkler Hautfarbe oder Herkunft von einem
       anderen Kontinent eine Rolle spielen. Das könne zu einem Generalverdacht
       gegen Minderheiten führen, kritisiert etwa das Gen-ethische Netzwerk. Mit
       solchen Argumenten wird man die Zulassung der Technik aber wohl kaum
       verhindern. Schließlich wird von der Polizei ja auch der Zeuge angehört,
       der einen dunkelhäutigen Täter gesehen hat. Und es wird auch die
       Videoaufnahme angesehen, die einen dunkelhäutigen Täter zeigt. Man kann der
       Polizei kaum verbieten, ungewöhnliche körperliche Merkmale für
       Ermittlungszwecke zu nutzen.
       
       ## Populisten wittern Morgenluft
       
       Der Verzicht auf die erweiterte DNA-Analyse würde Spannungen vermutlich
       auch nicht vermeiden. Denn dann käme von Populisten schnell der Vorwurf,
       dass hier kriminaltechnische Möglichkeiten nicht genutzt werden, um
       ausländische Täter zu schützen. So begann auch im Freiburger Fall von Maria
       L. die Diskussion über die erweiterte DNA-Analyse.
       
       Umgekehrt kann die Auswertung von DNA-Spuren auf äußerliche Merkmale hin
       auch zur Beruhigung populistischer Stimmungen führen. So war in einem Fall
       aus Holland ein Mädchen in der Nähe einer Flüchtlingsunterkunft getötet
       worden. Die damals erstmals angewandte erweiterte DNA-Analyse deutete
       jedoch darauf hin, dass der Täter ein Westeuropäer war. Die Unruhen in der
       Gegend flauten daraufhin ab. Jahre später konnte tatsächlich ein Bauer aus
       der Nachbarschaft der Tat überführt werden.
       
       Die in Baden-Württemberg mitregierenden Grünen hatten einst durchgesetzt,
       dass im Gesetzentwurf von Guido Wolf die Herkunftsanalyse nicht enthalten
       ist. Solange aber Auswertungen mit Blick auf die Hautfarbe möglich sind,
       macht das wohl keinen großen Unterschied.
       
       Wichtiger ist es, sicherzustellen, dass die Polizei mit dem Instrument und
       den Ergebnissen sensibel umgeht. In den Niederlanden, die hier führend
       sind, wird die erweiterte DNA-Analyse fast nur für interne Zwecke der
       Polizei benutzt, also gerade nicht zur öffentlichen Fahndung.
       
       7 Apr 2018
       
       ## LINKS
       
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