# taz.de -- Kommentar AfD und Verfassungsschutz: Der Ruf nach dem Verruf
       
       > Der Verfassungsschutz lehnt es ab, die AfD zu beobachten. Gut so! Alles
       > andere wäre ein armseliges Zeichen für die Demokratie.
       
 (IMG) Bild: Jeder sollte ihr Treiben gut beobachten, nur der Verfassungsschutz nicht: Teil der AfD-Fraktion im Bundestag
       
       In der Demokratie bestimmen die Bürger die Ziele des Staates – und nicht
       der Staat, was die Bürger denken sollen. Daran hat das
       Bundesverfassungsgericht erst vorige Woche erinnert und eine Ministerin
       gerügt, weil sie der AfD auf ihrer Dienst-Homepage symbolisch die „rote
       Karte“ gezeigt hat. Der Staat müsse im politischen Diskurs neutral bleiben,
       so Karlsruhe.
       
       Für den Verfassungsschutz gilt diese Neutralitätspflicht nicht. Er darf
       auch eine politische Partei „beobachten“ und auf den Index setzen. Der
       Verfassungsschutz ist damit aber ein Fremdkörper in der Demokratie und
       sollte entsprechend vorsichtig eingesetzt werden.
       
       Man kann sich deshalb nur wundern, wie leichtfertig derzeit viele fordern,
       der Verfassungsschutz solle die AfD beobachten. Zugleich ist es ein gutes
       Zeichen, [1][dass der Verfassungsschutz dem öffentlichen Druck bislang
       nicht nachgegeben hat].
       
       Es wäre doch ein armseliges Zeichen für die Demokratie, wenn der
       Inlandsgeheimdienst die bundesweit stärkste Oppositionspartei überwacht.
       Anrüchig wäre dies auch, weil im Herbst ja auch Landtagswahlen in Bayern
       sind und der CSU-Parteichef Horst Seehofer bald Innenminister und damit
       oberster Chef des Verfassungsschutzes wird.
       
       ## Für Strafverfolgung ist die Polizei zuständig
       
       Es ist ja nicht lange her, da hat der Verfassungsschutz noch die gesamte
       Linkspartei überwacht, inklusive Bodo Ramelow, heute Ministerpräsident von
       Thüringen. Wer das damals anmaßend und bevormundend fand, sollte nun drei
       Mal überlegen, ob er den Verfassungsschutz gegen die AfD in Stellung
       bringen will und ihn so noch legitimiert.
       
       Die Einschaltung des Verfassungsschutzes brächte auch keinen besseren
       Schutz von Minderheiten und Andersdenkenden. Für Volksverhetzung und
       Beleidigung sind die Polizei und die Staatsanwaltschaft zuständig. Die
       „Beobachtung“ durch den Verfassungsschutz hieße nur, dass die AfD im
       Verfassungsschutzbericht erwähnt wird und damit ganz offiziell in „Verruf“
       gebracht wird.
       
       Genügt es nicht, wenn Demokraten gegen die AfD demonstrieren? Wenn andere
       Parteien die Zusammenarbeit verweigern und Medien fast unisono vor der AfD
       warnen?
       
       Die aktuelle Debatte um AfD und Verfassungsschutz krankt aber auch daran,
       dass kaum jemand konkret begründet, wo die Probleme der Partei mit der
       „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ liegen. Dass AfD-Politiker
       Türken in Deutschland als „Kameltreiber“ bezeichnen, ist zwar widerlich,
       aber sicher nicht ausreichend.
       
       ## Ausgrenzung hilft nicht gegen Ausgrenzung
       
       Relevant ist dagegen die permanente Anti-Islam-Hetze der AfD. Immer wieder
       wird Muslimen in Deutschland pauschal die Religionsfreiheit abgesprochen.
       „Der Islam gehört nicht zu Deutschland“ heißt es im Grundsatzprogramm der
       AfD. Das hat mit legitimer Religionskritik nichts mehr zu tun, hier geht es
       nur noch um Ausgrenzung.
       
       Wenn aber Ausgrenzung das Problem der AfD ist, dann kann bloße Ausgrenzung
       der AfD aus demokratischer Sicht keine überzeugende Lösung sein.
       
       8 Mar 2018
       
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