# taz.de -- Diskussion um Beobachtung der Partei: AfD-Materialsammlung im Gespräch
       
       > Bevor er über eine Beobachtung entscheidet, will der Verfassungsschutz
       > Informationen zur AfD zusammentragen – zumindest prüft er das.
       
 (IMG) Bild: Soll Alexander Gaulands Partei vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Darüber gibt es aktuell Diskussionen
       
       Berlin dpa | Als Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung der AfD durch den
       Verfassungsschutz erwägt der Inlandsgeheimdienst in Bund und Ländern, eine
       Materialsammlung zu der Partei zu erstellen. Die Abstimmung zwischen Bund
       und Ländern dazu laufe aktuell, sagte eine Sprecherin des
       Bundesinnenministeriums am Mittwoch in Berlin. Es gehe darum,
       möglicherweise Sachverhalte zusammenzutragen, auf deren Grundlage über eine
       Beobachtung der AfD bundesweit entschieden werden könnte. „So eine
       Entscheidung muss gut vorbereitet sein.“
       
       AfD-Politiker haben in der Vergangenheit immer wieder Schlagzeilen gemacht
       mit rassistischen Äußerungen oder Verbindungen zu rechten Gruppen. Auf fast
       jeden Zwischenfall dieser Art folgte die Forderung, der Verfassungsschutz
       müsse die Partei unter Beobachtung stellen.
       
       Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) lehnte das bislang ab – mit der
       Begründung, es gebe keine ausreichenden Anhaltspunkte für ein
       rechtsextremistisches Bestreben der Partei insgesamt. Die Kriterien dafür
       seien nicht erfüllt: Eine bundesweite Einflussnahme oder gar Steuerung der
       AfD durch Rechtsextremisten sei nicht erkennbar. Der Verfassungsschutz habe
       zu bewerten, ob eine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
       bestehe. Das sei nicht bei jeder radikalen oder grenzwertigen Äußerung der
       Fall.
       
       Die Sprecherin des Innenressorts betonte aber, die offen vorliegenden
       Informationen zur AfD würden durch die Verfassungsschützer in Bund und
       Ländern fortlaufend bewertet. Man habe die Partei genau im Blick. „Die neue
       Dynamik aufgrund von Äußerungen nehmen wir auch wahr.“ Daher stimme sich
       das BfV nun eng mit den Ländern über das weitere Vorgehen ab – und eben
       über die Frage einer Materialsammlung.
       
       ## Keine Grundlage für bundesweite Beobachtung
       
       Die Leiter der Verfassungsschutzämter aus Bund und Ländern trafen sich am
       Mittwoch zu einer Tagung in Köln. Das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)
       hatte vorab berichtet, einige Landesämter drängten die Verfassungsschützer
       im Bund dazu, deutschlandweit Material für eine mögliche Beobachtung der
       AfD sammeln zu lassen.
       
       Den Verfassungsschützern aus den Ländern stünde es theoretisch frei,
       unabhängig vom Bundesamt bereits den jeweiligen Landesverband der AfD unter
       Beobachtung zu stellen. Der Chef des Geheimdienst-Kontrollgremiums im
       Bundestag, Armin Schuster (CDU), etwa sagte der Berliner Zeitung, er halte
       eine Beobachtung der AfD in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wegen
       dortiger rechtsextremer Flügel der Partei für angemessen. Eine Grundlage
       für eine bundesweite Beobachtung sehe er dagegen nicht. Bislang sehen aber
       auch viele Landesämter noch keine ausreichende Basis, um in eine
       Beobachtung einzusteigen, wie eine dpa-Umfrage ergab. Man behalte die
       weitere Entwicklung jedoch im Auge.
       
       Der Verfassungsschutz könnte auch Teile der Partei unter Beobachtung
       stellen – wie das etwa bei der Linken passiert ist. Der SPD-Innenpolitiker
       Burkhard Lischka sagte der Stuttgarter Zeitung: „Wenn der Verfassungsschutz
       die Kommunistische Plattform unter Beobachtung hat, muss er sich auch der
       Patriotischen Plattform in der AfD widmen.“ Der Leiter des
       Verfassungsschutzes in Hamburg, Torsten Voß, sagte dem Spiegel: „Bei
       einzelnen Plattformen muss der Verfassungsschutz aufmerksam bleiben, wie
       sie sich entwickeln. Da kann die Schwelle der Beobachtung bald erreicht
       sein.“
       
       Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) sprach sich für [1][die Beobachtung
       einzelner AfD-Mitglieder] aus. Der CSU-Innenpolitiker Stephan Mayer (CSU)
       wiederum warnte in der Augsburger Allgemeinen, bei einer Beobachtung durch
       den Verfassungsschutz bestehe die Gefahr, der AfD einen „Märtyrerstatus“
       zukommen zu lassen.
       
       Der AfD-Vorsitzende Alexander Gauland kommentierte die Debatte nur knapp
       und sagte auf Anfrage, er halte eine Beobachtung durch den
       Verfassungsschutz für falsch. Die AfD sei eine „Rechtsstaatspartei“.
       
       Für Diskussionen zwischen den Verfassungsschützern in Bund und Ländern
       sorgt auch die Frage, ob das Bundesamt mehr Macht bekommen soll. Mehrere
       Verfassungsschutzämter in den Ländern sprachen sich auf dpa-Anfrage gegen
       eine weitere Zentralisierung aus – etwa Hamburg, Bremen oder
       Schleswig-Holstein. Der Chef der Innenministerkonferenz, Sachsen-Anhalts
       Innenminister Holger Stahlknecht (CDU), sagte der dpa, die
       Kompetenzverteilung solle unangetastet bleiben. „Bei einer Riesenbehörde
       besteht die Gefahr, dass der am einen Ende nicht mehr weiß, was der am
       anderen Ende macht.“
       
       7 Mar 2018
       
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