# taz.de -- Verfassungsschutz und die AfD: AfD-Politiker unter Beobachtung
       
       > Äußerungen der AfD sorgen immer wieder für Debatten, ob der
       > Verfassungsschutz aktiv werden sollte. Doch einzelne Mitglieder werden
       > schon längst beobachtet.
       
 (IMG) Bild: Rassistische Rede: André Poggenburg beim Politischen Aschermittwoch in Hoyerswerda, Sachsen
       
       Berlin epd | Einzelne AfD-Mitglieder werden vom Verfassungsschutz
       beobachtet, auch wenn die Partei als Ganzes kein Objekt für den
       Inlandsgeheimdienst ist. Wie eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes
       (epd) unter den Verfassungsschutzbehörden der Bundesländer ergab, ist das
       unter anderem in Bayern der Fall. Es seien AfD-Mitglieder bekannt, die
       Verbindungen in die rechtsextremistische oder islamfeindliche Szene und zu
       den sogenannten Reichsbürgern aufweisen, teilte ein Sprecher mit. Unter
       diesen Einzelpersonen, die derzeit vom Verfassungsschutz in Bayern
       beobachtet würden, befänden sich auch Funktionäre der AfD, allerdings keine
       Mandatsträger.
       
       Aus dem niedersächsischen Innenministerium hieß es, Einzelpersonen fielen
       unter die Beobachtung, soweit sie in rechtsextremistischen Organisationen
       tätig sind. Die genaue Anzahl könne nicht genannt werden, da
       Mitgliederlisten der AfD, die kein Beobachtungsobjekt als Ganzes ist, nicht
       bekannt seien. „Dem Verfassungsschutz sind bislang lediglich Einzelfälle in
       Niedersachsen bekannt“, sagte ein Sprecher des dortigen Innenministeriums.
       
       Die Berliner Senatsinnenverwaltung verwies auf personelle Verknüpfungen
       zwischen Anhängern der AfD-Jugendorganisation „Junge Alternative“ und der
       „Identitären Bewegung“, die Thema in den Verfassungsschutzberichten der
       vergangenen Jahre gewesen sei. Über die konkrete Beobachtung von
       Einzelfällen wollte sich der Sprecher aber nicht äußern: „Eine gesetzliche
       Pflicht, die Beobachtung einer Partei oder seiner Mitglieder öffentlich zu
       machen, besteht nicht“, sagte er.
       
       Die Innenministerien in Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Thüringen teilten
       mit, dass derzeit keine Einzelpersonen aus der AfD beobachtet werden. Die
       Behörden der anderen Bundesländer wollten keine Angaben zur Beobachtung von
       Einzelpersonen machen.
       
       ## Beobachtung der ganzen Partei nicht ausgeschlossen
       
       Eine [1][Rede des sachsen-anhaltischen AfD-Politikers André Poggenburg], in
       der er sich verächtlich über die Türkische Gemeinde in Deutschland äußerte,
       hatte erneut Forderungen nach einer Beobachtung der Partei durch den
       Verfassungsschutz nach sich gezogen. Derzeit beobachten weder das Bundesamt
       für Verfassungsschutz noch die Verfassungsschützer der Länder die Partei.
       
       Eine Einflussnahme oder Steuerung der Partei durch Rechtsextremisten sei
       derzeit nicht erkennbar, erklärte das Bundesamt. Dort stehen derzeit nach
       Angaben der Pressestelle auch keine Einzelpersonen aus den Reihen der
       Partei unter Beobachtung.
       
       Der Dresdner Politikwissenschaftler Steffen Kailitz plädierte für eine
       Beobachtung von Teilen der AfD durch den Verfassungsschutz. Dies sei
       „gerechtfertigt und notwendig vor allem im Falle der ostdeutschen
       Landesverbände Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen“, sagte er. In diesen
       Ländern werde der „völkisch-nationale Flügel immer dominanter“. Dieser
       rechtsradikale Teil der AfD habe auch innerhalb der Gesamtpartei eine
       „immer größere Kraft“, sagte der Forscher am Dresdner
       Hannah-Arendt-Institut.
       
       Bundestagsvizepräsident Thomas Oppermann (SPD) bezeichnete die Forderung
       nach einer Beobachtung einzelner AfD-Mitglieder in der Frankfurter
       Allgemeinen Zeitung als „plausibel“. Zudem schrieb er in seinem
       Gastbeitrag, sollte die Radikalisierung in der AfD fortschreiten, könne
       eine Beobachtung der gesamten Partei durch den Verfassungsschutz „nicht
       ausgeschlossen werden“.
       
       24 Feb 2018
       
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