# taz.de -- Kommentar 38 Jahre unrechtmäßige VS-Beobachtung: Geheimdienste sind undemokratisch
       
       > Es ist rätselhaft, wie ein so demokratiefernes Konstrukt wie der
       > Verfassungsschutz die freiheitlich demokratische Grundordnung schützen
       > soll.
       
 (IMG) Bild: Anscheinend nötig: Werbung in eigener Sache des Bundesamtes für Verfassungsschutz
       
       Mit der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster in der Sache Rolf
       Gössners ist jetzt erneut bestätigt: Die 38-jährige Überwachung des Bremer
       Menschenrechtsanwalts war rechtswidrig, unverhältnismäßig, anlasslos –
       sinnlos. Interessant wäre da natürlich mal eine Prüfung durch den
       Bundesrechnungshof, denn auch sinnlose Bespitzelung gibt es nicht für lau.
       
       Aber ach!, das bleibt ein frommer Wunsch. Denn während die Kontrolle der
       Mittelvergabe zum Wesen der Demokratie gehört, wächst das Budget der
       Geheimdienste ganz unabhängig davon, ob mit dem Geld Erfolge, Neo-Nazis,
       oder irre Späh-Attacken finanziert werden. Das markiert ihr Verhältnis zur
       Demokratie: Denn die basiert auf Vertrauen. Und „Vertrauen ohne
       Transparenz“ ist laut Bundesverfassungsgericht „nicht möglich.“
       
       Ebenso unmöglich: Ein transparenter Geheimdienst. Und auch wenn dabei dem
       Verfassungsschutz bescheinigt werden muss, dass er nie so komplett von
       Nazi-Seilschaften dominiert war, wie der Bundesnachrichtendienst, bleibt
       rätselhaft, wie ein so demokratiefernes Konstrukt die freiheitlich
       demokratische Grundordnung schützen soll: Wäre dafür nicht nötig, eine
       demokratische Kultur zu entwickeln, die von Vielfalt der Meinungen lebt,
       statt einzelne als bedrohlich zu diffamieren?
       
       Die jedenfalls fehlt dem BfV. Das belegt, mehr noch als die jahrzehntelange
       Überwachung eines Einzelnen selbst, die Verbissenheit, mit der diese
       Bundesbehörde für ihr vermeintliches Recht kämpft, unbescholtene
       Bürger*innen ausspitzeln zu dürfen – mit egal wie dürftigen Ergebnissen. Es
       ist tröstlich, dass die Justiz ihr Einhalt gebietet – und so wirksam die
       Verfassung schützt.
       
       15 Mar 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Benno Schirrmeister
       
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