# taz.de -- Kohl-Prozess am Oberlandesgericht Köln: Schmerzensgeld nicht vererbbar
       
       > Kohls Ex-Ghostwriter hat aus vertraulichen Tonbändern ein Buch
       > fabriziert. Maike Kohl-Richter wird dafür aber wohl keine Entschädigung
       > erhalten.
       
 (IMG) Bild: Maike Kohl-Richter darf jetzt drei Monate darüber nachdenken, ob sie dem Angebot der Richterin folgt
       
       FREIBURG taz | Maike Kohl-Richter, die zweite Ehefrau von Helmut Kohl,
       erhält wohl kein Schmerzensgeld von Kohls ehemaligem Ghostwriter Heribert
       Schwan. Das zeichnete sich in der mündlichen Verhandlung am
       Oberlandesgericht (OLG) Köln ab.
       
       Der Journalist Schwan schrieb die ersten drei Bände von Kohls Memoiren. Zur
       Vorbereitung sprach Schwan mit Kohl 2001 und 2002 rund 600 Stunden lang
       über dessen Leben. Beim vierten Band der Autobiographie kam es jedoch zum
       Streit und die Zusammenarbeit wurde beendet.
       
       Im Herbst 2014 erschien dann ein Buch von Schwan, bei dem er die alten
       Tonbänder auswertete: „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“. Das Buch sorgte
       für Furore, weil Kohl in den Gesprächen mit Schwan unverblümt über andere
       Politiker hergezogen war. Unter anderem hatte er die Tischsitten von
       Kanzlerin Angela Merkel kritisiert.
       
       Kohl, der damals noch lebte, klagte gegen Schwan, dessen Co-Autor Tilman
       Jens und deren Verlag Random House. Er verlangte fünf Millionen Euro
       Schmerzensgeld. Die Keller-Gespräche mit Schwan seien vertraulich gewesen.
       Dass Schwan ihn nun mit der Veröffentlichung bloßstelle, verletze sein
       Persönlichkeitsrecht.
       
       ## „Namhafter Betrag“ als Gewinnbeteiligung
       
       Nach einigem Hin und Her gab das Landgericht Köln im April 2017 Kohl
       grundsätzlich Recht. Es sprach ihm eine Million Euro Schmerzensgeld zu. Die
       Richter blieben zwar deutlich unter Kohls Forderung, aber es war immer noch
       der höchste Betrag, der bislang nach deutschem Recht wegen einer
       Persönlichkeitsrechtsverletzung zugesprochen wurde. Gegen das Urteil gingen
       sowohl Kohl als auch Schwan und der Verlag in Berufung.
       
       Doch Helmut Kohl starb kurz nach dem Urteil, im Juni 2017. Nun führte seine
       zweite Ehefrau Maike Kohl-Richter das Verfahren als Erbin fort. Allerdings
       hatte der BGH schon 2014 festgestellt, dass solche höchstpersönlichen
       Ansprüche nicht vererbbar sind. Und im Mai 2017 hatte der BGH präzisiert,
       dass dies auch dann gilt, wenn der Anspruch schon eingeklagt wurde, aber
       noch nicht rechtskräftig geworden ist.
       
       Maike Kohl-Richter gab dennoch nicht auf. Vor dem OLG Köln argumentierten
       ihre Anwälte, dass im Fall des Ex-Kanzlers etwas anderes gelten müsse. Er
       sei eine „absolute Person der Zeitgeschichte von herausragender Bedeutung“,
       argumentieren sie.
       
       Die Vorsitzende Richterin Margarete Reske deutete aber an, dass auch
       Schmerzensgeldansprüche von Helmut Kohl nicht vererbbar seien. Sie regte
       statt dessen einen Vergleich an, mit dem auch drei andere Prozesse an den
       Kölner Gerichten erledigt würden. Der Verlag und die Autoren könnten
       Kohl-Richter einen „namhaften Betrag“ als Gewinnbeteiligung überweisen, so
       Reske. Außerdem könnten sie sich verpflichten, eine weiteren Auflage des
       „Vermächtnis“-Buches zu unterlassen und die noch bei ihnen vorhandenen
       Tonbandkopien dem Bundesarchiv in Koblenz oder der Konrad-Adenauer-Stiftung
       zugänglich zu machen.
       
       Für Verhandlungen über diese Anregung haben die Parteien noch drei Monate
       Zeit. Das Urteil soll erst am 29. Mai verkündet werden.
       
       15 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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