# taz.de -- Berliner Justiz und die Räder: Wieder aufgerollt
       
       > Nach Intervention des Justizsenators nimmt die Staatsanwaltschaft einen
       > Konfliktfall zwischen einer Fahrradpolizistin und einer Autofahrerin
       > wieder auf.
       
 (IMG) Bild: Justitia Berlin: Blind oder Windschutzscheibenperspektive?
       
       Nicht nur in Juristenkreisen sorgt der Fall für Gesprächsstoff: Die
       Staatsanwaltschaft hat ein bereits eingestelltes Verfahren gegen eine
       Autofahrerin wiederaufgenommen, nachdem Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne)
       sanften politischen Druck ausgeübt hat. Die Autofahrerin soll eine
       Fahrradpolizistin, die in Zivil unterwegs war, massiv bedrängt haben. Im
       Rechtsausschuss bestätigte Behrendt am Mittwoch, dass er bei der
       Anklagebehörde einen Bericht über den Vorgang angefordert hatte. Die
       Staatsanwaltschaft habe sich den Fall daraufhin noch einmal vorgenommen.
       „Die Ermittlungen laufen wieder“, so Behrendt.
       
       Ins Rollen gekommen war die Sache Anfang der Woche durch einen Bericht im
       Tagesspiegel. Der Vorfall selbst, der in dem Artikel unter Berufung auf die
       Fahrradpolizistin ausführlich geschildert wurde, soll sich bereits im
       November 2016 zugetragen haben. Die Kommissarin sei mit ihrem Privatrad,
       aus Karow kommend, stadteinwärts auf dem Weg zum Dienst gewesen. Weil sie
       zügig fahre, habe sie die Fahrbahn statt des nicht benutzungspflichtigen
       holprigen Radwegs benutzt. Hinter der Beuthener Straße habe sich ein Opel
       knapp neben sie gesetzt, die Fahrerin habe sie durch das offene Fenster
       angebrüllt: „Fahr auf dem Radweg!“
       
       Vor der nächsten Kreuzung habe die Beamtin an die nunmehr geschlossene
       Scheibe des Pkws geklopft, die Fahrerin habe darauf aber nicht reagiert.
       Mit aufheulendem Motor sei der Opel langsam in Richtung Kreuzung
       vorgerückt. In diesem Moment habe sich die Radfahrerin als Polizistin zu
       erkennen gegeben und die Papiere der Autofahrerin gefordert. So schreibt
       der Tagesspiegel.
       
       Die Frau am Lenkrad habe weiterhin nicht reagiert und der Polizistin den
       Vogel gezeigt. Nun habe die Kommissarin ihr Rad vor den Opel gelegt, den
       Dienstausweis an die Scheibe gehalten, die Frau zum Aussteigen aufgefordert
       und über Notruf Kollegen informiert. Plötzlich sei die Frau ausgestiegen,
       habe das vor dem Opel liegende Rad an den Bordstein geworfen, sei wieder
       eingestiegen und habe mit heulendem Motor versucht, das Rad zu umkurven.
       Dabei sei sie der Polizistin, die mit den Händen auf der Motorhaube vor dem
       Opel gestanden habe, mehrfach gegen die Schienbeine gefahren. Aus Furcht,
       gleich überfahren zu werden, sei die Beamtin zur Seite gesprungen. Eine
       Passantin habe sich als Zeugin gemeldet.
       
       Die Kommissarin, von der es heißt, sie sei seit dreieinhalb Jahren bei der
       Fahrradstaffel der Polizei tätig, erstattete Anzeige wegen gefährlicher
       Körperverletzung, Widerstand und Sachbeschädigung. Im November 2017 stellte
       die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen die Autofahrerin jedoch wegen
       geringer Schuld und mangelnden öffentlichen Interesses ein. Eine Beschwerde
       der Polizistin wurde von der Generalstaatsanwaltschaft nach neuerlicher
       Prüfung des Vorgangs zurückgewiesen.
       
       Dass der Fall nach Intervention von Senator Behrendt nun wieder aufgerollt
       wird, stößt auf geteilte Reaktionen. Die Polizeigewerkschaften und der
       Fahrradclub ADFC begrüßen die Entscheidung. Der Fall sei exemplarisch für
       den Umgang der Justiz mit Verkehrsrowdys, sagte der Sprecher des ADFC
       Berlin, Nikolas Linck, am Freitag zur taz. Beurteilt würden die Fälle von
       den Behörden „zumeist aus der Windschutzscheibenperspektive“. Polizisten
       seien sehr glaubwürdige Zeugen. Dass es selbst bei solchen Fällen von
       Nötigung nicht zur Verfolgung komme, „spricht dafür, dass das die Spitze
       des Eisbergs ist“.
       
       In Anwaltskreisen spricht man dagegen von einer aufgebauschten Lappalie:
       Hätte die Polizistin nicht überreagiert, wäre es zu alldem nicht gekommen.
       Dass Polizisten im Konflikt mit Bürgern gern eine Anzeige wegen Widerstands
       gegen die Staatsgewalt erstatten, sei von anderen Fällen her hinlänglich
       bekannt, zum Beispiel von Demonstrationen.
       
       23 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Plutonia Plarre
       
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