# taz.de -- Diesel-Fahrverbote vor Gericht: Streitfrage bleibt offen
       
       > Das Bundesverwaltungsgericht hat die Urteilssprechung zu Fahrverboten
       > vertagt. Es sieht zwar Handlungsbedarf, will aber auch
       > Verhältnismäßigkeit wahren.
       
 (IMG) Bild: In Stuttgart sind die Luftwerte besonders schlecht
       
       Am kommenden Dienstag wird das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
       entscheiden, ob Diesel-Fahrverbote ohne spezielle gesetzliche Grundlage
       möglich sind. Die Entscheidung ist auch nach der viereinhalbstündigen
       Verhandlung an diesem Donnerstag immer noch offen.
       
       Ausgangspunkt des Streits sind die schlechten Luftwerte in vielen deutschen
       Städten. Schon seit Jahren werden die Grenzwerte für Stickoxide (NOx)
       weithin überschritten. Die jeweiligen Bundesländer mussten
       Luftreinhaltepläne aufstellen. Doch obwohl klar ist, dass [1][alte
       Dieselfahrzeuge einen großen Anteil an der Stickoxidbelastung haben,] sieht
       keiner der Pläne entsprechende Fahrverbote vor. Die Deutsche Umwelthilfe
       (DUH) führt deshalb bereits 19 Prozesse, um eine Verschärfung der
       Luftreinhaltepläne zu erreichen.
       
       Bei den Verwaltungsgerichten Düsseldorf und Stuttgart hatte die DUH Erfolg.
       Den Ländern Nordhein-Westfalen und Baden-Württemberg wurde die Einführung
       von Fahrverboten für ältere Diesel nahegelegt, weil dies die einzige
       effektive Maßnahme zur Einhaltung der Grenzwerte sei. Auch rechtlich
       könnten die Länder solche Fahrverbote einführen, solange der Bund untätig
       bleibt.
       
       ## Bund muss die Frage klären
       
       Beim BVerwG geht es nun ausschließlich um die Frage, ob die Länder solche
       Diesel-Fahrverbote einführen können. Die beiden Landesregierungen
       argumentierten, es sei ihnen aus rechtlichen Gründen unmöglich, die Urteile
       der Gerichte in Düsseldorf und Stuttgart umzusetzen. Es gebe weder eine
       gesetzliche Grundlage für solche Fahrverbote noch gebe es passende
       Verkehrsschilder.
       
       Beide Länder verwiesen auf den Bund. Nach der Konzeption des
       Bundesimmissionsschutzgesetzes müsse der Bund die Frage von Fahrverboten
       bundeseinheitlich klären. So wie er 2005 Umweltzonen eingeführt habe, die
       man nur mit roten, gelben oder grünen Plaketten befahren darf, müsse er
       jetzt eine blaue Plakette für Fahrzeuge einführen, die auch aktuellen
       Anforderungen genügen.
       
       Die Deutsche Umwelthilfe will den Bund zwar auch nicht aus der politischen
       Pflicht entlassen. „[2][Aber es kann nicht sein, dass gar nichts passiert],
       weil der Bund untätig bleibt“, so DUH-Anwalt Remo Klinger, dann müssten
       eben die für Luftreinhaltung zuständigen Länder handeln. Das deutsche Recht
       müsse im Licht des EU-Rechts ausgelegt werden, weil die Luftgrenzwerte auf
       einer EU-Richtlinie beruhen. „Der Europäische Gerichtshof würde es nicht
       akzeptieren, wenn Deutschland weiter die Gesundheit der Bürger
       beeinträchtigt, weil es noch kein passendes Verkehrsschild gibt“, so
       Klinger.
       
       ## Weiterhin Diskussionsbedarf
       
       Dieser Argumentation wird wohl auch das Bundesverwaltungsgericht folgen.
       Dennoch ist noch nicht sicher, ob die Düsseldorfer und Stuttgarter Urteile
       bestehen bleiben. Der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher stellte die
       Frage, ob die solche Fahrverbote die Verhältnismäßigkeit wahren.
       
       Nach Ansicht der Länder sind Fahrverbote jedenfalls dann unverhältnismäßig,
       wenn sie [3][auch neuere Dieselfahrzeuge erfassen]. „Wenn ein drei Jahre
       altes Fahrzeug völlig entwertet wird, muss eine Entschädigung gezahlt
       werden“, so Wolfram Sandner, Anwalt von Baden-Württemberg. Immerhin wolle
       das VG Stuttgart auch Diesel-Pkws in das Fahrverbot einbeziehen, die die
       bis 2015 geltenden Zulassungsnorm Euro 5 erfüllen. „Allerdings gibt es
       bisher keine Entschädigungsregelung“, so der Landes-Anwalt.
       
       Richter Korbmacher will die Verhältnismäßigkeit eventuell durch eine
       zeitliche Staffelung des Fahrverbots sichern. Es würde dann zunächst nur
       ältere Fahrzeuge treffen. Das Gericht hat aber noch Diskussionsbedarf und
       verschob daher sein Urteil.
       
       22 Feb 2018
       
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