# taz.de -- Gendergerechte Sprache: Feministin möchte Einzahlerin sein
       
       > Eine Kundin einer Sparkasse im Saarland klagt am Bundesgerichtshof gegen
       > Diskriminierung. Sie stört sich an männlichen Formulierungen.
       
 (IMG) Bild: Marlies Krämer gibt nicht auf: Sie kämpft weiter für die weibliche Anrede in Formularen
       
       Karlsruhe taz | Müssen Bankformulare geschlechtsneutral formuliert werden?
       Mit dieser Frage beschäftigte sich an diesem Dienstag der Bundesgerichtshof
       (BGH) in Karlsruhe, das höchste deutsche Zivilgericht.
       
       Ausgelöst hat den Rechtsstreit die inzwischen achtzigjährige Feministin
       Marlies Krämer aus Sulzbach im Saarland. Sie ärgerte sich, weil auf den
       Formularen und Überweisungsträgern ihrer Sparkasse nur männliche
       Formulierungen benutzt wurden. Sie wollte aber nicht als „Einzahler“ und
       „Zahlungsempfänger“ angesprochen werden. „Frauen werden totgeschwiegen und
       gering geschätzt“, kritisierte sie. Als die Sparkasse nicht nachgab, klagte
       Krämer durch die Instanzen – bislang erfolglos.
       
       Ihr Anwalt Wendt Nassall berief sich vor dem BGH auf das Allgemeine
       Gleichbehandlungsgesetz, das bestimmte Diskriminierungen im Geschäfts- und
       Arbeitsleben verbietet. Es sei eine unzulässige Benachteiligung wegen des
       Geschlechts, wenn Frauen auf Formularen als Männer angesprochen werden.
       Wenn es zu kompliziert sei oder zu viel Platz benötige, beide
       Formulierungen zu benutzen, könnten ja separate Formulare für Männer und
       Frauen gedruckt werden.
       
       Reiner Hall, der Anwalt der Sparkasse, hielt das für unpraktikabel.
       „Derzeit halten die Sparkassen 800 Formulare vor. Wenn der Vorschlag der
       Klägerin umgesetzt würde, gäbe es bald ein Vielfaches davon“, so Hall.
       „Denn wenn mehrere Personen betroffen sind, kann es so viele verschiedene
       Konstellationen geben – da müssten Banken neue Räume anmieten, um alle
       diese Formulare zu lagern.“ Sein Kontrahent Nassall ließ das nicht gelten:
       „Wir leben nicht mehr in den 1960er Jahren, heute gibt es elektronische
       Datenverarbeitung. Ein Knopfdruck, und das korrekte Formular wird
       ausgedruckt.“
       
       Sparkassen-Anwalt Hall berief sich auch auf den Gesetzgeber. „Wenn im
       Gesetz von ‚Darlehensgeber‘ und ‚Darlehensnehmer‘ die Rede ist, sollten
       Banken doch die gleichen Begriffe verwenden dürfen.“ Banken müssten nicht
       moderner oder korrekter sein als der Bundestag.
       
       Marlies Krämers Anwalt Nassall billigte dem Gesetzgeber und auch Banken zu,
       männliche Formulierungen zu benutzen, um damit Männer und Frauen zu
       erfassen. „Aber sobald ein Formular in den Vertrag mit einer Frau
       einbezogen wird, geht es nur noch um diese Frau“, so Nasall. Das Urteil
       wird in einigen Wochen verkündet.
       
       20 Feb 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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