# taz.de -- Geschlechtergerechte Wahlunterlagen: Männer und andere Wähler
       
       > Weil Frauen auf den Briefwahlunterlagen zur Bundestagswahl bisher nicht
       > vorkommen, zieht eine Bremerin nun vor das Bundesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Enthalten nur die Unterschriften von „Wählern“: Wahlbriefe für die Bundestagswahl
       
       Bremen taz | Wählerinnen sind bei der Bundestagswahl nicht vorgesehen,
       jedenfalls nicht als Briefwählerinnen. Denn Frauen, die an Eides statt
       versichern, dass niemand anderes unerlaubt für sie gewählt hat, tun das mit
       einer „Unterschrift des Wählers“. Von Frauen ist da nicht die Rede.
       
       Frau [1][Damm ist so eine Frau.] Die Bremerin hat bei der letzten
       Bundestagswahl ihren Wahlschein geschlechtergerecht korrigiert und sich
       auch gleich noch ein amtliches Siegel dafür geholt, dass ihre Stimme
       trotzdem als gültig gezählt wird. Denn selbstverständlich ist das nicht: Es
       gibt auch JuristInnen, die sagen, dass jede handschriftliche Änderung auf
       einem amtlichen Dokument selbiges per se ungültig macht.
       
       Nun kämpft Damm auf höchster Ebene um die Gleichstellung auf dem
       Wahlzettel. Nachdem der Bundestag ihren Wahleinspruch im Sommer
       zurückgewiesen hat, reichte Damm nun eine Wahlprüfungsbeschwerde beim
       Bundesverfassungsgericht ein.
       
       Der Wahlprüfungsausschuss des Parlaments wertete ihren Einspruch lediglich
       als einen „Reformvorschlag für die Zukunft“. Ein Verstoß gegen die
       geltenden Vorschriften und damit ein Wahlfehler seien nicht zu erkennen, so
       der Wahlprüfungsausschuss in seiner Begründung. „Das auf dem Wahlschein
       verwendete generische Maskulinum umfasst Personen jedweden Geschlechts,
       nicht ausschließlich männliche Wähler“ heißt es in Drucksache 19/3050. Im
       Klartext: Frauen sind auch gemeint, wenn von Männer die Rede ist. Ob das
       umgekehrt auch gelten würde?
       
       Dass auch 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts auf dem Wahlschein
       nur von Männern die Rede ist, „mag diskriminierend wirken“, so der
       Ausschuss – allerdings sei das unerheblich, juristisch jedenfalls: Das hat
       „keine rechtliche Konsequenz“, stellte der Wahlprüfungsausschuss klar.
       Insbesondere sei mit diesem Wahlschein keine Ungleichbehandlung dergestalt
       verbunden, dass Frauen von der Briefwahl ausgeschlossen wären und nur
       Männer auf Wahlzetteln wirksame eidesstattliche Versicherungen abgeben
       könnten.
       
       Frau Damm reicht das nicht. Ihr sei es „unmöglich“, so etwas persönlich zu
       unterschreiben, auch werde sie „abgeschreckt“, überhaupt briefwählen zu
       gehen, wenn ihr das als Urkundenfälschung ausgelegt werden könnte. Sie
       fühlt sich in ihrem Recht auf ungehinderte Wahlteilnahme verletzt – und
       deshalb sollen die Karlsruher RichterInnen nun eine Rechtsverletzung
       feststellen.
       
       Derweil wurden die Grünen in der Bremischen Bürgerschaft schon aktiv: Sie
       haben sich mit einer Anfrage an den Senat gewandt. In ihrer Antwort
       versichert die rot-grüne Landesregierung, sich auf Bundesebene dafür
       einzusetzen, dass der Wahlzettel künftig gegendert wird. Im übrigen gehe
       man davon aus, dass es sich hier um einen Einzelfall handele, zumindest im
       Land Bremen. Eine Überprüfung aller Wahlscheine sei aber „nicht möglich“.
       
       26 Sep 2018
       
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