# taz.de -- Prozess zum Anschlag in Wehrhahn: Ein Neonazi gibt das Opfer
       
       > 17 Jahre nach dem Anschlag auf eine Düsseldorfer S-Bahn-Station steht ein
       > Rechtsextremer vor Gericht. Und erklärt sich für unschuldig.
       
 (IMG) Bild: Der Angeklagte im Saal des Düsseldorfer Landgerichts
       
       Düsseldorf taz | Es ist ein kaputter Typ, der sich am Donnerstag vor dem
       Landgericht Düsseldorf wegen zwölffachen Mordversuchs und Herbeiführens
       einer Sprengstoffexplosion verantworten muss: Ralf S., ehemaliger
       Bundeswehrsoldat, danach Wachmann, gescheiterter Detektiv und
       rechtsextremer Militariahändler, soll für den Bombenanschlag am S-Bahnhof
       Düsseldorf-Wehrhahn vom 27. Juli 2000 verantwortlich sein, der damals die
       Republik erschütterte.
       
       Um 15.03 Uhr explodierte dort per Fernzündung eine selbstgebastelte, mit
       TNT gefüllte Rohrbombe. Opfer waren SchülerInnen einer nahe gelegenen
       Sprachschule. Sie stammten aus der ehemaligen Sowjetunion, sechs von ihnen
       waren jüdischen Glaubens. Die Metallsplitter der Bombe flogen mehr als 100
       Meter weit, verletzten zehn Menschen, manche davon schwer. Eine damals
       26-Jährige verlor ihr ungeborenes Kind und musste notoperiert werden: Der
       heimtückisch in einer Plastiktüte versteckte Sprengsatz hatte ihr einen Fuß
       abgerissen. Auch ihr 28-jähriger Ehemann schwebte tagelang in Lebensgefahr.
       
       Ralf S. aber will mit dem Anschlag nichts zu tun haben. „Nee, das bin ich
       nicht“, antwortet er beim Prozessauftakt auf die Frage des Richters Rainer
       Drees, ob er der Täter sei. Und nein: Er wisse auch nicht, wer hinter dem
       Mordversuch stehe. Zumindest optisch wirkt der 51-Jährige nicht wie das
       Stereotyp eines Neonazis: S. ist klein, schmächtig, gibt eher den
       Rockabilly. Seine Haare hat der frühere Chef des Düsseldorfer
       Opel-Manta-Fanclubs vorn zur Elvis-Tolle geformt, dazu trägt er eine
       schwarze Kunststoffbrille.
       
       Am Körper aber soll S. ein Hakenkreuz-Tattoo tragen. In seinem Stadtteil
       war er als rechtsradikal bekannt, als „Sheriff von Flingern“ patrouillierte
       er mit einer Rottweiler-Schäferhund-Mischung durch die Straßen. Schon 2000
       war der gelernte Maler deshalb schnell ins Visier der Ermittler geraten.
       Sein Militarialaden, gegen den die Antifa schon vor der Eröffnung
       protestierte, lag in der Nähe der S-Bahn-Station Wehrhahn.
       
       ## Schlampige Arbeit des Staatsschutzes
       
       Doch auch nach vorübergehender Festnahme, stundenlangen Verhören und
       folgender Überwachung ließ sich der Verdacht gegen ihn nicht erhärten: In
       seiner Wohnung fanden sich keine Spuren von Sprengstoff. Offenbar lag das
       auch an der schlampigen Arbeit des Staatsschutzes, der als Erster bei S.
       war: „Durchsuchung würde ich das nicht nennen“, sagte Dietmar Wixfort, der
       die Mordermittlungen leitete, im NRW-Landtag. Der Besuch des Staatsschutzes
       bei dem Rechtsextremen habe eher den Charakter eines „Stubendurchgangs“
       gehabt.
       
       Nach 17 Jahren vor Gericht gebracht hat sich S. selbst. Er habe „an einem
       Bahnhof Kanaken weggesprengt“, soll er einem Mitgefangenen im Knast erzählt
       haben, als er wegen einer nicht bezahlten Geldbuße von 2.000 Euro einsaß.
       Erst dadurch geriet S. wieder ins Visier der Ermittler, die dann alte Akten
       wälzten, noch mal Zeugen vernahmen. Am 31. Januar 2017 nahm ihn ein
       Spezialkommando fest.
       
       Doch S. hält sich für clever. Völlig ungewöhnlich in einem Mordprozess
       äußert sich der Angeklagte schon am ersten Prozesstag ausführlich.
       Stundenlang beantwortet er die Fragen des Richters – an den Tattag aber
       kann er sich kaum erinnern. Vielmehr gibt er das unschuldig vom
       Verfassungsschutz verfolgte Opfer: Nur wegen der Anschlagsvorwürfe habe er
       keine Jobs bekommen, sei deshalb chronisch pleite gewesen.
       
       In mitgeschnittenen Telefonaten, die an einem der folgenden 36
       Verhandlungstage abgespielt werden dürften, soll der Unteroffizier der
       Reserve dagegen selbst über die Tötung des Kindes im Mutterleib Witze
       gemacht haben: „Nur Abtreibung“ sei das gewesen. Der Tod des Ungeborenen
       ist strafrechtlich nicht verfolgbar. Wegen des zwölffachen Mordversuchs an
       Lebenden droht Ralf S. aber eine lange Haftstrafe – bis hin zu lebenslangem
       Gefängnis.
       
       25 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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