# taz.de -- Wende im Wehrhahn-Prozess: Mutmaßlicher Attentäter kommt frei
       
       > Prozess in Düsseldorf: Der Haftbefehl gegen Neonazi Ralf S., mutmaßlicher
       > Täter des Bombenanschlags von Wehrhahn, ist aufgehoben.
       
 (IMG) Bild: Am Morgen nach der Explosion im Jahr 2000
       
       Berlin taz | Aus Sicht der Staatsanwaltschaft Düsseldorf war der Fall
       eigentlich klar: Im Prozess um den mutmaßlich rechtsextrem motivierten
       Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn im Jahr 2000 hatte
       Oberstaatsanwalt Ralf Herrenbrück noch am Montag in einer Zwischenbilanz
       argumentiert, der Angeklagte Ralf S. habe sich im Prozess selbst verraten,
       Täterwissen offenbart und sich in Widersprüche verstrickt – die Schuld
       stehe zweifelsohne fest.
       
       Das Gericht sieht das offenbar ganz anders: In einer überraschenden Wende
       entschied die Strafkammer am Landgericht Düsseldorf am Donnerstag, den
       Haftbefehl gegen Ralf S. aufzuheben. Der Angeklagte saß seit Januar 2017 in
       Untersuchungshaft, nun kommt er frei.
       
       „Aufgrund des vorläufigen Ergebnisses der an bislang 25 Tagen
       durchgeführten Hauptverhandlung und nach Anhörung von 60 Zeugen und drei
       Sachverständigen sieht das Gericht keinen dringenden Tatverdacht mehr“,
       begründet das Landgericht die Entscheidung. Ausschlaggebend sei
       insbesondere gewesen, dass mehrere Zeugenaussagen sich als nicht
       hinreichend belastbar erwiesen hätten. Die Staatsanwaltschaft war zunächst
       nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.
       
       Ralf S. war schon kurz nach dem Anschlag, bei dem im Juli 2000 zehn
       MigrantInnen durch eine selbstgebaute Rohrbombe zum Teil schwer verletzt
       wurden, ins Visier der Polizei geraten. Dem damaligen Betreiber eines
       Landes für Neonazimilitaria unweit der S-Bahnstation Wehrhahn konnte jedoch
       zunächst kein dringender Tatverdacht nachgewiesen werden. Für seine erneute
       Festnahme 17 Jahre später sorgte er selbst: Gegenüber einem Mitinsassen
       hatte er während einer Haftstrafe geprahlt, „an einem Bahnhof Kanaken
       weggesprengt“ zu haben.
       
       ## Fortsetzung am 5. Juni
       
       Tatsächlich sei es in dem seit Januar laufenden Prozess häufig vorgekommen,
       dass Zeugen anders ausgesagt hätten als in den Befragungen vor fast 18
       Jahren, sagt Dominik Schumacher von der Mobilen Beratung gegen
       Rechtsextremismus Nordrhein-Westfalen, der das gesamte Verfahren beobachtet
       hat. Seine Vermutung sei aber, dass dabei eine Vielzahl von persönlichen
       Interessen eine Rolle gespielt haben könnten. Die aktuelle Entwicklung sei
       sehr bedenklich: „Es sieht jetzt viel schlechter aus als noch zu Beginn des
       Prozesses. Sogar ein Freispruch ist nicht ausgeschlossen.“
       
       Aus der Sicht Schumachers sind es vor allem Fehler der Vergangenheit, die
       ein Urteil gegen S. jetzt erschweren: „Damals wurde nicht nur politisch
       heruntergespielt, dass Düsseldorf ein Neonazi-Problem haben könnte, sondern
       es wurden auch katastrophale Fehler bei den anfänglichen Ermittlungen
       gemacht.“ Dass insbesondere der Staatsschutz damals bei seiner Arbeit
       geschlampt haben soll, wurde im Prozess mehrfach kritisiert, auch gab es
       Hinweise auf mögliche Verstrickungen des Verfassungsschutzes.
       
       Für Schumacher ist klar: „Ein Wehrhahn-Anschlag ohne Ralf S. ist nicht
       vorstellbar.“ Die aktuelle Wende und erst Recht ein möglicher Freispruch
       seien deswegen „ein fatales Signal und eine Ermutigung für ideologisch
       ähnlich gesinnte Täter.“
       
       Am 5. Juni soll der Prozess fortgesetzt werden, anberaumt ist er noch bis
       Mitte Juli. „Ralf S. hat immer versucht, sich als harmlosen Spinner
       darzustellen“, sagt Schumacher. „Es sieht so aus, als könnte er damit
       durchkommen.“
       
       17 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Malene Gürgen
       
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