# taz.de -- Austausch bei Behörden und Firmen: Wenn der Lobbyist im Amt sitzt
       
       > Beamte und Firmenmitarbeiter tauschen oft Plätze, zeigt ein
       > Regierungsbericht. So können Firmen Bereiche beeinflussen, die sie selbst
       > betreffen.
       
 (IMG) Bild: Beamter, Politiker oder Firmenangestellter? Wer weiß das schon
       
       Berlin taz | Der „Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und
       Menschenrechte“ der Bundesregierung, kurz „NAP“, hätte die Situation von
       Näherinnen in Bangladesch oder von kongolesischen Kinderarbeitern in
       Coltan-Minen nachhaltig verbessern können. Wenn nämlich der „NAP“ deutsche
       Unternehmen gesetzlich verpflichtet hätte, die Menschenrechte überall auf
       der Welt und entlang ihrer Lieferketten zu achten. Nach zweijährigen
       Verhandlungen mit Akteuren aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und
       Wirtschaft aber kam nicht mehr heraus als eine freiwillige
       Selbstverpflichtung – genau, wie sie Unternehmen und Wirtschaftsverbände
       gefordert hatten.
       
       Auch die Siemens AG wehrte sich gegen verbindliche Gesetze – und hatte
       Gelegenheit, ihre Position dem zuständigen Ministerium ohne Umwege
       nahezubringen: Ein Jahr lang war ein Mitarbeiter des Elektrokonzerns
       während der Erarbeitung des NAP als „externe Person“ im Auswärtigen Amt
       eingesetzt, wo er unter anderem für die „Beratung in Projektmanagement und
       Kommunikationsfragen“ zuständig war. So nachzulesen im „Bericht über den
       Einsatz externer Personen in der Bundesverwaltung“, der jährlich vom
       Bundesinnenministerium veröffentlicht wird und Aufschluss darüber gibt, wie
       viele Mitarbeiter aus Wirtschaftsunternehmen vorübergehend in Ministerien
       arbeiten.
       
       Dass sie das überhaupt tun, geht auf eine Idee der rot-grünen Regierung
       zurück, die unter dem plakativen Titel „Seitenwechsel – Schreibtisch
       tauschen“ 2004 umgesetzt wurde. Urheber des „Personalaustauschprogramms“
       sollen Otto Schily (SPD) und der damalige Personalvorstand der Deutschen
       Bank, Tessen von Heydebreck, gewesen sein. Die Regierung warb in den
       Anfängen damit, „bestehende Grenzen zwischen den Sektoren“ abbauen und
       „Verständnis für die Belange der Gegenseite“ erhöhen zu wollen.
       
       Doch erst, als durch einen Fernsehbericht des ARD-Magazins „Monitor“ der
       Öffentlichkeit bekannt wurde, dass Hunderte von Lobbyisten in den
       Ministerien an Gesetzen mitschreiben, erließ die Regierung für die zuvor
       nicht regulierte Praxis die „Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Einsatz
       externer Personen in der Bundesverwaltung“, kurz AVV. Diese schreibt unter
       anderem die jährliche Berichtspflicht vor.
       
       Der noch nicht veröffentlichte, aber der taz bereits vorliegende sechzehnte
       Bericht zeigt, dass die Einsätze von Mitarbeitern aus der Wirtschaft zwar
       weniger werden, aber nach wie vor stattfinden.
       
       So waren im Zeitraum zwischen Juli 2016 und Juni 2017 wie schon in den
       letzten Jahren mehrere Angestellte des Deutschen Zentrums für Luft- und
       Raumfahrt e. V., kurz DLR, beim Bundesministerium für Bildung und Forschung
       beschäftigt. Eingesetzt wurden sie in Bereichen, die besondere Kenntnisse
       der Luft- und Raumfahrtexperten nicht wirklich erwarten lassen – etwa beim
       Thema „Missbrauchspotenzial neuer Technologien, z. B. im Umgang mit
       Gentechnik, Stammzellenforschung und Fortpflanzungsmedizin“ oder bei der
       „Transferinitiative Kommunales Bildungsmanagement“, bei der es unter
       anderem um frühkindliche Bildung, allgemeinbildende Schulen und die
       Weiterbildung Älterer geht.
       
       Zudem erhält das DLR als Projektpartner des Ministeriums Hunderte Millionen
       an Forschungsgeldern, die einen großen Teil seines Budgets ausmachen.
       
       ## Forderung nach einem Gesetz
       
       Auch die Unternehmen der „VDI Gruppe“, die zwei Mitarbeiter an das
       Forschungsministerium entsandten, sind Projektpartner des Ministeriums,
       worin dieses offenbar kein Problem sieht. Dabei sind nach der AVV Einsätze
       Externer verboten, wenn die Behörde in den zwei Jahren zuvor mit dem
       „entsendenden Unternehmen“ Geschäftsbeziehungen eingegangen ist – doch
       Konsequenzen sieht die AVV bei Zuwiderhandlungen nicht vor.
       
       Der Verwaltungsrechtsexperte Bernd J. Hartmann von der Universität
       Osnabrück kam in seiner Studie „Inklusive Verwaltung“ unter anderem deshalb
       zu dem Schluss, dass die Vorschrift in dieser Form nicht ausreichend sei,
       um dem rechtsstaatlichen Neutralitätsgebot zu genügen. Statt der einfachen
       Verwaltungsvorschrift müssten die Einsätze erstens deutlich strenger und
       zweitens durch ein Gesetz geregelt werden.
       
       Die Lückenhaftigkeit der AVV wird auch beim Einsatz des
       Siemens-Mitarbeiters während des NAP offenbar. So fiel die vorgeschriebene
       Risikoabschätzung in Hinblick auf mögliche Interessenkollisionen denkbar
       kurz aus: Die Abteilung Korruptionsprävention des Auswärtigen Amts
       entschied ohne nähere Begründung, dass „keine Bedenken gegen den Einsatz“
       bestünden.
       
       ## Einsätze bis fünf Jahre
       
       Timo Lange von Lobbycontrol kann über diese Einschätzung nur staunen: „Da
       Siemens unmittelbar von den Regelungen des NAP betroffen ist, liegt aus
       unserer Sicht ganz klar ein Interessenkonflikt vor.“ Es sei „nicht
       nachvollziehbar, warum das Auswärtige Amt ausgerechnet einen Siemens-Mann
       in der Stabsstelle einsetzte“.
       
       Kritisch sieht Lange auch den umgekehrten Weg, wenn also Beamte in
       Unternehmen arbeiten: „Über diesen Weg erhalten die beteiligten Unternehmen
       ebenfalls einen privilegierten Zugang zu den Ministerien.“
       
       In der öffentlichen Wahrnehmung fand dieser Seitenwechsel bisher nur wenig
       Beachtung. Das mag auch daran liegen, dass es für die staatsfernen Einsätze
       der Staatsdiener keine öffentliche Berichtspflicht gibt. Einen Überblick,
       wie viele Beamte einen Ausflug in die Privatwirtschaft machen, gibt es so
       kaum.
       
       Lediglich eine Anfrage der Grünen von 2006 und eine Anfrage der Linkspartei
       aus dem Jahr 2013 geben Aufschluss über die Dimension der Einsätze: 2006
       war ein Beamter des Entwicklungshilfeministeriums beim Bundesverband der
       Deutschen Industrie e. V., kurz BDI, beschäftigt, und vom Auswärtigen Amt
       gingen fünf Beamte in die Privatwirtschaft: je einer zu DaimlerChrysler, zu
       BMW und zum BDI, zwei zur Siemens AG. 2013 waren zwei Beamte des
       Entwicklungshilfeministeriums beim BDI, einer aus dem Finanzministerium bei
       der Deutschen Telekom AG, und insgesamt zehn Mitarbeiter des Auswärtigen
       Amts unter anderem bei der Telekom, beim BDI, der Daimler AG und bei
       Siemens beschäftigt. Die Einsätze dauerten jeweils zwischen einigen Monaten
       und fünf Jahren.
       
       ## Beamter als Bereichsleiter
       
       Anfragen bei Unternehmen ergaben, dass auch zurzeit Beamte den Weg in die
       Wirtschaft gefunden haben. Zum Beispiel bei Siemens. Dort ist laut
       Unternehmenssprecher ein beurlaubter Beamter des Auswärtigen Amts „auf
       Basis eines befristeten Arbeitsvertrags“ seit 2015 beschäftigt. Die
       Tätigkeit erfolge „auf eigenen Wunsch zur individuellen Personalentwicklung
       und zum Erfahrungserwerb“ im Bereich „Governance and Markets“. Geplante
       Arbeitsdauer: bis 2020.
       
       Ein anderer Fall eines jahrelangen Einsatzes findet derzeit bei der
       Volkswagen AG statt: Hier leitet laut Konzernsprecher ein beurlaubter
       Beamter des Auswärtigen Amts seit Februar 2014 den Bereich „Internationale
       und Europäische Politik“.
       
       Einer Unternehmens-Pressemitteilung zufolge könnte es sich um einen hohen
       Beamten handeln, der „persönlicher Referent verschiedener Staatssekretäre
       und ab 2005 Leiter des Büros Staatssekretäre im Auswärtigen Amt“ war,
       „bevor er 2009 Gesandter und Ständiger Vertreter des Botschafters in
       Washington wurde“. Dieser „berichte“ bei VW an Thomas Steg –
       Konzern-Cheflobbyist, der nach seiner Zeit als Regierungssprecher endgültig
       die Seiten wechselte.
       
       Für Timo Lange von Lobbycontrol stellen „Transparenz, klare Regeln und
       Berichtspflichten“ eine „Minimalanforderung“ in diesem Bereich dar. Doch
       aus der Politik wurde eine stärkere Regulierung bisher nicht gefordert.
       
       ## Beurlaubung nur aus „wichtigem Grund“
       
       Die Frage ist allerdings, ob die Beamteneinsätze womöglich schon nach
       geltender Rechtslage gar nicht rechtmäßig sind. Denn nach Beamtenrecht ist
       eine Beurlaubung von Beamten nur aus „wichtigem Grund“ zulässig, und
       Nebentätigkeiten sollen nur ausnahmsweise genehmigt werden. Nach § 99
       Bundesbeamtengesetz ist eine Tätigkeit jedenfalls zu untersagen, wenn sie
       „die Unparteilichkeit oder Unbefangenheit der Beamtin oder des Beamten
       beeinflussen“, „die Beamtin oder den Beamten in einen Widerstreit mit den
       dienstlichen Pflichten bringen“ oder wenn sie „dem Ansehen der öffentlichen
       Verwaltung abträglich sein kann“.
       
       Beamtenrechts-Professor Thorsten Ingo Schmidt von der Universität Potsdam
       hält die Einsätze deshalb für zweifelhaft: „Zur Beurteilung kommt es auf
       die konkrete Verwendung des Beamten im Unternehmen an, aber in jedem Fall
       bleibt ein Beamter auch während einer Beurlaubung an beamtenrechtliche
       Grundsätze gebunden, wozu etwa die Treuepflicht gegenüber dem Dienstherrn
       gehört.“
       
       Das Bundesinnenministerium erklärt auf seiner Homepage, dass „Integrität
       der Verwaltung“ eine „wichtige Voraussetzung für das Vertrauen der
       Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit des Staates“ sei.
       Integrität heiße, „dass in Deutschland jeder Beschäftigte im öffentlichen
       Dienst rechtstreu, unbestechlich und objektiv“ Entscheidungen treffe. Aber
       vielleicht kennen die Ministerien die Homepage nicht besonders gut.
       
       29 Jan 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Cornelia Liedtke
       
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