# taz.de -- Abtreibungsparagraf im Bundesrat: §219a ist „vollständig entbehrlich“
       
       > Im Bundesrat haben mehrere Länder beantragt, den Abtreibungsparagrafen
       > 219a zu streichen. Im Februar könnte darüber entschieden werden.
       
 (IMG) Bild: Demo am 12. Dezember in Berlin: Die Ärztin Kristina Hänel (2.v.l.) hat ihre Petition überreicht
       
       Berlin taz | Es ist ein erst kleiner Schritt, doch die Richtung stimmt: In
       der letzten Bundesratssitzung des Jahres entschied die Länderkammer, einen
       Gesetzesentwurf [1][zur Abschaffung des Paragrafen 219a des
       Strafgesetzbuches], der das „Werben“ für Schwangerschaftsabbrüche
       verbietet, zur Beratung in die Ausschüsse zu geben.
       
       Eigentlich hätte Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) lange auf
       seine Rede im Bundesrat warten müssen. Denn ursprünglich sollte der
       Tagesordnungspunkt, der sich mit der Abschaffung des Paragrafen 219a
       befasst, der 31. von insgesamt 32 werden. Dann aber wurde er vorgezogen und
       bereits an dritter Stelle besprochen. Behrendt, der vor rund zwei Wochen
       angekündigt hatte, den Paragrafen mit einer Bundesratsinitiative abschaffen
       zu wollen, betonte in seiner Rede, dass er §219a für „vollständig
       entbehrlich“ halte.
       
       Unter „Werbung“ versteht 219a bereits die rein sachliche Information, dass
       Ärztinnen und Ärzte Abtreibungen vornehmen. Ende November hatte das
       Gießener Amtsgericht [2][die Ärztin Kristina Hänel zu einer Geldstrafe von
       6.000 Euro verurteilt], weil auf ihrer Webseite das Wort
       „Schwangerschaftsabbruch“ auftaucht. Über einen Link gelangt man zu einem
       Dokument, das Informationen über den Eingriff bereitstellt.
       
       Radikale Abtreibungsgegner*innen nutzen den Paragrafen zunehmend, um
       Ärztinnen und Ärzte mit Anzeigen zu drangsalieren. Schwangerschaftsabbrüche
       sind in Deutschland verboten, aber unter bestimmten Bedingungen straffrei.
       Das Werben für Abbrüche wird mit bis zu zwei Jahren Haft oder einer
       Geldbuße bestrafe.
       
       Auch ihm sei, sagte Behrendt mit Blick in die Runde, wie vermutlich vielen
       im Raum, nicht bekannt gewesen, dass Ärztinnen und Ärzte nicht einmal
       sachlich darüber informieren dürften, dass sie Schwangerschaftsabbrüche
       durchführen. Dass der Paragraf im Jahr 1933 erlassen wurde, solle zudem
       „uns alle“ aufhorchen lassen. Es gehe darum, das Recht auf
       Informationsfreiheit der Frau zu stärken. Die erste Reihe der
       Landesvertreter*innen, darunter Manuela Schwesig, Olaf Scholz und Volker
       Bouffier, hatte den Saal zu diesem Zeitpunkt längst wieder verlassen, viele
       andere dagegen, wie etwa der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Armin
       Laschet (CDU), hörten aufmerksam zu.
       
       Die Union will den Paragrafen bislang erhalten, sich, anders als SPD,
       Grüne, Linke und FDP, an keiner Gesetzesinitiative beteiligen. Behrendts
       Amtskollegen aus Bremen, Hamburg, Thüringen und Brandenburg hatten sich ihm
       dagegen angeschlossen, der Berliner betonte, er hoffe, dass weitere
       Bundesländer folgen werden.
       
       ## Auch der Bundestag will abschaffen
       
       Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) sagte im Bundesrat, sie
       wisse um das „emotionale und aufwühlende“ Thema Schwangerschaftsabbrüche,
       doch sei es nicht hinnehmbar, dass Ärztinnen und Ärzte verurteilt würden,
       nur weil sie einen Link auf ihre Seite gesetzt hätte. „Das steht im
       Widerspruch zum Selbstbestimmungsrecht der Frau“, es gehe darum, genau sich
       genau für dieses wieder einzusetzen. Dem stimmte auch Brandenburgs
       Justizminister Stefan Ludwig (Linke) zu. „Dieser Paragraf passt in die Zeit
       seiner Entstehung, aber nicht in unsere“. Dass Abtreibungen unter
       bestimmten Voraussetzungen in Deutschland strafffrei sind, bedeute auch,
       dass Informationsbeschaffung und -bereitsstellung möglich sein müssen.
       
       Auch im Bundestag arbeiten SPD, Linke und Grüne derzeit an Gesetzentwürfen
       zur Streichung des Paragrafen 219a oder haben diese bereits vorgelegt. Die
       FDP sieht zwar ebenfalls Änderungsbedarf an der bestehenden Regelung, will
       den Paragrafen aber nicht ersatzlos streichen, sondern lieber nur anpassen.
       Befürworter*innen von 219a fürchten, Abtreibungen würden ohne Regulierungen
       derart kommerzialisiert, dass für sie auch in reißerischer Weise geworben
       werden könnte. Das verhindere allein schon das Berufsrecht der Ärztinnen
       und Ärzte, betonen dagegen die Gegner*innen von 219a.
       
       Der Entwurf gelangt nun in die Ausschüsse Recht, Frauen und Jugend sowie
       Gesundheit und kann während der nächsten Sitzung am 2. Februar womöglich
       schon beschlossen werden.
       
       15 Dec 2017
       
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 (DIR) Hanna Voß
       
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