# taz.de -- Verbot der „Werbung“ für Abtreibungen: „Es besteht Änderungsbedarf“
       
       > Abgeordnete von SPD, Grünen, Linken und FDP sprechen erneut über §219a.
       > Die Union will an der bestehenden Rechtslage festhalten.
       
 (IMG) Bild: Abgeordnete von SPD, Linken, FDP und Grünen mit der Ärztin Kristina Hänel (mitte)
       
       Berlin taz | Es ist die erste Sitzungswoche im neuen Jahr, und damit geht
       im Bundestag eine Debatte weiter, die über die Feiertage und Sondierungen
       in den Hintergrund gerückt war. Es geht um den Paragrafen 219a
       Strafgesetzbuch, das Verbot der Werbung für Schwangerschaftsabbrüche.
       Linke, Grüne und SPD fordern die Abschaffung des Paragrafen. Denn dieser
       verbietet auch, dass Ärzt*innen öffentlich darüber informieren,
       Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen. Auch die FDP möchte die jetzige
       Form des Paragrafen ändern. Die Union will an der bestehenden Rechtslage
       festhalten. Am Mittwochmorgen diskutierten Abgeordnete von SPD, Grünen,
       Linken und FDP in einem interfraktionellen Treffen über das weitere
       Vorgehen. Vertreter*innen der Unionsfraktion waren nicht anwesend.
       
       „Der Dialog in der interfraktionellen Runde war erneut konstruktiv“, sagt
       Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion.
       „Der Konsens darüber, dass Änderungsbedarf zum bestehenden Paragrafen 219a
       besteht, wurde bekräftigt.“ Für Schauws ist klar, dass der Paragraf
       abgeschafft gehört. „Im 21. Jahrhundert sollten seriöse medizinische
       Informationen online für Frauen – gerade wenn sie in einer Notlage sind –
       zugänglich sein“, sagt sie.
       
       Eine besondere Rolle in der Diskussion kommt allerdings der SPD-Fraktion
       zu. [1][Ebenso wie Linke und Grüne] hatte diese einstimmig einen
       Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen beschlossen. Die
       stellvertretende Fraktionsvorsitzende Eva Högl hatte mehrfach mit Nachdruck
       erklärt, [2][dass der Paragraf gestrichen oder zumindest geändert werden
       müsste]. Das war allerdings, bevor die Sozialdemokraten sich für
       Sondierungsgespräche mit der Union entschieden hatten.
       
       Ob die mögliche Aufnahme von Koalitionsverhandlungen mit der Union diese
       Entschiedenheit dämpfen wird, bleibt abzuwarten. „Ich fordere von der SPD,
       jetzt keinen Rückzieher zu machen und zu ihrem Wort zu stehen, das
       Informationsrecht für ungewollt Schwangere herzustellen“, sagt Cornelia
       Möhring, frauenpolitische Sprecherin der Linksfraktion.
       
       Bisher zumindest ist die SPD weiter mit dabei. „Gemeinsame Verabredung
       zwischen Grünen, SPD, FDP und Linken war heute, dass wir zeitnah in das
       parlamentarische Verfahren zu § 219a StGB einsteigen und die jeweiligen
       Gesetzentwürfe einbringen wollen“, sagt die Grüne Schauws. „Die SPD selbst
       stand aus terminlichen Gründen nicht für eine Stellungnahme zur Verfügung.
       
       ## Anträge bald ins Plenum bringen
       
       Die FDP-Fraktion hat sich noch nicht auf eine einheitliche Meinung zum
       Umgang mit § 219a geeinigt. Dennoch betont die Abgeordnete Katja Suding:
       „Die anwesenden Fraktionen haben ihren Wunsch nach einer Veränderung
       bekräftigt und möchten das parlamentarische Verfahren nun zügig starten.“
       Die Liberalen planen für den Februar einen Fachkongress mit Expert*innen
       aus Recht, Medizin und Kirche, zu dem auch die anderen Fraktionen des
       Bundestages eingeladen werden. „Die FDP-Bundestagsfraktion plant einen
       eigenen Gesetzentwurf, der nicht die komplette Streichung des §219a StGB
       einfordert, sondern die Werbung in grob anstößiger Weise weiterhin unter
       Strafe stellt“, sagt Stephan Thomae, stellvertretender Vorsitzender der
       FDP-Fraktion.
       
       Die Anwesenden haben sich darauf verständigt, ihre Anträge bald ins Plenum
       einzubringen. „So kann die Arbeit in den Fachausschüssen beginnen“, sagt
       Möhring. „Dann besteht die Möglichkeit, dass wir noch vor einer
       Regierungsbildung zu Ergebnissen kommen.“
       
       Klar scheint zu sein, dass ein Kompromiss mit der Union nicht möglich ist.
       Annette Widmann-Mauz, Staatssekretärin um Bundesgesundheitsministerium,
       hatte das Treffen krankheitsbedingt abgesagt. Ihre Kollegin Elisabeth
       Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, hatte
       hingegen erklärt, eine Teilnahme an dem Treffen nicht für sinnvoll zu
       halten: „Als Union haben wir schon beim letzten interfraktionellem Treffen
       klar gemacht, dass der Paragraf 219a StGB für uns unverzichtbar zum
       Schutzkonzept gehört, mit dem die Grundrechte des Ungeborenen gewahrt
       werden“, sagt sie. Im taz-Interview [3][hatte sie am Mittwoch gesagt], dass
       nicht nur das Anpreisen von Abtreibungen zu deren Verharmlosung beitrage,
       „sondern auch die sachliche Information als Angebot auf der Homepage eines
       Arztes“.
       
       Paragraf 219a besagt unter anderem, dass, wer „öffentlich, in einer
       Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften“ seines „Vermögensvorteils
       wegen oder in grob anstößiger Weise“ Abtreibungen „anbietet, ankündigt“
       oder „anpreist“, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
       bestraft wird. In der Konsequenz ist es Ärzt*innen verboten, öffentlich
       darüber zu informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen – denn das übliche
       Honorar gilt als „Vermögensvorteil“. Ein Zustand, der in den Augen von
       Kritiker*innen sowohl einen Einschnitt in die Berufsfreiheit der Ärzt*innen
       darstellt als auch in dem Recht auf Information und auf freie Arztwahl für
       Frauen, die eine Abtreibung brauchen.
       
       Anlass für die Diskussion über den Paragrafen 219a war der [4][Fall der
       Ärztin Kristina Hänel], die im November zu einer [5][Geldstrafe von 6.000
       verurteilt wurde]. Sie gibt auf ihrer Webseite an, Schwangerschaftsabbrüche
       durchzuführen. Angezeigt hatten Hänel radikale Abtreibungsgegner*innen. Sie
       will Berufung einlegen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen.
       
       17 Jan 2018
       
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