# taz.de -- Frauenärztin über Abtreibungen: Nicht alles im Leben ist steuerbar
       
       > Das „Werben“ für Abtreibungen ist in Deutschland nicht erlaubt. Dabei ist
       > es für Frauen, die ungewollt schwanger sind, schon schwer genug.
       
 (IMG) Bild: Schwangere Frauen in Konfliktsituationen brauchen Informationen
       
       Ich bin Frauenärztin. Als solche habe ich nicht ausschließlich mit
       Krankheiten zu tun; zu mir kommen viele gesunde Frauen, sehr oft mit Fragen
       zu Fortpflanzung und Sexualität. Zahlreiche Aspekte unseres Lebens sind
       dank des Fortschritts von Wissenschaft und Technik steuerbar geworden; für
       Verhütung und Kinderwunsch gilt dies jedoch nur eingeschränkt. Viele Frauen
       können es schwer aushalten, wenn die erhoffte Schwangerschaft sich nicht
       einstellt oder unglücklich endet. Und manchmal noch schwerer ist es, wenn
       die Verhütung versagt hat.
       
       Ich bin auch als Schwangerschaftskonfliktberaterin zugelassen. Das heißt,
       ich kann die für Schwangerschaftsabbrüche erforderlichen
       Beratungsbescheinigungen ausstellen. Von mir erfahren die Frauen dann auch,
       zu wem sie für die Abtreibung gehen können. Selbst informieren können sie
       sich nicht; §219a StGB verbietet in Deutschland das „Werben für den Abbruch
       der Schwangerschaft“ – darunter fällt auch, dass Ärztinnen und Ärzte
       öffentlich darüber informieren, Abbrüche durchzuführen.
       
       Wer nicht selbst Abtreibungen durchführt, hatte bis vor Kurzem entweder
       noch nie von §219a gehört oder ihn schon bald wieder vergessen. Was nicht
       heißt, dass der Paragraf keine Wirkung hat. Der Gesetzgeber will
       verhindern, „dass der Schwangerschaftsabbruch in der Öffentlichkeit als
       etwas Normales dargestellt“ wird. So steht es in der Gesetzesbegründung.
       
       Aber wer behauptet denn, ein Schwangerschaftsabbruch sei etwas „Normales“
       oder eine Lappalie? Als Schwangerschaftskonfliktberaterin bin ich zusammen
       mit jeder Frau traurig, die ungewollt schwanger ist. Denn ein Abschied ist
       es in jedem Fall: von einem potentiellen Kind, von einem möglichen
       Lebensweg, oft auch von einem Partner, der nicht unterstützt. Und diese
       Trauer wird von jeder Frau in irgendeiner Weise gespürt, gelebt, vielleicht
       auch verdrängt.
       
       Damit es so weit gar nicht erst kommt, nehme ich mir in meiner Rolle als
       Frauenärztin so viel Zeit wie möglich, über Verhütungsmittel, deren
       Anwendung und Risiken zu informieren und mache deutlich, dass ich für
       Fragen jederzeit auch telefonisch zur Verfügung stehe. Aber nicht jede
       Spirale bleibt richtig liegen, nicht jede Pille wirkt so, wie sie soll,
       nicht jedes Kondom hält dicht. Nicht jeder Mann versteht das Wort „Nein“,
       und nicht jede Frau ist jederzeit in der Lage, Nein zu sagen. Und auch die
       beste Pille danach ist direkt zum Eisprung nicht hundertprozentig sicher.
       
       ## Zugang zu Verhütungsmitteln
       
       Schwangerschaftsabbrüche wird es immer geben. Um deren Anzahl aber so
       gering wie möglich zu halten, brauchen Männer und Frauen gesicherten Zugang
       zu Verhütungsmitteln. In Deutschland bekommen junge Frauen unter 20 Jahren
       Antibabypillen auf Kassenrezept. Nur einzelne Bundesländern und Kreise
       übernehmen die Kosten für Verhütungsmittel auch für Geringverdiener. Dies
       musste teilweise gegen erheblichen Widerstand eben jener Kreise
       durchgesetzt werden, die sich in der Abtreibungsdebatte für den Schutz des
       ungeborenen Lebens stark machen.
       
       Zwar gibt es zum Teil recht preiswerte Antibabypillen für etwa 60 Euro im
       Jahr; aber bei Geringverdienern und Leistungsempfängern reicht das Geld
       ohnehin nicht. Spiralen für etwa 160 Euro oder eine Sterilisation für etwa
       700 Euro sind damit keinesfalls zu finanzieren.
       
       Mitte Dezember hat der Bundesrat beschlossen, dass die Kosten für
       Verhütungsmittel für Frauen mit geringem Einkommen unbürokratisch
       übernommen werden sollen. Erforderlich sei eine bundeseinheitliche Lösung,
       damit alle Frauen unabhängig vom Wohnort die gleichen Bedingungen haben.
       Auch Notfallverhütung wie die Pille danach soll rückwirkend erstattet
       werden. Der Beschluss wird nun der Bundesregierung zugeleitet. In
       Ärzteblogs finden sich dazu Kommentare wie: „Wer sich ein Handy gönnt, wird
       sich wohl auch die Pille leisten können.“
       
       Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hatte schon 2009 die
       Mitgliedsstaaten aufgefordert, sicherzustellen, dass Frauen und Männer auf
       preiswerte, passende und selbst gewählte Verhütungsmethoden zugreifen
       können. Auch soll Frauen der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen
       weder rechtlich noch faktisch erschwert werden.
       
       ## Seelische Not
       
       Denn solche restriktiven Versuche machen die Sache nicht besser, sondern
       schlimmer. Mangelnde Informationen oder das Verbot von Abtreibungen haben
       diese noch nie verhindert, sondern allenfalls zu größerer seelischer Not
       oder gar zu illegalen Abtreibungen geführt. Als ich in den 1970er Jahren in
       der Gynäkologie arbeitete, erzählte der Oberarzt noch sehr eindrücklich,
       wie zu seiner Zeit als Assistenzarzt sehr häufig Frauen mit schlimmen
       Folgen nach Abtreibungsversuchen behandelt werden mussten. Damals waren
       Abtreibungen bei Strafe verboten. „Man schaute unter die Bettdecken; wo es
       am meisten blutete, musste zuerst operiert werden.“ Andere Frauen fuhren
       damals nach Holland oder nach Jugoslawien. In Schüler- und Studentengruppen
       gab es in den 1960ern auch handgeschriebene Zettel mit illegalen Adressen.
       
       Seit 1995 ist ein Schwangerschaftsabbruch „rechtswidrig, aber straffrei“,
       wenn er in den ersten zwölf Wochen nach Empfängnis stattfindet, die Frau
       sich in einer anerkannten Beratungsstelle hat beraten und dann eine
       Bedenkfrist von drei Tagen hat verstreichen lassen. Nach der Einführung
       dieser Regelung besuchten Abtreibungsgegner die Beratungsstellen und
       versuchten, etwas zu finden, wogegen sie Strafanzeige erstatten können. In
       den letzten Jahren haben sie den §219a als Hebel für ihre Kampagnen
       gewählt.
       
       Wegen dieses Paragrafen wurde im November 2017 die Allgemeinmedizinerin
       Kristina Hänel [1][zu 6.000 Euro Geldstrafe verurteilt], weil sie auf ihrer
       Webseite Informationen zu dem Thema zur Verfügung stellt. Abtreibungsgegner
       hatten sie wiederholt angezeigt, wie auch andere Ärztinnen und Ärzte. Aber
       sie hatte dem Druck nicht nachgeben wollen und das Stichwort
       Schwangerschaftsabbruch nicht von ihrer Webseite genommen. Kristina Hänel
       hat vor etwa 30 Jahren begonnen, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen,
       weil es in der Umgebung sonst niemand tat. Sie hat den Eingriff noch von
       holländischen Ärzten gelernt.
       
       Schwangere Frauen in Konfliktsituationen brauchen Informationen. Dabei geht
       es neben psychosozialen und juristischen Fragen vor allem um medizinische.
       Wo, wie, welche Methoden, welche Risiken? Kosten? Informationen zu diversen
       Aspekten gibt es auf Webseiten von Pro Familia, Frauenärzte im Netz oder
       den gesetzlichen Krankenkassen.
       
       Nur: An welchen Arzt, welche Ärztin, welche Klinik die Frau sich im Notfall
       wenden kann, ist durch googlen nicht herauszufinden. Stattdessen wird sie
       auf einer Seite von Abtreibungsgegnern landen, wo unter Bildern von
       zerstückelten Embryonen Blut auf eine deutschlandweite Liste von Ärztinnen
       und Ärzten sowie Kliniken fließt und Abtreibungen mit dem Holocaust
       gleichgesetzt werden. „Abtreibungsgegner überschwemmen uns Ärztinnen und
       Ärzte mit widerwärtigen Hasskampagnen“, sagt eine andere von einer Anzeige
       betroffene Ärztin. Auch für die ungewollt Schwangeren ist das unzumutbar.
       
       In Folge der Petition von Kristina Hänel hat es eine bemerkenswerte, fast
       möchte man sagen: beispiellose Entwicklung gegeben: Mehr als 150 Ärztinnen
       und Ärzte haben einen Solidaritätsaufruf unterschrieben.
       
       Mehr als 150.000 Menschen haben die Petition mit der Forderung
       unterschrieben, dass die Information von Ärzt*innen über
       Schwangerschaftsabbruch nicht strafbar sein dürfe. In Bundestag und
       Bundesrat sind Initiativen zur Gesetzesänderung gestartet worden. Der
       Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat dem Deutschen
       Ärzteblatt gesagt: „Aus meiner Sicht haben Frauen in Notlagen ein Recht
       darauf zu erfahren, welche Ärztin, welcher Arzt ihnen helfen kann.“
       
       Ärzte, die Frauen in Konfliktsituationen Informationen zur Verfügung
       stellen, dürfen nicht kriminalisiert werden. Durch solche Maßnahmen wird
       ohnehin keine einzige Abtreibung verhindert. Wer das erreichen möchte,
       sollte seine Energie einsetzen, um ungewollte Schwangerschaften so weit als
       möglich zu vermeiden.
       
       6 Jan 2018
       
       ## LINKS
       
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