# taz.de -- Loveparade-Prozess in Düsseldorf: Spiel auf Zeit
       
       > Der Prozess startet zäh: Die Verteidiger fahren mit immer neuen Anträgen
       > eine Verzögerungsstrategie. Denn die Anklage verjährt in zwei Jahren.
       
 (IMG) Bild: Prozessordner mit Ermittlungsakten. Bei dem Umzug starben 21 Menschen, Hunderte wurden verletzt
       
       DÜSSELDORF taz | Multiple Quetschungen des Brustkorbs,
       Schädel-Hirn-Traumata, Nierenblutungen, diverse Brüche, dazu
       posttraumatische Belastungsstörungen: Die Verletzungen, die
       Oberstaatsanwalt Uwe Mühlhoff am ersten Verhandlungstag im
       Loveparade-Prozess aus seiner Anklageschrift verliest, sorgen für absolute
       Stille im Gerichtssaal. 21 Menschen starben am 24. Juli 2010 bei dem
       Techno-Event, mindestens 652 wurden verletzt. Lange siebeneinhalb Jahre
       später hat das Landgericht Duisburg in seiner Außenstelle in Düsseldorf am
       Freitag mit der juristischen Aufarbeitung der Katastrophe begonnen.
       
       Vor Gericht stehen Duisburgs ehemaliger Stadtentwicklungsdezernent Jürgen
       Dressler, Ex-Bauamtsleiterin Anja Geer und vier weitere ihrer Mitarbeiter.
       Auf Seiten des Veranstalters Lopavent sind der Gesamtleiter des
       Techno-Events, sein Sicherheitschef, der Produktionsleiter und der
       technische Leiter angeklagt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen fahrlässige
       Tötung und Körperverletzung vor.
       
       Alle Angeklagten hätten erkennen müssen, dass der Mega-Rave „nicht
       durchführbar und damit auch nicht genehmigungsfähig“ war, argumentiert
       Mühlhoff. Viel zu eng seien die Zugänge durch den zum Loveparade-Festplatz
       führenden Karl-Lehr-Tunnel und über die sich anschließende Rampe gewesen.
       Mit 250.000 Techno-Fans hatte der Veranstalter geplant. 228 Menschen pro
       Meter und Minute hätten damit Tunnel und Rampe passieren sollen – 82 gelten
       selbst unter optimalen Bedingungen als realistisch. Die Folge, so der
       Oberstaatsanwalt: „Menschenverdichtungen“ – und dann Todesopfer.
       
       Trotzdem müssen sich diejenigen, die den Mega-Rave um jeden Preis
       durchgesetzt haben, nicht vor Gericht verantworten: Weil sie nicht an der
       Detailplanung beteiligt waren, wurde gegen Lopavent-Inhaber Rainer Schaller
       und Duisburgs Ex-Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) nicht einmal
       ermittelt.
       
       Ihre angeklagten zehn Untergebenen werden von 32 AnwältInnen verteidigt.
       Schon am ersten Prozesstag setzten diese auf eine Verzögerungsstrategie:
       Durch verschiedenste Anträge der Verteidigung wurde die vom Vorsitzenden
       Richter Mario Plein geleitete Verhandlung immer wieder unterbrochen.
       
       ## Leere Reihen der Nebenkläger
       
       Bemängelt wurde die Anwesenheit potenzieller ZeugInnen. Außerdem stellten
       die Anwälte Befangenheitsanträge gegen zwei Ersatzschöffen, deren Töchter
       bei der Loveparade dabei waren. Zwar wurden diese nicht verletzt – die
       Laienrichter könnten aber dennoch befangen sein, rügten die Verteidiger.
       
       Anwalt Christof Püschel versuchte sogar, die gesamte Anklageschrift für
       nichtig zu erklären – schließlich seien verschiedene Nebenkläger darin
       nicht als Opfer erwähnt. Dabei steht der Prozess schon jetzt unter
       Zeitdruck: Zehn Jahre nach der Katastrophe, also am 24. Juli 2020, greifen
       „absolute Verjährungsfristen“. Urteile würden dann nicht mehr fallen, der
       Prozess im Nichts enden.
       
       Das öffentliche Interesse blieb überraschend gering: Von 254 für
       ZuschauerInnen vorgesehen Plätzen waren nur 45 besetzt – dabei verhandelt
       das Gericht wegen des erwarteten Besucheransturms nicht in Duisburg,
       sondern in extra angemieteten Räumen der Messe Düsseldorf.
       
       Auffallend leer blieben auch die Reihen der 65 Nebenkläger: Etwa die Hälfte
       war nicht erschienen. Grund dafür: „Selbst arbeitsunfähigen, mittellosen
       Loveparade-Opfern werden Reise- und Übernachtungskosten nicht erstattet“,
       sagt der Bochumer Hochschullehrer Thomas Feltes, der den Vater der
       getöteten Studentin Svenja Reißaus vertritt. Hier müsse das Gericht
       dringend nachbessern, fordert der Anwalt: „Nebenkläger müssen die
       Möglichkeit haben, am Prozess teilzunehmen – zumindest wenn Dinge
       verhandelt werden, die sie unmittelbar betreffen.“
       
       8 Dec 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Wyputta
       
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