# taz.de -- Loveparade-Katastrophe in Duisburg: Verfahren muss eröffnet werden
> Lange sah es so aus, als würde es nach der Katastrophe bei der Loveparade
> mit 21 Toten kein Strafverfahren geben. Jetzt droht zehn Angeklagten die
> Verurteilung.
(IMG) Bild: Die Treppe, über die so viele der Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg entkommen wollten, hat sich ins kollektive Gedächtnis gebrannt
Düsseldorf afp | Das Strafverfahren zur Aufarbeitung der
Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten im Juli 2010 in Duisburg [1][muss nun
doch eröffnet werden]. Dies entschied das zuständige Oberlandesgericht
(OLG) Düsseldorf laut einer Mitteilung vom Montag nach Beschwerden der
Staatsanwaltschaft und von Opferanwälten.
Das Landgericht Duisburg [2][hatte im April 2016 ein Verfahren gegen die
zehn Angeklagten abgelehnt], weil die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mit
den vorgelegten Beweismitteln angeblich nicht erhärtet werden könnten.
Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am
Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und hunderte
weitere verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob vor zweieinhalb
Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des
Loveparade-Veranstalters.
Das OLG hält nun im Gegensatz zum Landgericht eine Verurteilung der
Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung im Amt „für hinreichend
wahrscheinlich“. Dem OLG zufolge „drängt es sich nach dem
Ermittlungsergebnis auf“, dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen
Pflichtverletzungen die Ursache für den Tod oder die Verletzungen der
Loveparade-Besucher waren. Den Termin für die Hauptverhandlung muss nun das
Landgericht Duisburg festlegen.
24 Apr 2017
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