# taz.de -- Loveparade-Katastrophe in Duisburg: Verfahren muss eröffnet werden
       
       > Lange sah es so aus, als würde es nach der Katastrophe bei der Loveparade
       > mit 21 Toten kein Strafverfahren geben. Jetzt droht zehn Angeklagten die
       > Verurteilung.
       
 (IMG) Bild: Die Treppe, über die so viele der Massenpanik bei der Loveparade in Duisburg entkommen wollten, hat sich ins kollektive Gedächtnis gebrannt
       
       Düsseldorf afp | Das Strafverfahren zur Aufarbeitung der
       Loveparade-Katastrophe mit 21 Toten im Juli 2010 in Duisburg [1][muss nun
       doch eröffnet werden]. Dies entschied das zuständige Oberlandesgericht
       (OLG) Düsseldorf laut einer Mitteilung vom Montag nach Beschwerden der
       Staatsanwaltschaft und von Opferanwälten.
       
       Das Landgericht Duisburg [2][hatte im April 2016 ein Verfahren gegen die
       zehn Angeklagten abgelehnt], weil die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mit
       den vorgelegten Beweismitteln angeblich nicht erhärtet werden könnten.
       
       Bei der Duisburger Loveparade am 24. Juli 2010 waren in einem Gedränge am
       Zugangsbereich des Veranstaltungsgeländes 21 Menschen getötet und hunderte
       weitere verletzt worden. Die Staatsanwaltschaft erhob vor zweieinhalb
       Jahren Anklage gegen insgesamt zehn Mitarbeiter der Stadt Duisburg und des
       Loveparade-Veranstalters.
       
       Das OLG hält nun im Gegensatz zum Landgericht eine Verurteilung der
       Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung im Amt „für hinreichend
       wahrscheinlich“. Dem OLG zufolge „drängt es sich nach dem
       Ermittlungsergebnis auf“, dass die den Angeschuldigten vorgeworfenen
       Pflichtverletzungen die Ursache für den Tod oder die Verletzungen der
       Loveparade-Besucher waren. Den Termin für die Hauptverhandlung muss nun das
       Landgericht Duisburg festlegen.
       
       24 Apr 2017
       
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