# taz.de -- Finanzskandal „Paradise Papers“: Paradiesisch legale Briefkästen
       
       > Der neue Finanzleak zeigt: Anlegern wird es viel zu leicht gemacht, ihr
       > Geld in Steuerparadiesen vor den Finanzämtern zu verstecken.
       
 (IMG) Bild: Hier erholt sich das Geld der Reichen: Strand in Speightstown auf der Karibikinsel Barbados
       
       Berlin taz | Die sogenannten „Paradise Papers“ ermöglichen einen tiefen
       Einblick in die Welt der Steueroasen – von Malta bis zu den Bermudas. Denn
       der Leak, über den am Sonntagabend das Netzwerk Investigativer Journalisten
       [1][in zahlreichen Medien weltweit berichtete], umfasst 13,4 Millionen
       Dokumente, die überwiegend von der Offshore-Anwaltsfirma Appleby stammen,
       die potente Kunden und Unternehmen gern dabei berät, wie man seine
       Steuerpflichten minimieren kann. Appleby selbst ist sich jedoch keiner
       Schuld bewusst. Die Kanzlei erklärte, es gebe „keinen Beweis für
       Fehlverhalten“.
       
       In der Tat: „Steuergestaltung“ ist legal. Internationalen Unternehmen ist
       es nicht verwehrt, durch Tricks wie Patentboxen oder Scheinkredite ihre
       Gewinne in Länder zu verschieben, wo der Steuersatz gen Null tendiert.
       
       Allerdings ist die Grenze zwischen Steuergestaltung und Steuerhinterziehung
       fließend. Dies gilt vor allem für Privatpersonen, die sich sogenannte
       Briefkastenfirmen in Steueroasen zulegen. Die Briefkastenfirma selbst ist
       nicht illegal – aber sie muss dem heimischen Finanzamt angezeigt werden.
       Diese Information wird aber gern unterlassen, denn sonst müsste man das
       Einkommen ja zuhause versteuern.
       
       Genau an dieser Stelle werden die „Paradise Papers“ explosiv: Es wurden
       nämlich auch die Unternehmensregister von 19 Steueroasen geleakt. Jetzt ist
       bekannt, wem die Briefkastenfirmen gehören, die in Antigua & Barbuda,
       Aruba, den Bahamas, Barbados, den Bermudas, Kaimaninseln, Cookinseln,
       Dominica, Grenada, Labuan, Libanon, Malta, Marshallinseln, St. Kitts und
       Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent, Samoa, Trinidad und Tobago sowie Vanuatu
       angesiedelt sind.
       
       ## Ergebnis: natürlich nicht
       
       Es lässt sich also ganz leicht abgleichen, ob die hiesigen Finanzbehörden
       über die Briefkastenfirmen informiert sind, die sich in diesen Steueroasen
       befinden und deutschen Staatsbürgern gehören. Ergebnis: natürlich nicht.
       
       Die Experten der internationalen NGO „Tax Justice Network“ schätzen, dass
       die Konzerne weltweit etwa 500 Milliarden Dollar an Steuern sparen, indem
       sie alle legalen Tricks nutzen. Durch die illegale Steuerflucht von reichen
       Privatpersonen entstehe ein Schaden von weiteren 200 Milliarden Dollar.
       
       An Reformvorschlägen fehlt es nicht. So fordern Oxfam Deutschland und der
       grüne Europapolitiker Sven Giegold, dass es eine „schwarze Liste“ für
       Steueroasen geben soll. Dann wäre es schlicht illegal, eine
       Briefkastenfirma in einem Land zu besitzen, das keine Steuern erhebt.
       
       ## Beliebtes Dreieck
       
       Diese naheliegende Idee lässt sich in der EU jedoch nicht durchsetzen, weil
       vor allem Großbritannien blockiert. Giegold fordert daher: „Mit seinen
       Überseegebieten dominiert Großbritannien die Landkarte der Steueroasen. Wir
       müssen die Brexit-Verhandlungen nutzen, um die britischen Steueroasen zu
       schließen.“
       
       Allerdings ist der legalen Steuergestaltung der internationalen Konzerne
       mit einer „schwarzen Liste“ nicht beizukommen. Die Firmen könnten weiterhin
       ihre Gewinne von einem Land zum nächsten verschieben. Sehr beliebt ist
       beispielsweise das Dreieck Irland, Niederlande und Luxemburg.
       
       Daher verlangt Giegold: „Wir brauchen zudem volle Transparenz der Steuern
       von Großunternehmen und einen gemeinsamen Mindeststeuersatz für Unternehmen
       innerhalb der EU.“
       
       6 Nov 2017
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Herrmann
       
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