# taz.de -- Reform der Entsenderichtlinie: EU-Länder einig über soziales Europa
       
       > Die 28 EU-Staaten haben sich am Montag auf eine Reform zum Schutz vor
       > Sozial- und Lohndumping verständigt. Entsendungen werden auch erstmals
       > EU-weit befristet.
       
 (IMG) Bild: Kein Lohndumping mehr für Erntehelfer
       
       Luxemburg dpa | Nach jahrelangem Streit haben sich die EU-Länder auf neue
       Regeln zum Schutz vor Sozial- und Lohndumping geeinigt. So sollen entsandte
       Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern künftig genauso bezahlt werden wie
       einheimische Kollegen. Die Sozialminister billigten diese Reform der
       sogenannten Entsenderichtlinie in der Nacht zum Dienstag in Luxemburg. Sie
       muss nun noch mit dem Europaparlament abgeglichen werden.
       
       Frankreichs Präsident Emmanuel Macron, der sich für die Reform stark
       gemacht hatte, begrüßte den Durchbruch auf Twitter: „Mehr Schutz, weniger
       Betrug“, schrieb er. Mit Durchhaltevermögen, Dialog und Ehrgeiz lasse sich
       Europa zum Nutzen aller verändern.
       
       Auch der estnische Arbeitsminister Jewgeni Ossinowski sprach als
       derzeitiger Ratsvorsitzender von einer Bedeutung für die gesamte
       Europäische Union, gerade in einer Zeit, in der viele deren Nutzen
       bezweifelten. EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen meinte: „Das wird ein
       wichtiger Schritt im Kampf gegen Sozialdumping.“
       
       Mit der Reform werden nicht nur die für Einheimische geltenden Lohn- und
       Entgeltregeln grundsätzlich auch auf entsandte Arbeitnehmer übertragen.
       Entsendungen werden auch erstmals EU-weit befristet. Sie sollen künftig in
       der Regel nicht länger als zwölf Monate dauern, in Ausnahmen 18 Monate.
       
       Das Transportgewerbe bleibt allerdings zunächst von der Reform ausgenommen
       und soll eigene Regeln bekommen. Die Befristung und die Ausnahmen für
       Lasterfahrer waren bis zuletzt umstritten gewesen. Die Sozialminister
       verhandelten noch einmal den ganzen Tag über die Reform, die schon 2016 von
       der EU-Kommission vorgeschlagen worden war.
       
       Die Entsenderichtlinie von 1996 regelt den Einsatz von Beschäftigten über
       Grenzen hinweg in anderen EU-Ländern. Schon jetzt sind Mindeststandards für
       diese Beschäftigten vorgeschrieben, etwa die Zahlung des geltenden
       Mindestlohns. Doch fehlen oft übliche Gehaltsbestandtteile wie Zulagen,
       Prämien oder Schlechtwettergeld. Nach Angaben der EU-Kommission verdienen
       entsandte Arbeitnehmer derzeit oft nur halb so viel wie einheimische
       Beschäftigte. Die Reform soll dies ändern.
       
       Von den Regeln sind europaweit Millionen Arbeitnehmer betroffen. In
       Deutschland waren 2016 nach Gewerkschaftsangaben etwa 561 000 Beschäftigte
       aus Italien, Spanien oder den östlichen EU-Ländern tätig, die meisten nach
       Regeln der Entsenderichtlinie.
       
       24 Oct 2017
       
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