# taz.de -- Kommentar EU-Entsenderichtlinie: Ein Scheunentor als Schlupfloch
       
       > Würden wir für ungleichen Lohn in der Schweiz arbeiten? Wohl kaum.
       > Arbeitnehmer aus Osteuropa sollen nun auch gleichgestellt werden – mit
       > Ausnahmen.
       
 (IMG) Bild: Bitte recht günstig: Arbeiter aus Osteuropa
       
       Stellen wir uns vor, es käme ein Stellenangebot aus der Schweiz auf den
       Tisch geflattert. Hochlohnland! Wir reiben uns vergnügt die Hände, rechnen
       schon aus, wie lange man dort wohl arbeiten müsste, um sich später eine
       Datscha im Berliner Umland leisten zu können. Schließlich muss auch bedacht
       werden, dass in der Schweiz eine Schrippe teurer ist als ein Döner in
       Berlin. Dann kommt heraus: Der Job soll gar nicht auf Schweizer Niveau
       bezahlt werden. Aufschrei!
       
       Genau das ist jahrzehntelang Realität innerhalb der EU gewesen. Wer aus
       Polen, Slowenien oder Ungarn auf deutschen Baustellen oder in Pflegeheimen
       arbeitete, musste nicht nach ortsüblichen Löhnen bezahlt werden. Frei nach
       dem Motto: Sie kennen es ja nicht anders. Die vorwiegend osteuropäischen
       Arbeitnehmer sollten froh sein, überhaupt einen Job zu haben.
       
       Und hierzulande freute man sich darüber, dass die Renovierung der eigenen
       vier Wände und eine Rund-um-die-Uhr-Pflege für die Oma günstiger zu haben
       war als sonst üblich. Das soll nun anders werden. Unter dem eleganten Namen
       „EU-Entsenderichtlinie“ hat das europäische Parlament am Dienstag eine
       Reform und damit das Ende der Ungleichbehandlung beschlossen. Denn die
       bisherige Praxis öffnet nicht nur Ausbeutung Tür und Tor und widerspricht
       dem Grundsatz, dass für gleiche Arbeit gleicher Lohn gezahlt werden muss.
       Sie gefährdet auch den sozialen Frieden, weil Lohndumping mühsam erkämpfte
       Tariflöhne untergräbt und einheimische Arbeitsplätze bedrohen kann.
       
       Doch die Abgeordneten wohlhabender EU-Staaten mit ihren mächtigen
       Wirtschaftsverbänden hätten wohl nicht zugestimmt, wenn es nicht auch
       Ausnahmen gäbe. Ein Jahr bis maximal 18 Monate sollen entsandte
       ArbeitnehmerInnen noch so bezahlt und behandelt werden können, wie es in
       ihrem Herkunftsland üblich ist. Dieses Schlupfloch ist so groß wie ein
       Scheunentor. Denn was sollte Unternehmer daran hindern, ihre Beschäftigten
       nach einem Jahr auszutauschen? Eben. Die Reform ist eine Verbesserung, aber
       keine Lösung.
       
       29 May 2018
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Silke Mertins
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Arbeitnehmerrechte
 (DIR) Ausbeutung
 (DIR) Schwerpunkt Emmanuel Macron
 (DIR) EZB
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Arbeitsausbeutung in Hamburg: Zu wenig zum Fliehen
       
       Er sollte 2.000 Euro im Monat verdienen, stattdessen bekam er fast nichts:
       Maksym R. wurde Opfer von Arbeitsausbeutung, die System hat.
       
 (DIR) Reform der Entsenderichtlinie: EU-Länder einig über soziales Europa
       
       Die 28 EU-Staaten haben sich am Montag auf eine Reform zum Schutz vor
       Sozial- und Lohndumping verständigt. Entsendungen werden auch erstmals
       EU-weit befristet.
       
 (DIR) Abkopplung des Franken vom Euro: Chance zum Lohndumping
       
       Die Abkopplung des Franken vom Euro freut die Schweizer Verbraucher:
       Einkaufen in Deutschland wird billig und im Inland gibt's Rabatte.
       
 (DIR) Schnäppchen für Arbeitgeber: Aktien gegen Arbeitnehmerrechte
       
       Aushöhlung des Arbeitsrechts: Schatzkanzler Osborne will Arbeitnehmern
       steuerbefreite Aktien geben, wenn sie auf Kündigungs- und
       Mutterschaftsrechte verzichten.