# taz.de -- Petition der Woche: Weg mit den NS-Juristen
       
       > In den Rechtswissenschaften treiben führende NS-Theoretiker bis heute ihr
       > Unwesen. Eine Initiative fordert „Palandt umbennen“.
       
 (IMG) Bild: Auch dieses schicke Gesetzbuch trägt den Namen eines NS-Juristen
       
       Berlin taz | Der „Palandt“ gehört zum Handwerkszeug eines Juristen wie der
       Hammer zum Schmied. Der Gesetzeskommentar fehlt in keiner
       rechtswissenschaftlichen Bibliothek, keiner Kanzlei und keinem Gericht. Im
       zweiten juristischen Staatsexamen ist er das einzige zugelassene
       Hilfsmittel zum Zivilrecht. Im „Palandt“ wird die Rechtsprechung zum
       Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) seit 1938 in mittlerweile 77 Auflagen
       zusammengefasst.
       
       Doch das Buch hat ein Problem: Sein Namensgeber, Otto Palandt, war einer
       der führenden Juristen der NS-Zeit. Dagegen hat sich die [1][Initiative
       „Palandt umbenennen“] gegründet.
       
       „Die einzelnen Gesetzesbestimmungen im gesamten Recht unter
       Berücksichtigung der nationalsozialistischen Rechts- und Lebensauffassung
       aufzeigen“ – das war Palandts Anliegen. Seit 1934 war er Präsident des
       Reichsjustizprüfungsamts. Die Stelle wurde durch die Gleichschaltung der
       Landesprüfungsämter geschaffen. Eine seiner ersten Maßnahmen war die
       Entfernung von Frauen aus dem Justizdienst und den rechtswissenschaftlichen
       Fakultäten, um die „Manneskraft“ im Rechtswesen zu sichern. Alles andere
       sei ein „Einbruch in den altgeheiligten Grundsatz der Männlichkeit des
       Staates“.
       
       ## Die Arisierung der Rechtswissenschaften
       
       Den Grundstein für den Kommentar „Palandt“ legte der jüdische Jurist und
       Verleger Otto Liebmann, der die „Kurzkommentare zum Bürgerlichen
       Gesetzbuch“ herausbrachte. 1933 sah sich Liebmann gezwungen, seinen Verlag
       an den Verlag C. H. Beck zu verkaufen, der mit der Reihe „Beck’sche
       Kurzkommentare“ einen explizit arischen Kommentar auf den Markt brachte und
       das BGB im nationalsozialistischen Sinne interpretieren wollte. Um einen
       prominenten Namensgeber zu finden, wandte sich der Verlag an Otto Palandt.
       So kam der NS-Jurist zu der Ehre, Namensgeber des „Palandt“ zu werden, ohne
       selbst einen Paragrafen darin kommentiert zu haben.
       
       Marc Greitens, Rechtsreferendar am Oberlandesgericht Celle und einer der
       Petenten, will zum einen die Umbenennung des Kommentars und zum anderen
       „eine Diskussion in Gang setzen“. Denn der „Palandt“ ist innerhalb der
       rechtswissenschaftlichen Literatur nicht allein. So trägt einer der
       wichtigsten Grundgesetzkommentare, „Maunz/Dürig“, noch den Namen des
       bedeutenden NS-Juristen Theodor Maunz.
       
       Auch die Gesetzessammlung ist nach einem Juristen benannt, der im Bund
       Nationalsozialistischer Deutscher Juristen aktiv war: der „Schönfelder“,
       Heinrich sein Vorname. Die Nummerierung der Gesetze beginnt bei
       Ordnungsnummer 20 mit dem BGB – die ersten 19 Ziffern bleiben bis heute
       unbesetzt. Dort waren einst unter anderem die Nürnberger Rassegesetze
       einsortiert. Beide genannten Standardwerke erscheinen ebenfalls bei C. H.
       Beck.
       
       Von der Antwort des Beck-Verlags auf ihre Initiative sind die Initiatoren
       enttäuscht. Nach „Prüfung des Für und Wider kommen wir zu dem Schluss, die
       Bezeichnung des traditionsreichen Kurz-Kommentars zum Bürgerlichen
       Gesetzbuch unverändert zu belassen.“ Das Werk habe ein Eigenleben, das
       losgelöst von der Person Otto Palandts zu betrachten sei.
       
       Über 800 Menschen haben die Petition zur Umbenennung bisher unterschrieben,
       darunter auch Professor_innen und Richter_innen von obersten
       Bundesgerichten.
       
       20 Oct 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] http://palandtumbenennen.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominik Koos
       
       ## TAGS
       
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