# taz.de -- Entzogene Akkreditierungen beim G20: Das BKA bedauert „Missverständnis“
       
       > Das Bundeskriminalamt entschuldigt sich bei einem Journalisten, dem der
       > Zugang zum G20-Pressebereich verwehrt wurde.
       
 (IMG) Bild: An der Front: Für Journalist*innen konnte es beim G20-Gipfel ungemütlich werden
       
       Hamburg taz | Es soll wohl eine Art Entschuldigung sein: In einem Brief an
       den Hamburger Journalisten Adil Yiğit erklärt das Bundeskriminalamt (BKA),
       warum ihm die Akkreditierung zum G20-Gipfel entzogen wurde. Yiğit war einer
       der Journalist*innen, die erst zum Pressebereich am G20-Tagungsort
       zugelassen wurden, dann aber doch nicht rein durften, weil ihr Name auf
       einer Liste des BKA stand. Das behauptet nun, die Hamburger Polizei habe
       den Ausschluss zu verantworten. Es habe sich um ein Missverständnis
       gehandelt.
       
       Das Schreiben des BKA erreichte Yiğit am Donnerstag. „Das Bundeskriminalamt
       bedauert die Ihnen entstanden Unannehmlichkeiten“, steht darin. Aus einem
       Eintrag sei zu entnehmen, „dass Sie zu Unrecht abgewiesen wurden“. Yiğit
       habe zu keinem Zeitpunkt zu den 32 Medienvertreter*innen gehört, denen die
       Akkreditierung entzogen werden sollte. Das „Missverständnis“ habe sich wie
       folgt zugetragen: Neben der Liste mit den 32 Journalist*innen gab es noch
       eine weitere mit 82 Namen. Das hat auch der Senat in einer Antwort auf eine
       Anfrage der Linksfraktion bestätigt.
       
       Nicht nur Journalist*innen wurden vor dem Gipfel auf ein ominöses
       „Gefährdungspotenzial“ untersucht, sondern auch alle
       Logistik-Mitarbeiter*innen, Techniker*innen und Zuständige für Catering und
       Service am Tagungsort. So kamen 82 Namen von Personen zustande, gegen die
       das BKA Sicherheitsbedenken hatte, und die es unter „Arbeitsliste
       Personenüberprüfung“ speicherte.
       
       Nach Darstellung des BKA hätte diese Liste aber nie bei den Kontrollstellen
       am Pressezentrum landen sollen. Vielmehr habe das BKA die Polizei Hamburg
       beauftragt, die Liste mit den 32 unerwünschten Journalist*innen an die
       Hotels weiterzugeben, in denen die Staatsgäste residierten. Aus Versehen
       habe das BKA der Polizei aber die falsche Liste mit den 82 Namen zur
       Verfügung gestellt. Das BKA bemerkte den Irrtum noch am selben Tag und
       holte die Listen zurück.
       
       Darüber hinaus sollte die Hamburger Polizei die Kontrollstellen am
       Messegelände über die unerwünschten Journalist*innen informieren – und
       griff hier, laut BKA, eigenmächtig auf die falsche Liste zu. Offenbar
       bemerkte das BKA diesen Irrtum erst jetzt und die Hamburger Polizei gar
       nicht. Deren Pressestelle konnte sich bis Redaktionsschluss nicht äußern.
       Auch beim BKA will niemand dazu zitiert werden.
       
       Yiğit glaubt die Geschichte vom Missverständnis nicht. Er berichtet auf der
       Nachrichtenwebsite „Avrupa Postası“ kritisch über die Türkei. „Mein
       Ausschluss ist kein Zufall – ich bin dem türkischen Geheimdienst unbequem“,
       sagt er. „Warum sonst sollte es so lange gedauert haben, bis das BKA ihn
       informierte?“, fragt er. Und antwortet selbst: „Sie mussten sich erst eine
       Geschichte ausdenken.“
       
       Der Jurist Wolfgang Kreider, der bei Ver.di für die entzogenen
       G20-Akkreditierungen zuständig ist, findet das Vorgehen des BKA „rechtlich
       höchst fragwürdig“. „Es ist völlig unklar, wer auf welcher Grundlage welche
       Entscheidungen getroffen hat“, sagt er. Gegen das Bundespresseamt läuft
       eine Sammelklage vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
       
       6 Oct 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Katharina Schipkowski
       
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