# taz.de -- Akkreditierungen bei G20 in Hamburg: Unwissenheit ist keine Ausrede
> Weil Beamte ein Memo nicht erhielten, beschlagnahmten sie beim G20-Gipfel
> Pressekarten. Das war rechtswidrig, sagt ein Gericht.
(IMG) Bild: Beim G20-Gipfel im Juli in Hamburg entzogen Polizeibeamte Akkreditierungen fürs Pressezentrum
Berlin taz | Ein Hamburger Gericht hat entschieden, dass die Polizei beim
G20-Gipfel im Juli kein Recht hatte, die Akkreditierungskarte eines
Klimaexperten zu beschlagnahmen. Und zwar obwohl die Beamten zu diesem
Zeitpunkt davon ausgingen, nach Weisung zu handeln. Das steht in einem
Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 23. November. Der Beschluss ergeht
nach einem Antrag des Greenpeace-Kampagnenleiters Karsten Smid.
Der Richter stellt darin fest, dass es nicht darauf ankommt, wie die
Beamten zu diesem Zeitpunkt informiert waren. Ansonsten könnten
„Informationsversäumnisse innerhalb einer Behörde, wie sie hier offenbar
vorlagen, zur Rechtmäßigkeit von an sich rechtswidrigen
Ermittlungsmaßnahmen führen. Das wäre ein geradezu widersinniges Ergebnis.“
Smid war an diesem Tag am Pressezentrum zurückgewiesen worden, obwohl er
als Experte für ein Interview mit dem Sender Phoenix akkreditiert war.
Später stellte sich heraus, dass Smid auf einer der internen Listen mit
Personen stand, denen das Bundeskriminalamt (BKA) die Akkreditierung
[1][nachträglich entziehen wollte].
Die Listen hatte das BKA zu diesem Zeitpunkt allerdings zurückgezogen – was
die Beamten allem Anschein nach aber nicht wussten. Gegen Smid wurde ein
Verfahren wegen Urkundenfälschung eröffnet, das die Staatsanwaltschaft
allerdings wieder einstellte.
Umweltschützer Smid wollte es dabei allerdings nicht bleiben lassen und
beantragte beim Gericht die Feststellung, dass die Beschlagnahme
rechtswidrig war. „In solchen Dingen wird häufig von niemandem
Verantwortung übernommen“, sagt Smid der taz. „Ich wollte an dieser Stelle
eine klare Positionierung.“
Die Staatsanwaltschaft Hamburg argumentierte daraufhin, zum Zeitpunkt der
Beschlagnahme hätten für den Beamten „zureichende tatsächliche
Anhaltspunkte“ dafür bestanden, dass Smid sich die Akkreditierung durch
Fälschung erlangt haben könnte. Das Gericht widerspricht und stellt damit
klar: Auch wenn Beamte in solchen Fällen aus ihrer Sicht nach bestem Wissen
handeln, macht das ihr Vorgehen nicht rechtmäßig. (AZ 166 Gs 981/17)
29 Nov 2017
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(DIR) Peter Weissenburger
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